B 3, Neubau OU Elstorf mit Zubringer A 26: Objektplanung Verkehrsanlagen

Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg

Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde als Vertreter des Landes Niedersachsen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Planung der Ortsumfahrung (OU) Elstorf im Zuge der B 3 westlich Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf beauftragt.
Der nördliche Planungsabschnitt (2. Bauabschnitt) wurde in der Vergangenheit als OU Ketzendorf vom Geschäftsbereich Stade beplant. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2016 wurde die sich südlich anschließende OU Elstorf (3. Bauabschnitt) vom bisherigen „weiteren Bedarf' in den „vordringlichen Bedarf“ höhergestuft. Um sinnvoll und rechtssicher planen zu können, wurden daraufhin beide genannten Planungsabschnitte zum Projekt „B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26" zusammengefasst.
Die zu planende OU Elstorf bindet im Norden des Planungsgebietes an die dort verlaufende B 73 im Bereich des Knotenpunktes B 73 / B 3n (Ende des 1. Bauabschnitts) westlich von Neu Wulmstorf und im Süden an die vorhandene B 3 südlich von Elstorf an. Die B 3 hat wegen ihrer Verbindungsfunktion sowohl zwischen den beiden Autobahnen A 26 und A 1 als auch zwischen dem Mittelzentrum Soltau im Heidekreis und dem Mittelzentrum Buxtehude im Landkreis Stade eine überregionale Bedeutung. Im Rahmen der Vorplanung wurde auf der OU Elstorf (VZV) für den Prognosehorizont 2030 für den 2. Bauabschnitt ein Verkehrsaufkommen von 15.100 Kfz/24 h mit 1 760 SV/24 h und für den 3. Bauabschnitt ein Verkehrsaufkommen von 15 300 Kfz/24 h mit 2 620 SV/24 h prognostiziert.
Die gewählte Vorzugsvariante des zu planenden Streckenabschnitts ist insgesamt ca. 6 km lang. Gemäß RAL soll die Entwurfsklasse EKL 2 zur Anwendung kommen mit einem zweistreifigen Regelquerschnitt RQ 11,5+ weitestgehend mit Überholfahrstreifen (d. h. mit einer Kronenbreite von 11,50 bis 15,00 m).
Die Baukosten betragen für die Maßnahme ca. 46 Mio. EUR.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die dafür erforderlichen Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen (Lph 3-4, optional 5-6).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-03 Auftragsbekanntmachung
2020-06-30 Ergänzende Angaben
2020-07-02 Ergänzende Angaben
2021-01-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Referenznummer: P490
Kurze Beschreibung:
Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde als Vertreter des Landes Niedersachsen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Planung der Ortsumfahrung (OU) Elstorf im Zuge der B 3 westlich Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf beauftragt. Der nördliche Planungsabschnitt (2. Bauabschnitt) wurde in der Vergangenheit als OU Ketzendorf vom Geschäftsbereich Stade beplant. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2016 wurde die sich südlich anschließende OU Elstorf (3. Bauabschnitt) vom bisherigen „weiteren Bedarf' in den „vordringlichen Bedarf“ höhergestuft. Um sinnvoll und rechtssicher planen zu können, wurden daraufhin beide genannten Planungsabschnitte zum Projekt „B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26" zusammengefasst. Die zu planende OU Elstorf bindet im Norden des Planungsgebietes an die dort verlaufende B 73 im Bereich des Knotenpunktes B 73 / B 3n (Ende des 1. Bauabschnitts) westlich von Neu Wulmstorf und im Süden an die vorhandene B 3 südlich von Elstorf an. Die B 3 hat wegen ihrer Verbindungsfunktion sowohl zwischen den beiden Autobahnen A 26 und A 1 als auch zwischen dem Mittelzentrum Soltau im Heidekreis und dem Mittelzentrum Buxtehude im Landkreis Stade eine überregionale Bedeutung. Im Rahmen der Vorplanung wurde auf der OU Elstorf (VZV) für den Prognosehorizont 2030 für den 2. Bauabschnitt ein Verkehrsaufkommen von 15.100 Kfz/24 h mit 1 760 SV/24 h und für den 3. Bauabschnitt ein Verkehrsaufkommen von 15 300 Kfz/24 h mit 2 620 SV/24 h prognostiziert. Die gewählte Vorzugsvariante des zu planenden Streckenabschnitts ist insgesamt ca. 6 km lang. Gemäß RAL soll die Entwurfsklasse EKL 2 zur Anwendung kommen mit einem zweistreifigen Regelquerschnitt RQ 11,5+ weitestgehend mit Überholfahrstreifen (d. h. mit einer Kronenbreite von 11,50 bis 15,00 m). Die Baukosten betragen für die Maßnahme ca. 46 Mio. EUR. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die dafür erforderlichen Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen (Lph 3-4, optional 5-6).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Harburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg
