Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde als Vertreter des Landes Niedersachsen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Planung der Ortsumfahrung (OU) Elstorf im Zuge der B 3 westlich Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf beauftragt. Der nördliche Planungsabschnitt (2. Bauabschnitt) wurde in der Vergangenheit als OU Ketzendorf vom Geschäftsbereich Stade beplant. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2016 wurde die sich südlich anschließende OU Elstorf (3. Bauabschnitt) vom bisherigen „weiteren Bedarf“ in den „vordringlichen Bedarf“ höhergestuft. Um sinnvoll und rechtssicher planen zu können, wurden daraufhin beide genannten Planungsabschnitte zum Projekt „B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26" zusammengefasst. Die zu planende OU Elstorf bindet im Norden des Planungsgebietes an die dort verlaufende B 73 im Bereich des Knotenpunktes B 73 / B 3n (Ende des 1. Bauabschnitts) westlich von Neu Wulmstorf und im Süden an die vorhandene B 3 südlich von Elstorf an. Die B 3 hat wegen ihrer Verbindungsfunktion sowohl zwischen den beiden Autobahnen A 26 und A 1 als auch zwischen dem Mittelzentrum Soltau im Heidekreis und dem Mittelzentrum Buxtehude im Landkreis Stade eine überregionale Bedeutung. Die gewählte Vorzugsvariante des Streckenabschnitts ist insgesamt ca. 6 km lang. Der Untersuchungsraum hat eine Größe von ca. 335 ha. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die dafür erforderlichen Leistungen aus dem Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan und weitere Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: P491
Kurze Beschreibung:
Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde als Vertreter des Landes Niedersachsen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Planung der Ortsumfahrung (OU) Elstorf im Zuge der B 3 westlich Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf beauftragt.
Der nördliche Planungsabschnitt (2. Bauabschnitt) wurde in der Vergangenheit als OU Ketzendorf vom Geschäftsbereich Stade beplant. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2016 wurde die sich südlich anschließende OU Elstorf (3. Bauabschnitt) vom bisherigen „weiteren Bedarf“ in den „vordringlichen Bedarf“ höhergestuft. Um sinnvoll und rechtssicher planen zu können, wurden daraufhin beide genannten Planungsabschnitte zum Projekt „B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26" zusammengefasst.
Die zu planende OU Elstorf bindet im Norden des Planungsgebietes an die dort verlaufende B 73 im Bereich des Knotenpunktes B 73 / B 3n (Ende des 1. Bauabschnitts) westlich von Neu Wulmstorf und im Süden an die vorhandene B 3 südlich von Elstorf an. Die B 3 hat wegen ihrer Verbindungsfunktion sowohl zwischen den beiden Autobahnen A 26 und A 1 als auch zwischen dem Mittelzentrum Soltau im Heidekreis und dem Mittelzentrum Buxtehude im Landkreis Stade eine überregionale Bedeutung.
Die gewählte Vorzugsvariante des Streckenabschnitts ist insgesamt ca. 6 km lang.
Der Untersuchungsraum hat eine Größe von ca. 335 ha.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die dafür erforderlichen Leistungen aus dem Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan und weitere Leistungen.
Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde als Vertreter des Landes Niedersachsen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Planung der Ortsumfahrung (OU) Elstorf im Zuge der B 3 westlich Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf beauftragt.
Der nördliche Planungsabschnitt (2. Bauabschnitt) wurde in der Vergangenheit als OU Ketzendorf vom Geschäftsbereich Stade beplant. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2016 wurde die sich südlich anschließende OU Elstorf (3. Bauabschnitt) vom bisherigen „weiteren Bedarf“ in den „vordringlichen Bedarf“ höhergestuft. Um sinnvoll und rechtssicher planen zu können, wurden daraufhin beide genannten Planungsabschnitte zum Projekt „B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26" zusammengefasst.
Die zu planende OU Elstorf bindet im Norden des Planungsgebietes an die dort verlaufende B 73 im Bereich des Knotenpunktes B 73 / B 3n (Ende des 1. Bauabschnitts) westlich von Neu Wulmstorf und im Süden an die vorhandene B 3 südlich von Elstorf an. Die B 3 hat wegen ihrer Verbindungsfunktion sowohl zwischen den beiden Autobahnen A 26 und A 1 als auch zwischen dem Mittelzentrum Soltau im Heidekreis und dem Mittelzentrum Buxtehude im Landkreis Stade eine überregionale Bedeutung.
