BAB A7-Anschlussstelle Nord Landschaftspflegerischer Begleitplan, Faunistische Leistungen, Leistungen für den Artenschutzbeitrag sowie weitere Besondere Leistungen, Umweltplanug
Die BAB A7 (Hannover — Kassel) liegt am östlichen Rand der Stadt Hildesheim und schließt derzeit mit 2 Anschlussstellen (Nr. 61 Drispenstedt und Nr. 60 Hildesheim) an das Stadtgebiet an. Unter dem Namen Hildesheim-Nord soll südlich der Überquerung des Stichkanals im Abs. 240, Stat. 1890 ein dritter Autobahnanschluss angelegt werden. Der Neubau der AS steht im engen Zusammenhang mit der Gesamtbaumaßnahme Ausbau des südlichen Stichkanals und Verlegung der B 6. Hierzu wird zurzeit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Nordöstlich der verlegten B 6 wird ein ca. 85 ha großer Gewerbepark entwickelt. Im Zusammenhang mit der neuen Anschlussstelle soll ein Brückenbauwerk über die A 7, ein ca. 1,5 km langer Zubringer-Nord, der an der verlegten B 6 anknüpft und ein plangleicher Konten punkt für die Erschließung des Gewerbeparks geplant werden. Die Linie der Trasse wurde bereits festgelegt, auch liegen bereits grundsätzliche Überlegungen zu den Querschnitten vor. Für das Vorhaben sind Umweltplanungen zu erbringen. Bei dem Untersuchungsgebiet handelt es sich um zurzeit intensive Ackerflächen. Bördelandtypisch bestehend aus Lehm und Ton.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 2677
Kurze Beschreibung:
Die BAB A7 (Hannover — Kassel) liegt am östlichen Rand der Stadt Hildesheim und schließt derzeit mit 2 Anschlussstellen (Nr. 61 Drispenstedt und Nr. 60 Hildesheim) an das Stadtgebiet an.
Unter dem Namen Hildesheim-Nord soll südlich der Überquerung des Stichkanals im Abs. 240, Stat. 1890 ein dritter Autobahnanschluss angelegt werden. Der Neubau der AS steht im engen Zusammenhang mit der Gesamtbaumaßnahme Ausbau des südlichen Stichkanals und Verlegung der B 6. Hierzu wird zurzeit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Nordöstlich der verlegten B 6 wird ein ca. 85 ha großer Gewerbepark entwickelt. Im Zusammenhang mit der neuen Anschlussstelle soll ein Brückenbauwerk über die A 7, ein ca. 1,5 km langer Zubringer-Nord, der an der verlegten B 6 anknüpft und ein plangleicher Konten punkt für die Erschließung des Gewerbeparks geplant werden.
Die Linie der Trasse wurde bereits festgelegt, auch liegen bereits grundsätzliche Überlegungen zu den Querschnitten vor.
Für das Vorhaben sind Umweltplanungen zu erbringen.
Bei dem Untersuchungsgebiet handelt es sich um zurzeit intensive Ackerflächen. Bördelandtypisch bestehend aus Lehm und Ton.
Die BAB A7 (Hannover — Kassel) liegt am östlichen Rand der Stadt Hildesheim und schließt derzeit mit 2 Anschlussstellen (Nr. 61 Drispenstedt und Nr. 60 Hildesheim) an das Stadtgebiet an.
Unter dem Namen Hildesheim-Nord soll südlich der Überquerung des Stichkanals im Abs. 240, Stat. 1890 ein dritter Autobahnanschluss angelegt werden. Der Neubau der AS steht im engen Zusammenhang mit der Gesamtbaumaßnahme Ausbau des südlichen Stichkanals und Verlegung der B 6. Hierzu wird zurzeit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Nordöstlich der verlegten B 6 wird ein ca. 85 ha großer Gewerbepark entwickelt. Im Zusammenhang mit der neuen Anschlussstelle soll ein Brückenbauwerk über die A 7, ein ca. 1,5 km langer Zubringer-Nord, der an der verlegten B 6 anknüpft und ein plangleicher Konten punkt für die Erschließung des Gewerbeparks geplant werden.
Die Linie der Trasse wurde bereits festgelegt, auch liegen bereits grundsätzliche Überlegungen zu den Querschnitten vor.
Für das Vorhaben sind Umweltplanungen zu erbringen.
