Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewertungskriterien zur Einschränkung der Teilnehmerzahl
Die Bewertungspunkte (B) werden durch die Multiplikation von Wertungsgewicht (G) und Wertungszahl (W) ermittelt (B=G*W). Die 5 Bewerber mit den höchsten Bewertungspunkten werden zur nächsten Phase zugelassen.
G = 50 % Maßnahmen zur Sicherstellung von effizienten Verknüpfungsverfahren zwischen Konstruktion, Mengenermittlung und Kostenberechnung
Der Planer soll beschreiben (Eigenerklärung), wie er speziell mit seiner Planung dafür sorgen will, dass eine umfassende und überwiegend automatisierte Plausibilitätsprüfung der AkVS Kostenberechnung ermöglicht wird.
Dazu soll er darstellen welche Verknüpfungsverfahren zwischen Konstruktion, Mengenermittlung und Kostenberechnung eingesetzt werden. Dabei sollen keine vorgezogenen Planungen für das konkrete Projekt erfolgen, sondern die Arbeitsabläufe, Einsatzmöglichkeiten und Schwächen z. B. aus anderen Projekten, beschrieben werden.
Die Wertung erfolgt nach einem offenen und vergleichenden Wertungssystem mit folgendem Schlüssel:
Beschreibung so, dass eine " " = (W) Effizienz erwartet wird.
„sehr geringe" = (1), „geringe" = (2), "durchschnittliche" = (3), „hohe" = (4), "sehr hohe" = (5)
G = 50 % Maßnahmen zur effektiven Nutzung der vorhanden Daten vom
Airborne Laserscanning (ALS), Mobiles Laserscanning (MLS) und Digitalen Orthofotos (DOP)
Der Planer soll beschreiben (Eigenerklärung), wie er speziell mit seiner Planung dafür sorgen will, dass die Daten effektiv genutzt werden.
Dazu soll er darstellen wie und in welchem Umfang die Daten genutzt werden. Dabei sollen keine vorgezogenen Planungen für das konkrete Projekt erfolgen, sondern die Arbeitsabläufe, Einsatzmöglichkeiten und Schwächen z. B. aus anderen Projekten, beschrieben werden.
Die Wertung erfolgt nach einem offenen und vergleichenden Wertungssystem mit folgendem Schlüssel:
Beschreibung so, dass eine " " = (W) Effektivität erwartet wird.
„sehr geringe" = (1), „geringe" = (2), „durchschnittliche" = (3), „hohe" = (4), „sehr hohe" = (5)
Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann gemäß § 75 (6) VgV die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.