Die gewählte Vorzugsvariante des Streckenabschnitts ist insgesamt ca. 6 km lang.
Der Untersuchungsraum hat eine Größe von ca. 335 ha.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die dafür erforderlichen Leistungen aus dem Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan und weitere Leistungen.
— Anfragen zum Verfahren sind bitte nur über die oben genannte Plattform zu stellen (siehe auch Punkt I.3).
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
— Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
— Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_B3-OU-Elstorf_VgV-LBP_Information".
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Erstangebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PDFJK
— Anfragen zum Verfahren sind bitte nur über die oben genannte Plattform zu stellen (siehe auch Punkt I.3).
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
— Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
— Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_B3-OU-Elstorf_VgV-LBP_Information".
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Erstangebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PDFJK
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde als Vertreter des Landes Niedersachsen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Planung der Ortsumfahrung (OU) Elstorf im Zuge der B 3 westlich Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf beauftragt.
Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde als Vertreter des Landes Niedersachsen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Planung der Ortsumfahrung (OU) Elstorf im Zuge der B 3 westlich Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf beauftragt.
Der nördliche Planungsabschnitt (2. Bauabschnitt) wurde in der Vergangenheit als OU Ketzendorf vom Geschäftsbereich Stade beplant. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2016 wurde die sich südlich anschließende OU Elstorf (3. Bauabschnitt) vom bisherigen „weiteren Bedarf“ in den „vordringlichen Bedarf“ höhergestuft. Um sinnvoll und rechtssicher planen zu können, wurden daraufhin beide genannten Planungsabschnitte zum Projekt „B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26" zusammengefasst.
Der nördliche Planungsabschnitt (2. Bauabschnitt) wurde in der Vergangenheit als OU Ketzendorf vom Geschäftsbereich Stade beplant. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2016 wurde die sich südlich anschließende OU Elstorf (3. Bauabschnitt) vom bisherigen „weiteren Bedarf“ in den „vordringlichen Bedarf“ höhergestuft. Um sinnvoll und rechtssicher planen zu können, wurden daraufhin beide genannten Planungsabschnitte zum Projekt „B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26" zusammengefasst.
Die zu planende OU Elstorf bindet im Norden des Planungsgebietes an die dort verlaufende B 73 im Bereich des Knotenpunktes B 73 / B 3n (Ende des 1. Bauabschnitts) westlich von Neu Wulmstorf und im Süden an die vorhandene B 3 südlich von Elstorf an. Die B 3 hat wegen ihrer Verbindungsfunktion sowohl zwischen den beiden Autobahnen A 26 und A 1 als auch zwischen dem Mittelzentrum Soltau im Heidekreis und dem Mittelzentrum Buxtehude im Landkreis Stade eine überregionale Bedeutung.
Die zu planende OU Elstorf bindet im Norden des Planungsgebietes an die dort verlaufende B 73 im Bereich des Knotenpunktes B 73 / B 3n (Ende des 1. Bauabschnitts) westlich von Neu Wulmstorf und im Süden an die vorhandene B 3 südlich von Elstorf an. Die B 3 hat wegen ihrer Verbindungsfunktion sowohl zwischen den beiden Autobahnen A 26 und A 1 als auch zwischen dem Mittelzentrum Soltau im Heidekreis und dem Mittelzentrum Buxtehude im Landkreis Stade eine überregionale Bedeutung.
Die gewählte Vorzugsvariante des Streckenabschnitts ist insgesamt ca. 6 km lang.
Der Untersuchungsraum hat eine Größe von ca. 335 ha.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die dafür erforderlichen Leistungen aus dem Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan und weitere Leistungen.
— Landschaftspflegerischer Begleitplan (Lph 1-4) gemäß § 26 HOAI i. V. m. Anlage 7,
— Besondere/Zusätzliche Leistungen:
— Faunistische Untersuchungen (Avifauna, Fledermäuse, Amphibien, Libellen, Heuschrecken, Falter, Säugetiere (Dachs)) als Ergänzung der im Rahmen der UVS 2018 und 2019 durchgeführten Erfassungen;
— Artenschutzbeitrag;
— Biotoptypenkartierung (Detaillierung der vorliegenden Biotopkartierung im M 1 : 2.000 im Planungskorridor);
— FFH-Verträglichkeitsprüfung;
— Optional: FFH-Ausnahmeprüfung;
— Umweltverträglichkeitsprüfung;
— Vorbereitung des und Mitwirken beim Scoping-Termin;
— Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit;
— Begleitung im Planfeststellungsverfahren;
— Frühzeitige Beratung bzgl. Eignung und Begutachtungsumfang von Flächen für CEF-Maßnahmen und Kohärenzsicherungsmaßnahmen.