Postanschrift: Am Alten Eisenwerk 2d
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: pia.jahn@nlstbv.niedersachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5PDFN6/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5PDFN6 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 109-264654
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
— Anfragen zum Verfahren sind bitte nur über die oben genannte Plattform zu stellen (siehe auch Punkt I.3). — Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. — Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. — Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an. — Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_B3-OU-Elstorf_VgV-OP-VA_Information". — Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PDFN6
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde als Vertreter des Landes Niedersachsen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Planung der Ortsumfahrung (OU) Elstorf im Zuge der B 3 westlich Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf beauftragt.
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Der nördliche Planungsabschnitt (2. Bauabschnitt) wurde in der Vergangenheit als OU Ketzendorf vom Geschäftsbereich Stade beplant. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2016 wurde die sich südlich anschließende OU Elstorf (3. Bauabschnitt) vom bisherigen „weiteren Bedarf' in den „vordringlichen Bedarf“ höhergestuft. Um sinnvoll und rechtssicher planen zu können, wurden daraufhin beide genannten Planungsabschnitte zum Projekt „B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26" zusammengefasst.
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Die zu planende OU Elstorf bindet im Norden des Planungsgebietes an die dort verlaufende B 73 im Bereich des Knotenpunktes B 73 / B 3n (Ende des 1. Bauabschnitts) westlich von Neu Wulmstorf und im Süden an die vorhandene B 3 südlich von Elstorf an. Die B 3 hat wegen ihrer Verbindungsfunktion sowohl zwischen den beiden Autobahnen A 26 und A 1 als auch zwischen dem Mittelzentrum Soltau im Heidekreis und dem Mittelzentrum Buxtehude im Landkreis Stade eine überregionale Bedeutung. Im Rahmen der Vorplanung wurde auf der OU Elstorf (VZV) für den Prognosehorizont 2030 für den 2. Bauabschnitt ein Verkehrsaufkommen von 15.100 Kfz/24 h mit 1 760 SV/24 h und für den 3. Bauabschnitt ein Verkehrsaufkommen von 15 300 Kfz/24 h mit 2 620 SV/24 h prognostiziert.
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Die gewählte Vorzugsvariante des zu planenden Streckenabschnitts ist insgesamt ca. 6 km lang. Gemäß RAL soll die Entwurfsklasse EKL 2 zur Anwendung kommen mit einem zweistreifigen Regelquerschnitt RQ 11,5+ weitestgehend mit Überholfahrstreifen (d. h. mit einer Kronenbreite von 11,50 bis 15,00 m).
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Die Baukosten betragen für die Maßnahme ca. 46 Mio. EUR.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die dafür erforderlichen Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen (Lph 3-4, optional 5-6).
— Objektplanung Verkehrsanlagen anteilig Lph 1 und 2, komplett Lph 3 und 4, optional Lph 5 und 6 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1,
— Besondere / Zusätzliche Leistungen: Mitwirken bei der Öffentlichkeitsarbeit, Begleitung des Planfeststellungsverfahrens inkl. Teilnahme an Besprechungen, EÖT und Einwendungsmanagement.
Dauer: 64 Monate
Beschreibung der Optionen:
— Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 5 und 6 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: B 3, OU Elstorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
— Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV: Jahresumsatz (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
— Bescheinigung Berufshaftpflicht: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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— Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 0,2 Mio. EUR nachweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe der Leistungen anderer Unternehmen.
