Streckenbau: Die Maßnahme des 9. Bauabschnittes liegt zwischen der Anschlussstelle Tiefenbach und der Anschluss-stelle Leun. NK 5415 039, Station 0,361 nach 5416 032, Station 0,403 Zuständige Bearbeitung: Hessen Mobil Dillenburg, Bau Westhessen und die Straßenmeisterei Solms Die B 49 übernimmt die Verbindungsfunktion zwischen den Großräumen Koblenz und Wetzlar-Gießen-Marburg sowie die Verknüpfungsfunktion zwischen den Autobahnen A 3 bei Limburg und der A 45 bei Wetzlar bzw. A 5 bei Reiskirchen und wird wegen der hohen Verkehrsbelastung auf 4 Fahrstreifen mit Standstreifen ausgebaut. Die B 49 wird vierstreifig ausgebaut mit einem Straßenquerschnitt RQ 26 mit folgender Breitenaufteilung: — Richtungsfahrbahn Limburg, Gesamtbreite = 10,00 m; — Richtungsfahrbahn Wetzlar, Gesamtbreite = 10,00 m. Bauwerksbeschreibung/ Abbruchbauwerk: Das vorhandene Bauwerk, ASB-Nr. 5416-593 bei Bau-km 1 + 927 km (BW 1) wird abgebrochen. Die für den Abbruch vorbereiteten Maßnahmen finden unter Verkehr statt. Der reine Abbruch des Bauwerkes fin-det unter Vollsperrung der B 49 statt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VG-0459-2020-0028
Kurze Beschreibung:
Streckenbau:
Die Maßnahme des 9. Bauabschnittes liegt zwischen der Anschlussstelle Tiefenbach und der Anschluss-stelle Leun.
NK 5415 039, Station 0,361 nach 5416 032, Station 0,403
Zuständige Bearbeitung: Hessen Mobil Dillenburg, Bau Westhessen und die Straßenmeisterei Solms
Die B 49 übernimmt die Verbindungsfunktion zwischen den Großräumen Koblenz und Wetzlar-Gießen-Marburg sowie die Verknüpfungsfunktion zwischen den Autobahnen A 3 bei Limburg und der A 45 bei Wetzlar bzw. A 5 bei Reiskirchen und wird wegen der hohen Verkehrsbelastung auf 4 Fahrstreifen mit Standstreifen ausgebaut.
Die B 49 wird vierstreifig ausgebaut mit einem Straßenquerschnitt RQ 26 mit folgender Breitenaufteilung:
— Richtungsfahrbahn Limburg, Gesamtbreite = 10,00 m;
— Richtungsfahrbahn Wetzlar, Gesamtbreite = 10,00 m.
Bauwerksbeschreibung/ Abbruchbauwerk:
Das vorhandene Bauwerk, ASB-Nr. 5416-593 bei Bau-km 1 + 927 km (BW 1) wird abgebrochen. Die für den Abbruch vorbereiteten Maßnahmen finden unter Verkehr statt. Der reine Abbruch des Bauwerkes fin-det unter Vollsperrung der B 49 statt.
Die Maßnahme des 9. Bauabschnittes liegt zwischen der Anschlussstelle Tiefenbach und der Anschluss-stelle Leun.
NK 5415 039, Station 0,361 nach 5416 032, Station 0,403
Zuständige Bearbeitung: Hessen Mobil Dillenburg, Bau Westhessen und die Straßenmeisterei Solms
Die B 49 übernimmt die Verbindungsfunktion zwischen den Großräumen Koblenz und Wetzlar-Gießen-Marburg sowie die Verknüpfungsfunktion zwischen den Autobahnen A 3 bei Limburg und der A 45 bei Wetzlar bzw. A 5 bei Reiskirchen und wird wegen der hohen Verkehrsbelastung auf 4 Fahrstreifen mit Standstreifen ausgebaut.
Die B 49 wird vierstreifig ausgebaut mit einem Straßenquerschnitt RQ 26 mit folgender Breitenaufteilung:
— Richtungsfahrbahn Limburg, Gesamtbreite = 10,00 m;
— Richtungsfahrbahn Wetzlar, Gesamtbreite = 10,00 m.