Bei dem Untersuchungsgebiet handelt es sich um zurzeit intensive Ackerflächen. Bördelandtypisch bestehend aus Lehm und Ton.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hildesheim🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Geplanter Termin zur Präsentation des Angebotes 08./9.12.2020.
Weitere Informationen siehe EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BAB A7 (Hannover — Kassel) liegt am östlichen Rand der Stadt Hildesheim und schließt derzeit mit 2 Anschlussstellen (Nr. 61 Drispenstedt und Nr. 60 Hildesheim) an das Stadtgebiet an.
Unter dem Namen Hildesheim-Nord soll südlich der Überquerung des Stichkanals im Abs. 240, Stat. 1890 ein dritter Autobahnanschluss angelegt werden. Der Neubau der AS steht im engen Zusammenhang mit der Gesamtbaumaßnahme Ausbau des südlichen Stichkanals und Verlegung der B 6. Hierzu wird zurzeit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Unter dem Namen Hildesheim-Nord soll südlich der Überquerung des Stichkanals im Abs. 240, Stat. 1890 ein dritter Autobahnanschluss angelegt werden. Der Neubau der AS steht im engen Zusammenhang mit der Gesamtbaumaßnahme Ausbau des südlichen Stichkanals und Verlegung der B 6. Hierzu wird zurzeit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Nordöstlich der verlegten B 6 wird ein ca. 85 ha großer Gewerbepark entwickelt. Im Zusammenhang mit der neuen Anschlussstelle soll ein Brückenbauwerk über die A 7, ein ca. 1,5 km langer Zubringer-Nord, der an der verlegten B 6 anknüpft und ein plangleicher Konten punkt für die Erschließung des Gewerbeparks geplant werden.
Nordöstlich der verlegten B 6 wird ein ca. 85 ha großer Gewerbepark entwickelt. Im Zusammenhang mit der neuen Anschlussstelle soll ein Brückenbauwerk über die A 7, ein ca. 1,5 km langer Zubringer-Nord, der an der verlegten B 6 anknüpft und ein plangleicher Konten punkt für die Erschließung des Gewerbeparks geplant werden.
Die Linie der Trasse wurde bereits festgelegt, auch liegen bereits grundsätzliche Überlegungen zu den Querschnitten vor.
Für das Vorhaben sind Umweltplanungen zu erbringen.
Bei dem Untersuchungsgebiet handelt es sich um zurzeit intensive Ackerflächen. Bördelandtypisch bestehend aus Lehm und Ton.
— Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs;
— Leistungsphase 2: Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen;
— Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung;
— Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung.
1.1.2. Besondere Leistungen:
1.1.2.1. Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung:
— Vorabstimmung mit Planungsbeteiligten.
1.1.2.2. Verfahrensbegleitende Leistungen:
— Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG;
— Erstellen von Bilanzen nach fach rechtlichen Vorgaben;
— Zur Abhandlung von waldrechtlichen Belangen.
Optional: Berücksichtigung der Belange nach NWaldLG § 8 in Text und Karte
— Mitwirken an Anhörungs- und Erörterungsterminen;
— Mitwirken bei der Erarbeitung von Einwendungen und Stellungnahmen.
1.1.2.3. Weitere Leistungen:
— Kartierung von Biotoptypen;
— Erfassen der Biotoptypen nach Drachenfels 2020 bis zur 3. Hierarchiestufe einschl. Nebencodes auf 120 ha;
— gesetzliche geschützte Biotope nach § 30 und geschützte Landschaftsbestandteile nach § 24 NAGBNatschG;
— Darstellung in Text und Karte im LBP;
— Kartieren floristischer Arten;
— Suche nach Gefäßpflanzen der „Roten Listen" (GARVE 2004) sowie Ermittlung streng und besonders geschützter Pflanzenarten auf 120 ha;
— Darstellung in Text und Karte im LBP.
1.2. Faunistische Leistungen:
1.2.1. Vorbereitende Tätigkeiten:
— Erstellen eines Begehungs- und Einsatzplanes der einzelnen faunistischen Experten;
— Mitwirken bei der Einholung erforderlicher Genehmigungen;
— Mitwirken bei der Information betroffener Dritter;
— Vorbereiten der Kartiergrundlagen und Materialien.