Mindeststandards:
— Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 1 VgV: Der Bewerber (Unternehmen) muss mindestens einmal Objektplanung Verkehrsanlagen im Rahmen eines Straßenbauprojektes erbracht haben.
— Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 2 VgV: Der Projektleiter muss mind. 1 persönliche Referenz mit Erfahrung in der Objektplanung Verkehrsanlagen im Rahmen eines Straßenbauprojektes vorlegen.
Der Hauptobjektplaner Verkehrsanlagen muss mind. 1 persönliche Referenz mit Erfahrung in der Objektplanung Verkehrsanlagen im Rahmen eines Straßenbauprojektes vorlegen.
— Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 8 VgV: Der Bewerber (Unternehmen) muss im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 5 Beschäftigte angestellt haben.
— Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 genannten Mindeststandards.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Ingenieur o. vgl. gemäß § 75 VgV

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 30 %: Referenzen des Unternehmens seit 2017, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Bearbeitungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner.
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— Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters: 30 %: Nachweis der Qualifikation, insbesondere die persönlichen vergleichbaren Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2017. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner.
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— Referenzen/Erfahrungen des Hauptobjektplaners Verkehrsanlagen: 25 %: Siehe Anmerkungen zum Projektleiter.
— Umsatz bei vergleichbaren Leistungen (OP VA): 5 %.
— Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb", Ziffer 7.2 "Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge".
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg
Internetadresse: www.strassenbau.niedersachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5PDFN6/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Anfragen zum Verfahren sind bitte nur über die oben genannte Plattform zu stellen (siehe auch Punkt I.3).
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
— Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
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— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
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— Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_B3-OU-Elstorf_VgV-OP-VA_Information".
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PDFN6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg
Postanschrift: Am Alten Eisenwerk 2d
Quelle: OJS 2020/S 109-264654 (2020-06-03)
Ergänzende Angaben (2020-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde als Vertreter des Landes Niedersachsen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Planung der Ortsumfahrung (OU) Elstorf im Zuge der B 3 westlich Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf beauftragt. Der nördliche Planungsabschnitt (2. Bauabschnitt) wurde in der Vergangenheit als OU Ketzendorf vom Geschäftsbereich Stade beplant. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2016 wurde die sich südlich anschließende OU Elstorf (3. Bauabschnitt) vom bisherigen „weiteren Bedarf“ in den „vordringlichen Bedarf“ höhergestuft. Um sinnvoll und rechtssicher planen zu können, wurden daraufhin beide genannten Planungsabschnitte zum Projekt „B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26“ zusammengefasst. Die zu planende OU Elstorf bindet im Norden des Planungsgebietes an die dort verlaufende B 73 im Bereich des Knotenpunktes B 73 / B 3n (Ende des 1. Bauabschnitts) westlich von Neu Wulmstorf und im Süden an die vorhandene B 3 südlich von Elstorf an. Die B 3 hat wegen ihrer Verbindungsfunktion sowohl zwischen den beiden Autobahnen A 26 und A 1 als auch zwischen dem Mittelzentrum Soltau im Heidekreis und dem Mittelzentrum Buxtehude im Landkreis Stade eine überregionale Bedeutung. Im Rahmen der Vorplanung wurde auf der OU Elstorf (VZV) für den Prognosehorizont 2030 für den 2. Bauabschnitt ein Verkehrsaufkommen von 15 100 Kfz/24 h mit 1 760 SV/24 h und für den 3. Bauabschnitt ein Verkehrsaufkommen von 15 300 Kfz/24 h mit 2 620 SV/24 h prognostiziert. Die gewählte Vorzugsvariante des zu planenden Streckenabschnitts ist insgesamt ca. 6 km lang. Gemäß RAL soll die Entwurfsklasse EKL 2 zur Anwendung kommen mit einem zweistreifigen Regelquerschnitt RQ 11,5+ weitestgehend mit Überholfahrstreifen (d. h. mit einer Kronenbreite von 11,50 bis 15,00 m). Die Baukosten betragen für die Maßnahme ca. 46 Mio. EUR. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die dafür erforderlichen Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen (Lph 3 - 4, optional 5 - 6).