Bauwerksbeschreibung/ Abbruchbauwerk:
Das vorhandene Bauwerk, ASB-Nr. 5416-593 bei Bau-km 1 + 927 km (BW 1) wird abgebrochen. Die für den Abbruch vorbereiteten Maßnahmen finden unter Verkehr statt. Der reine Abbruch des Bauwerkes fin-det unter Vollsperrung der B 49 statt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-06-05 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-09 📅
Datum des Beginns: 2020-08-05 📅
Datum des Endes: 2022-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 110-267265
ABl. S-Ausgabe: 110
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Streckenbau:
Die Maßnahme des 9. Bauabschnittes liegt zwischen der Anschlussstelle Tiefenbach und der Anschluss-stelle Leun.
NK 5415 039, Station 0,361 nach 5416 032, Station 0,403
Zuständige Bearbeitung: Hessen Mobil Dillenburg, Bau Westhessen und die Straßenmeisterei Solms
Die B 49 übernimmt die Verbindungsfunktion zwischen den Großräumen Koblenz und Wetzlar-Gießen-Marburg sowie die Verknüpfungsfunktion zwischen den Autobahnen A 3 bei Limburg und der A 45 bei Wetzlar bzw. A 5 bei Reiskirchen und wird wegen der hohen Verkehrsbelastung auf 4 Fahrstreifen mit Standstreifen ausgebaut.
Die B 49 übernimmt die Verbindungsfunktion zwischen den Großräumen Koblenz und Wetzlar-Gießen-Marburg sowie die Verknüpfungsfunktion zwischen den Autobahnen A 3 bei Limburg und der A 45 bei Wetzlar bzw. A 5 bei Reiskirchen und wird wegen der hohen Verkehrsbelastung auf 4 Fahrstreifen mit Standstreifen ausgebaut.
Die B 49 wird vierstreifig ausgebaut mit einem Straßenquerschnitt RQ 26 mit folgender Breitenaufteilung:
— Richtungsfahrbahn Limburg, Gesamtbreite = 10,00 m;
— Richtungsfahrbahn Wetzlar, Gesamtbreite = 10,00 m.
Bauwerksbeschreibung/ Abbruchbauwerk:
Das vorhandene Bauwerk, ASB-Nr. 5416-593 bei Bau-km 1 + 927 km (BW 1) wird abgebrochen. Die für den Abbruch vorbereiteten Maßnahmen finden unter Verkehr statt. Der reine Abbruch des Bauwerkes fin-det unter Vollsperrung der B 49 statt.
Für das unter Pkt. II.1.4. dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: AS Tiefenbach – AS Leun
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
§ 123 (1) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
§ 123 (4) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
§ 124 (1) Nr.2 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Berufshaftpflichtversicherung.
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
— 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und
— 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Bei einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
— § 45 Abs. 2 VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer/des anderen Unternehmers (Eignungsleihe)).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— § 45 Abs. 2 VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer/des anderen Unternehmers (Eignungsleihe)).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2. wird als Mindeststandard gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
— § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für die folgenden Aufgabenbereiche müssen die Bieter Referenzprojekte benennen.
— Bauüberwachung Verkehrsanlage mit Baukosten > 5,0 Mio. EUR;
— Bauüberwachung Ingenieurbauwerke mit Baukosten > 1,0 Mio. EUR;
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit den Angebotsunterlagen schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind in den Angebotsunterlagen an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer/ anderen Unternehmern (Eignungsleihe) vorzulegen.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit den Angebotsunterlagen schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind in den Angebotsunterlagen an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer/ anderen Unternehmern (Eignungsleihe) vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mindeststandards:
Mindeststandard zu technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Nachweis von vergleichbaren Referenzobjekt aus den Aufgabenbereichen:
— Bauüberwachung Verkehrsanlage mit Baukosten > 5,0 Mio. EUR;
— Bauüberwachung Ingenieurbauwerke mit Baukosten > 1,0 Mio. EUR.