Dauer: 55 Monate
Beschreibung der Optionen: — FFH-Ausnahmeprüfung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: B 3, OU Elstorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
— Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV: Jahresumsatz (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
— Bescheinigung Berufshaftpflicht: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
— Bescheinigung Berufshaftpflicht: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
— Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 0,1 Mio. EUR nachweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe der Leistungen anderer Unternehmen.
Mindeststandards:
— Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 1 VgV: Der Bewerber muss mindestens einmal die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes im Zuge eines Straßenbauprojektes erbracht haben.
— Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 2 VgV: Der Projektleiter muss mind. 1 persönliche Referenz mit Erfahrung bei der Erstellung oder Koordination von Umweltfachbeiträgen im Zuge eines Straßenbauprojektes vorlegen.
Der Hauptbearbeiter Landschaftspflegerischer Begleitplan muss mind. 1 persönliche Referenz mit Erfahrung bei der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes im Zuge eines Straßenbauprojektes vorlegen.
— Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 8 VgV: Der Bewerber (Unternehmen) muss im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 5 Beschäftigte angestellt haben.
— Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 genannten Mindeststandards.
— Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 genannten Mindeststandards.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Ingenieur o. vgl. gemäß § 75 VgV
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 30 %: Referenzen des Unternehmens seit 2017, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Bearbeitungszeitraum, Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Größe des Untersuchungsraumes, Auftragssummen, Ansprechpartner.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 30 %: Referenzen des Unternehmens seit 2017, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Bearbeitungszeitraum, Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Größe des Untersuchungsraumes, Auftragssummen, Ansprechpartner.
— Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters: 30 %: Nachweis der Qualifikation, insbesondere die persönlichen vergleichbaren Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2017. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der vom Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Größe des Untersuchungsraumes, Auftragssummen, Ansprechpartner.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters: 30 %: Nachweis der Qualifikation, insbesondere die persönlichen vergleichbaren Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2017. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der vom Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Größe des Untersuchungsraumes, Auftragssummen, Ansprechpartner.
— Referenzen/Erfahrungen des Hauptbearbeiters Landschaftspflegerischer Begleitplan: 25 %: Siehe Anmerkungen zum Projektleiter.
— Umsatz bei vergleichbaren Leistungen (Umweltfachbeiträge): 5 %.
— Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb", Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge".
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
— Anfragen zum Verfahren sind bitte nur über die oben genannte Plattform zu stellen (siehe auch Punkt I.3).
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
— Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
— Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
— Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_B3-OU-Elstorf_VgV-LBP_Information".
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Erstangebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PDFJK
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg
Postanschrift: Am Alten Eisenwerk 2d
Quelle: OJS 2020/S 109-264655 (2020-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde als Vertreter des Landes Niedersachsen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Planung der Ortsumfahrung (OU) Elstorf im Zuge der B 3 westlich Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf beauftragt.
Der nördliche Planungsabschnitt (2. Bauabschnitt) wurde in der Vergangenheit als OU Ketzendorf vom Geschäftsbereich Stade beplant. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2016 wurde die sich südlich anschließende OU Elstorf (3. Bauabschnitt) vom bisherigen „weiteren Bedarf“ in den „vordringlichen Bedarf“ höhergestuft. Um sinnvoll und rechtssicher planen zu können, wurden daraufhin beide genannten Planungsabschnitte zum Projekt „B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26“ zusammengefasst.
Die zu planende OU Elstorf bindet im Norden des Planungsgebietes an die dort verlaufende B 73 im Bereich des Knotenpunktes B 73 / B 3n (Ende des 1. Bauabschnitts) westlich von Neu Wulmstorf und im Süden an die vorhandene B 3 südlich von Elstorf an. Die B 3 hat wegen ihrer Verbindungsfunktion sowohl zwischen den beiden Autobahnen A 26 und A 1 als auch zwischen dem Mittelzentrum Soltau im Heidekreis und dem Mittelzentrum Buxtehude im Landkreis Stade eine überregionale Bedeutung.