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 127-311489
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 109-264654
ABl. S-Ausgabe: 127

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der nördliche Planungsabschnitt (2. Bauabschnitt) wurde in der Vergangenheit als OU Ketzendorf vom Geschäftsbereich Stade beplant. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2016 wurde die sich südlich anschließende OU Elstorf (3. Bauabschnitt) vom bisherigen „weiteren Bedarf“ in den „vordringlichen Bedarf“ höhergestuft. Um sinnvoll und rechtssicher planen zu können, wurden daraufhin beide genannten Planungsabschnitte zum Projekt „B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26“ zusammengefasst.
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Die zu planende OU Elstorf bindet im Norden des Planungsgebietes an die dort verlaufende B 73 im Bereich des Knotenpunktes B 73 / B 3n (Ende des 1. Bauabschnitts) westlich von Neu Wulmstorf und im Süden an die vorhandene B 3 südlich von Elstorf an. Die B 3 hat wegen ihrer Verbindungsfunktion sowohl zwischen den beiden Autobahnen A 26 und A 1 als auch zwischen dem Mittelzentrum Soltau im Heidekreis und dem Mittelzentrum Buxtehude im Landkreis Stade eine überregionale Bedeutung. Im Rahmen der Vorplanung wurde auf der OU Elstorf (VZV) für den Prognosehorizont 2030 für den 2. Bauabschnitt ein Verkehrsaufkommen von 15 100 Kfz/24 h mit 1 760 SV/24 h und für den 3. Bauabschnitt ein Verkehrsaufkommen von 15 300 Kfz/24 h mit 2 620 SV/24 h prognostiziert.
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Gegenstand dieser Ausschreibung sind die dafür erforderlichen Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen (Lph 3 - 4, optional 5 - 6).
Quelle: OJS 2020/S 127-311489 (2020-06-30)
Ergänzende Angaben (2020-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde als Vertreter des Landes Niedersachsen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Planung der Ortsumfahrung (OU) Elstorf im Zuge der B 3 westlich Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf beauftragt. Der nördliche Planungsabschnitt (2. Bauabschnitt) wurde in der Vergangenheit als OU Ketzendorf vom Geschäftsbereich Stade beplant. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2016 wurde die sich südlich anschließende OU Elstorf (3. Bauabschnitt) vom bisherigen „weiteren Bedarf“ in den „vordringlichen Bedarf“ höhergestuft. Um sinnvoll und rechtssicher planen zu können, wurden daraufhin beide genannten Planungsabschnitte zum Projekt „B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26“ zusammengefasst. Die zu planende OU Elstorf bindet im Norden des Planungsgebietes an die dort verlaufende B 73 im Bereich des Knotenpunktes B 73 / B 3n (Ende des 1. Bauabschnitts) westlich von Neu Wulmstorf und im Süden an die vorhandene B 3 südlich von Elstorf an. Die B 3 hat wegen ihrer Verbindungsfunktion sowohl zwischen den beiden Autobahnen A 26 und A 1 als auch zwischen dem Mittelzentrum Soltau im Heidekreis und dem Mittelzentrum Buxtehude im Landkreis Stade eine überregionale Bedeutung. Im Rahmen der Vorplanung wurde auf der OU Elstorf (VZV) für den Prognosehorizont 2030 für den 2. Bauabschnitt ein Verkehrsaufkommen von 15 100 Kfz/24 h mit 1 760 SV/24 h und für den 3. Bauabschnitt ein Verkehrsaufkommen von 15 300 Kfz/24 h mit 2 620 SV/24 h prognostiziert. Die gewählte Vorzugsvariante des zu planenden Streckenabschnitts ist insgesamt ca. 6 km lang. Gemäß RAL soll die Entwurfsklasse EKL 2 zur Anwendung kommen mit einem zweistreifigen Regelquerschnitt RQ 11,5+ weitestgehend mit Überholfahrstreifen (d.h. mit einer Kronenbreite von 11,50 bis 15,00 m). Die Baukosten betragen für die Maßnahme ca. 46 Mio. EUR. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die dafür erforderlichen Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen (Lph 3 - 4, optional 5 - 6).
