Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Referenzen zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen bevorzugt aus den letzten 3, höchstens aber den letzten 10 Jahren zu folgenden Kartierleistungen
a) Revierkartierungen von Brutvögeln
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn der Untersuchungsraum mindestens 1.000 ha betrug und mindestens 5 Begehungen erfolgten.
b) Transekt- und Horchboxenuntersuchungen von Fledermäusen
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens 20 km Transektstrecke erfasst wurde und mindestens 15 Horchboxen gleichzeitig zum Einsatz kamen.
c) Laichgewässerkartierung Amphibien
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn die Kartierung 3 oder mehr Begehungen von mindestens 10 Laichgewässern umfasste.
d) Kartierung Reptilien
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn Zauneidechsen kartiert wurden und künstliche Verstecke zum Einsatz kamen.
e) Kartierung Fische
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn eine Elektrobefischung stattfand.
f) Erfassung xylobionte Käfer
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn eine gezielte Erfassung des Eremiten, des Heldbocks und/oder des Hirschkäfers erfolgte.
g) Erfassung Wasserkäfer
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn eine gezielte Erfassung der Anhang II-Arten Breitrand und/oder Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer erfolgte.
h) Erfassung Schnecken und Muscheln
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn eine gezielte Erfassung von Windelschnecken (Vertigo) oder der Zierlichen Tellerschnecke erfolgte.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV — Ausstattung zur Ausführung des Auftrags:
— geografisches Informationssystem (GIS) (Art der Software),
— Horchboxen (Anzahl und Art der vorhandenen Horchboxen),
— Fledermausdetektoren (Anzahl und Art der vorhandenen Detektoren),
— Elektrofischereigerät einschließlich Befähigung zur Elektrobefischung.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV — Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.