Die Referenzprojekte aus den beiden vorgenannten Aufgabenbereichen müssen jeweils bestimmten Mindestanforderung gemäß der Eigenerklärung zur Eignung genügen.
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig erfüllt sind.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Telefon: +49 611366-0📞
E-Mail: post@mobil.hessen.de📧
Fax: +49 611366-3435 📠
Quelle: OJS 2020/S 110-267265 (2020-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Streckenbau:
Die Maßnahme des 9. Bauabschnittes liegt zwischen der Anschlussstelle Tiefenbach und der Anschluss-stelle Leun.
NK 5415 039, Station 0,361 nach 5416 032, Station 0,403
Zuständige Bearbeitung: Hessen Mobil Dillenburg, Bau Westhessen und die Straßenmeisterei Solms
Die B 49 übernimmt die Verbindungsfunktion zwischen den Großräumen Koblenz und Wetzlar-Gießen-Marburg sowie die Verknüpfungsfunktion zwischen den Autobahnen A 3 bei Limburg und der A 45 bei Wetzlar bzw. A 5 bei Reiskirchen und wird wegen der hohen Verkehrsbelastung auf 4 Fahrstreifen mit Standstreifen ausgebaut.
Die B 49 wird vierstreifig ausgebaut mit einem Straßenquerschnitt RQ 26 mit folgender Breitenaufteilung:
Richtungsfahrbahn Limburg, Gesamtbreite = 10,00 m,
Richtungsfahrbahn Wetzlar, Gesamtbreite = 10,00 m.
Bauwerksbeschreibung/Abbruchbauwerk:
Das vorhandene Bauwerk, ASB-Nr. 5416-593 bei Bau-km 1 + 927 km (BW 1) wird abgebrochen. Die für den Abbruch vorbereiteten Maßnahmen finden unter Verkehr statt. Der reine Abbruch des Bauwerkes fin-det unter Vollsperrung der B 49 statt.
Die Maßnahme des 9. Bauabschnittes liegt zwischen der Anschlussstelle Tiefenbach und der Anschluss-stelle Leun.
NK 5415 039, Station 0,361 nach 5416 032, Station 0,403
Zuständige Bearbeitung: Hessen Mobil Dillenburg, Bau Westhessen und die Straßenmeisterei Solms
Die B 49 übernimmt die Verbindungsfunktion zwischen den Großräumen Koblenz und Wetzlar-Gießen-Marburg sowie die Verknüpfungsfunktion zwischen den Autobahnen A 3 bei Limburg und der A 45 bei Wetzlar bzw. A 5 bei Reiskirchen und wird wegen der hohen Verkehrsbelastung auf 4 Fahrstreifen mit Standstreifen ausgebaut.
Die B 49 wird vierstreifig ausgebaut mit einem Straßenquerschnitt RQ 26 mit folgender Breitenaufteilung:
Richtungsfahrbahn Limburg, Gesamtbreite = 10,00 m,
Richtungsfahrbahn Wetzlar, Gesamtbreite = 10,00 m.
Bauwerksbeschreibung/Abbruchbauwerk:
Das vorhandene Bauwerk, ASB-Nr. 5416-593 bei Bau-km 1 + 927 km (BW 1) wird abgebrochen. Die für den Abbruch vorbereiteten Maßnahmen finden unter Verkehr statt. Der reine Abbruch des Bauwerkes fin-det unter Vollsperrung der B 49 statt.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Richtungsfahrbahn Limburg, Gesamtbreite = 10,00 m,
Richtungsfahrbahn Wetzlar, Gesamtbreite = 10,00 m.
Bauwerksbeschreibung/Abbruchbauwerk:
Für das unter Pkt. II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-31 📅
Name: Best Ingenieure GmbH
Postanschrift: Schellerstraße 39
Postort: Lahnau
Postleitzahl: 35633
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 644161709📞
E-Mail: info@best-ingenieure.de📧
Land: Lahn-Dill-Kreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2020/S 178-430310 (2020-09-09)