1.2.2. Geländearbeiten:
— Begründete logistische Tätigkeiten wie Ortswechsel oder Orientierung Ortswechsel Reptilien (Seitenwechsel) Autobahn Transektwechsel Fledermäuse für alle Begehungen;
— Durchführen von Erhebungen Artengruppen übergreifend Kartierung von Baumhöhlen und -spalten gemäß Methodenblatt V3;
— Säugetiere Transektkartierung Fledermäuse gemäß Methodenblatt FM1 4 Begehungen à 60 min/km auf insgesamt 3 km;
— Horchboxenuntersuchung Fledermäuse gemäß Methodenblatt FM2 Einsatz von 4 Horchboxen über 3 Phasen à mindestens 3 Tage auf- und Abbau 30 min/Horchbox und Aufnahmephase für 4 Boxen;
— Netzfang Fledermäuse gemäß Methodenblatt FM3:
—— 3 Standorte mit Netzen insgesamt 30-70 m Länge, 3-5 m Höhe an 2 Terminen, 10 h/Termin
—— 3 Netzfangstandorte (Summe) à 8 h/Person mit 1 Person an 2 Terminen.
— Reptilien:
—— Sichtbeobachtung, Einbringen künstlicher Verstecke und Punkttaxierung gemäß Methodenblatt R1;
—— Sichtbeobachtung 4 Begehungen auf 3 km Transekt à 2 h/km;
—— Ausbringung und Einholen von 20 künstlichen Verstecken à 3 h.
— Auswertung und Nachbestimmung:
—— Säugetiere;
—— Analyse von Fledermausrufaufnahmen gemäß Methodenblättern FM1, FM2;
—— 4 Probestrecken à 1 h/Probestrecke;
—— 4 Horchboxen à 3 h/Horchbox á 3 Phasen.
1.2.3. Dokumentation:
— Beschreibung der Vorgehensweise, ggf. mit Methodenkritik für jede untersuchte Tiergruppe;
— Darstellen und Analysieren/Bewerten der erhobenen Daten entsprechend den Angaben in den jeweiligen Methodenblättern;
— Beurteilen der Ergebnisse entsprechend dem jeweiligen landschaftsplanerischen Fachbeitrag gemäß Gutachten;
— Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Text und Karte;
— Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landespflege zuständigen Behörde;
— Abstimmen der vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber;
— Darstellen der Dokumentation in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karten.
1.2.4. Faunistische Begleitung der landschaftsplanerischen Fachbeiträge:
— Begleiten des Fachplaners bei der Erstellung des landschaftsplanerischen Fachbeitrags auf der jeweiligen Planungsebene.
1.3. Artenschutzbeitrag (ASB):
1.3.1. Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfanges:
— Zusammenstellung und Auswerten der vorhandenen faunistischen und floristischen Daten.
1.3.2. Bestimmen der für den Artenschutzbeitrag relevanten Arten (Relevanzprüfung):
— Ermitteln und Beschreiben der maßgebenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkprozesse des Projekts und Festlegen der maximalen Wirkzone bezogen auf das vorhandene bzw. anzunehmende Artenspektrum;
— Darlegen der möglichen artenschutzrechtlich betroffenen Arten;
— Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen;
— Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Textform;
— Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde.
1.3.3. Konfliktanalyse und Maßnahmen zur Konfliktvermeidung im Zuge der Art-für-Art-Betrachtung:
— Ermitteln der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote gemäß BNatSchG unter Einbeziehung der projektimmanenten Maßnahmen zur Konfliktvermeidung;
— Beschreiben der betroffenen Arten u. Beurteilen/Darstellen des Erhaltungszustandes der lokalen Population der Arten, für die ein Störungsverbot vorliegt;
— Erarbeiten und Begründen von arten bezogenen Maßnahmen zur Konfliktvermeidung (Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen);
— Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Text und Karte zuständigen Behörde;
— Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde;
— Abstimmen der vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber.
1.3.4. Abgestimmte Fassung:
— Darstellen des Artenschutzbeitrags in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.
Dauer: 24 Monate
Zusätzliche Informationen:
Geplanter Termin zur Präsentation des Angebotes 08./9.12.2020.