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Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 128-314325
ABl. S-Ausgabe: 128

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die gewählte Vorzugsvariante des zu planenden Streckenabschnitts ist insgesamt ca. 6 km lang. Gemäß RAL soll die Entwurfsklasse EKL 2 zur Anwendung kommen mit einem zweistreifigen Regelquerschnitt RQ 11,5+ weitestgehend mit Überholfahrstreifen (d.h. mit einer Kronenbreite von 11,50 bis 15,00 m).
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Quelle: OJS 2020/S 128-314325 (2020-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde als Vertreter des Landes Niedersachsen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Planung der Ortsumfahrung (OU) Elstorf im Zuge der B 3 westlich Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf beauftragt. Der nördliche Planungsabschnitt (2. Bauabschnitt) wurde in der Vergangenheit als OU Ketzendorf vom Geschäftsbereich Stade beplant. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2016 wurde die sich südlich anschließende OU Elstorf (3. Bauabschnitt) vom bisherigen „weiteren Bedarf“ in den „vordringlichen Bedarf“ höhergestuft. Um sinnvoll und rechtssicher planen zu können, wurden daraufhin beide genannten Planungsabschnitte zum Projekt „B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26“ zusammengefasst. Die zu planende OU Elstorf bindet im Norden des Planungsgebietes an die dort verlaufende B 73 im Bereich des Knotenpunktes B 73 / B 3n (Ende des 1. Bauabschnitts) westlich von Neu Wulmstorf und im Süden an die vorhandene B 3 südlich von Elstorf an. Die B 3 hat wegen ihrer Verbindungsfunktion sowohl zwischen den beiden Autobahnen A 26 und A 1 als auch zwischen dem Mittelzentrum Soltau im Heidekreis und dem Mittelzentrum Buxtehude im Landkreis Stade eine überregionale Bedeutung. Im Rahmen der Vorplanung wurde auf der OU Elstorf (VZV) für den Prognosehorizont 2030 für den 2. Bauabschnitt ein Verkehrsaufkommen von 15 100 Kfz/24 h mit 1 760 SV/24 h und für den 3. Bauabschnitt ein Verkehrsaufkommen von 15 300 Kfz/24 h mit 2 620 SV/24 h prognostiziert. Die gewählte Vorzugsvariante des zu planenden Streckenabschnitts ist insgesamt ca. 6 km lang. Gemäß RAL soll die Entwurfsklasse EKL 2 zur Anwendung kommen mit einem zweistreifigen Regelquerschnitt RQ 11,5+ weitestgehend mit Überholfahrstreifen (d.h. mit einer Kronenbreite von 11,50 bis 15,00 m). Die Baukosten betragen für die Maßnahme ca. 46 Mio. EUR. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die dafür erforderlichen Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen (Lph 3-4, optional 5-6).
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Gesamtwert des Auftrags: 463032.22 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 022-053334
ABl. S-Ausgabe: 22
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PD7LT

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Objektplanung Verkehrsanlagen anteilig Lph. 1 und 2, komplett Lph. 3 bis 4, sowie optional Lph. 5 bis 6 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1,
— Besondere / Zusätzliche Leistungen:
— Mitwirken beim Scoping,
— Mitwirken an Arbeitsgruppen,
— Vorabstimmen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden,
— Mitwirken bei der Öffentlichkeitsarbeit,
— Begleitung des Planfeststellungsverfahrens inkl. Teilnahme an Besprechungen, EÖT und Einwendungsmanagement,
— Konzeptentwurf für vorhandene Knotenpunkte mit zusätzlicher Variantenuntersuchung.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung und zur projektspezifischen Organisation des Projektteams im Erstangebot
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mündlicher Vortrag im Präsentations- / Verhandlungsgespräch zur projektspezifischen Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beantwortung der projektspezifischen Fachfragen des Auftraggebers im Präsentations- / Verhandlungsgespräch durch die Mitglieder des Projektteams
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-21 📅
Name: igbv Ingenieurgesellschaft für Bau- und Vermessungswesen André Novotny – Beratender Ingenieur
Postort: Buchholz i. d. Nordheide
Land: Deutschland 🇩🇪
Harburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 463032.22 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2021/S 022-053334 (2021-01-28)