Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung verlangen:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als 5 Jahre zurückliegen;
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
c) die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten;
d) Angabe des Lieferkettenmanagment- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht;
e) Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und/oder der Führungskräfte des Unternehmers, sofern sie nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden;
f) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden kann;
g) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
h) eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
i) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
„Die Vergabeunterlagen sind gleichzeitig mit der Bekanntmachung in elektronischer Form veröffentlicht worden und können unmittelbar eingesehen werden“.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen: Angebots LV im Format D.84 GAEB 90, EFB-Preisformblatt 1 oder 2 (bei Selbstfertigung müssen die inhaltlichen Vorgaben vollständig übernommen werden), die Erklärungen gem. Landesvergabegesetz (LVG LSA): Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, Erklärung zum Nachunternehmereinsatz, Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen, Bieterangaben-Verzeichnis.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: offene Urkalkulation; Grobablaufplan, Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen“ an Straßen (MVAS),
Nachweis im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorganges von der Beschaffungsstelle geforderten „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland“ (wie unter Pkt. 3.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt), zu Nachweisen, Unterlagen und
Zulässigkeit von Nebenangeboten: siehe Vergabeunterlagen, Teilnahmebedingungen, Punkt 1.5 der Baubeschreibung und
HVA B-StB Mindestbedingungen von Nebenangeboten, Nachweis der Montagefachkraft entsprechend ZTV FRS 2013, Fassung 2017 Pkt. 5.2.1.