Die gewählte Vorzugsvariante des Streckenabschnitts ist insgesamt ca. 6 km lang.
Der Untersuchungsraum hat eine Größe von ca. 335 ha.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die dafür erforderlichen Leistungen aus dem Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan und weitere Leistungen.
Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde als Vertreter des Landes Niedersachsen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Planung der Ortsumfahrung (OU) Elstorf im Zuge der B 3 westlich Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf beauftragt.
Der nördliche Planungsabschnitt (2. Bauabschnitt) wurde in der Vergangenheit als OU Ketzendorf vom Geschäftsbereich Stade beplant. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2016 wurde die sich südlich anschließende OU Elstorf (3. Bauabschnitt) vom bisherigen „weiteren Bedarf“ in den „vordringlichen Bedarf“ höhergestuft. Um sinnvoll und rechtssicher planen zu können, wurden daraufhin beide genannten Planungsabschnitte zum Projekt „B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26“ zusammengefasst.
Die zu planende OU Elstorf bindet im Norden des Planungsgebietes an die dort verlaufende B 73 im Bereich des Knotenpunktes B 73 / B 3n (Ende des 1. Bauabschnitts) westlich von Neu Wulmstorf und im Süden an die vorhandene B 3 südlich von Elstorf an. Die B 3 hat wegen ihrer Verbindungsfunktion sowohl zwischen den beiden Autobahnen A 26 und A 1 als auch zwischen dem Mittelzentrum Soltau im Heidekreis und dem Mittelzentrum Buxtehude im Landkreis Stade eine überregionale Bedeutung.
Die gewählte Vorzugsvariante des Streckenabschnitts ist insgesamt ca. 6 km lang.
Der Untersuchungsraum hat eine Größe von ca. 335 ha.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die dafür erforderlichen Leistungen aus dem Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan und weitere Leistungen.
Gesamtwert des Auftrags: 325587.32 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der nördliche Planungsabschnitt (2. Bauabschnitt) wurde in der Vergangenheit als OU Ketzendorf vom Geschäftsbereich Stade beplant. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2016 wurde die sich südlich anschließende OU Elstorf (3. Bauabschnitt) vom bisherigen „weiteren Bedarf“ in den „vordringlichen Bedarf“ höhergestuft. Um sinnvoll und rechtssicher planen zu können, wurden daraufhin beide genannten Planungsabschnitte zum Projekt „B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26“ zusammengefasst.
Der nördliche Planungsabschnitt (2. Bauabschnitt) wurde in der Vergangenheit als OU Ketzendorf vom Geschäftsbereich Stade beplant. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2016 wurde die sich südlich anschließende OU Elstorf (3. Bauabschnitt) vom bisherigen „weiteren Bedarf“ in den „vordringlichen Bedarf“ höhergestuft. Um sinnvoll und rechtssicher planen zu können, wurden daraufhin beide genannten Planungsabschnitte zum Projekt „B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26“ zusammengefasst.
— Besondere / Zusätzliche Leistungen:
— Faunistische Untersuchungen (Avifauna, Amphibien, Libellen, Heuschrecken, Falter, Säugetiere (Dachs)) als Ergänzung der im Rahmen der UVS 2018 und 2019 durchgeführten Erfassungen,
— Artenschutzbeitrag,
— Biotoptypenkartierung (Detaillierung der vorliegenden Biotopkartierung im M 1 : 2 000 im Planungskorridor),
— Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht),
— Vorbereitung des und Mitwirken beim Scoping,
— Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit,
— Begleitung des Planfeststellungsverfahrens,
— Frühzeitige Beratung bzgl. Eignung und Begutachtungsumfang von Flächen für CEF-Maßnahmen und Kohärenzsicherungsmaßnahmen,
— Vorabstimmen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden,
— Mitwirken an Arbeitsgruppen,
— Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgaben,
— Bilanzierung gemäß NWaldLG.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung und zur projektspezifischen Organisation des Projektteams im Erstangebot
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mündlicher Vortrag im Präsentations- / Verhandlungsgespräch zur projektspezifischen Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beantwortung der projektspezifischen Fachfragen des Auftraggebers im Präsentations- / Verhandlungsgespräch durch die Mitglieder des Projektteams
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-08 📅
Name: Bosch & Partner GmbH
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪 Region Hannover
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 325587.32 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2020/S 247-613385 (2020-12-14)