Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— zu § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren (2015-2019), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI Leistungsphase 3 bis 4 von Straßenbauprojekten im Neubau mit:
— Baukosten ≥ 5 Mio. EUR netto,
— mindestens Straßenkategorie LS II und EKL 2 und
— einem Straßenbau mit einer Länge ≥ 3 km nachweisen.
Ein Referenzprojekt wird auch dann gewertet, wenn die Leistungsphasen 3 und 4 bearbeitet wurden und nicht vollständig abgeschlossen sind.
Falls ein in einem Referenzprojekt nicht alle geforderten Mindeststandards erbracht wurden, ist durch die Angabe eines zweiten Referenzprojektes, in dem die restlichen Mindeststandards erfüllt werden, die fachliche Eignung nachgewiesen. Beide Referenzprojekte gehen in die weitere Wertung ein und gelten zusammen als 1
Referenzprojekt.
Für jede Referenz ist eine schriftliche Bestätigung des AG als Anlage beizufügen.
Hinweis: Referenzprojekte können bei einer Bewerbergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Beschäftigte im Bereich der vergleichbaren Dienstleistungen:
Mind. 3 Ingenieure (oder vergleichbare Berufsqualifikation) im Bereich der vergleichbaren Dienstleistungen (Objektplanung Verkehrsanlagen)
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die
Übernommenen Leistungen genügen.
z. B. Unterauftragnehmer für Planungsbegleitende Vermessung, Lärmschutz und/oder Immissionsschutzgutachten:
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ soweit keine EEE abgegeben wird, abzugeben.
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 0,25 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,25 Mio. EUR gegeben ist.
— Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Unterauftragnehmer hat mindestens einen Gesamtumsatz von 25 000 EUR/Jahr (netto) erzielt.
— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Nachunternehmer muss mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekt für Planungsbegleitende Vermessung oder Lärmschutz nachweisen
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV (personenbezogene Eignung): Für die benannte Person (Projektleiter) muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt der Objektplanung
Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphase 2 bis 4 von Straßenbauprojekten im Neubau in den letzten 5 Jahren (2015-2019) mit:
— Baukosten ≥ 10 Mio. EUR,
— mindestens LS II, EKL 3,
— einer Streckenlänge von mindestens 5 km nachgewiesen werden.
Ein Referenzprojekt wird auch dann gewertet, wenn die Leistungsphasen 3 und 4 bearbeitet wurden und nicht vollständig abgeschlossen sind.
Falls ein Projektleiter nicht alle geforderten Mindeststandards in einem Referenzprojekt erfüllen kann, ist durch die Angabe eines zweiten Referenzprojektes, in dem die restlichen Mindeststandards erfüllt werden, die fachliche Eignung nachgewiesen. Beide Referenzprojekte gehen in die weitere Wertung ein und gelten zusammen als 1
Referenzprojekt.
Wird diese Teilnahmebedingung nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.