Weitere Informationen siehe EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
A7 am nördlichen Stadtrand von Hildesheim
31137 Hildesheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:
1.1.1. Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen,
1.1.2. Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse,
1.1.3. Angabe im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend BG/ARGE), sämtliche Mitglieder der BG/ARGE mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse,
1.1.4. Im Falle der Bewerbung als BG/ARGE ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen:
a) in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.1.5. Im Fall der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistung vorzulegen,
1.1.6. Im Fall einer Einbindung von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen,
1.1.6. Im Fall einer Einbindung von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen,
1.1.7. Im Fall der Eignungsleihe ist eine Erklärung zur Angabe der überlassenen Kapazität vorzulegen,
1.1.8. Im Fall der Eignungsleihe ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des Eignungsgebers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die überlassenen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen,
1.1.9. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB,
1.1.10. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB,
1.1.11. Ggf. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:
1.2.1. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung gemäß 45 (4) Nr.2 VgV mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden;
— mindestens 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Die Ersatzleistungen der Versicherung muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis ist durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherungsgesellschaft (nicht durch einen Versicherungsmakler) für den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall beizubringen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Ersatzleistungen der Versicherung muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis ist durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherungsgesellschaft (nicht durch einen Versicherungsmakler) für den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall beizubringen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Bei BG/ARGE muss die Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Mindeststandards:
1.2.2. Mindestjahresumsatz des Unternehmens gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 100 000 EUR. brutto
Bei BG/ARGE ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der BG/ARGE einzeln und für die BG/ARGE insgesamt darzustellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
§ 46 (3) Nr. 2 VgV
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen (hier nur der Projektleiter):
Abgeschlossene Ausbildung als Ingenieur, Biologe, Umweltplaner, Geograph oder vergleichbar und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
Angaben zum Projektleiter:
— berufliche Befähigung;
— persönliche vergleichbare Referenzen des Projektleiters (maximal 3 werden gewertet) im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen: Umweltfachbeiträge (LBP, ASB, Faunistische Leistungen) im Rahmen von Straßenbauprojekten.
Die Planungsleistungen müssen zwischen dem 1.9.2014 und dem 31.8.2020 abgeschlossen worden sein.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:
— Name des Projektleiters;
— Projektbezeichnung;
— Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Kurze Beschreibung des Projektes;
— Projektzeitraum;
— Untersuchungsbereich;
— Auftraggeber (Privat, Öffentlicher Auftraggeber, Landesbehörde für Straßenbau);
— Umfang der erbrachten Leistungen.
Siehe Formular Referenzdatenblatt und Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV
Ausführungen von Leistungen in den letzten 6 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Angaben zum Bewerber:
— vergleichbare Referenzen des Bewerbers (maximal 3 werden gewertet) im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen:
Umweltfachbeiträge (LBP, ASB, Faunistische Leistungen) im Rahmen von Straßenbauprojekten.
— Name des Bewerbers;
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Einen vergleichbaren Umweltfachbeitrag im Rahmen eines Straßenbauprojektes.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Abgeschlossene Ausbildung als Ingenieur, Biologe, Umweltplaner, Geograph oder vergleichbar und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zwingende Ausschlussgründe § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und 123 (4) GWB sowie Fakultative Ausschlussgründe § 124 (1) Nr. 2 GWB Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem vierstufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen.
Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sobald ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens 5 Teilnahmeanträge vorliegen, behält sich Auftraggeber vor, keine Unterlagen nachzufordern und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf auszuschließen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sobald ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens 5 Teilnahmeanträge vorliegen, behält sich Auftraggeber vor, keine Unterlagen nachzufordern und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf auszuschließen.
3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber, wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber, wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.
Bei der Auswahl der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
— Projektleiter 50 %;
— Bewerber 50 %.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix (Vergabeunterlagen) entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Projektleiters sowie des Bewerbers, sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden für den Projektleiter und den Bewerber jeweils bis zu 3 abgeschlossene Referenzen (Planungsleistungen müssen zwischen dem 1.9.2014 und dem 31.8.2020 abgeschlossen worden sein) berücksichtigt. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix (Vergabeunterlagen) entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Projektleiters sowie des Bewerbers, sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden für den Projektleiter und den Bewerber jeweils bis zu 3 abgeschlossene Referenzen (Planungsleistungen müssen zwischen dem 1.9.2014 und dem 31.8.2020 abgeschlossen worden sein) berücksichtigt. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:20
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-28 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten, Termine
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umgang mit der Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Preis (Gewichtung): 30
Sofern Fragen der Bewerber gestellt werden, werden diese kurzfristig auf der Vergabeplattform beantwortet. Ende für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften für den Teilnahmewettbewerb ist der 14.9.2020.
Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPYVWU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Internetadresse: www.mw.niedersachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ie Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 164-398798 (2020-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BAB A7 (Hannover-Kassel) liegt am östlichen Rand der Stadt Hildesheim und schließt derzeit mit 2 Anschlussstellen (Nr. 61 Drispenstedt und Nr. 60 Hildesheim) an das Stadtgebiet an.
Unter dem Namen Hildesheim-Nord soll südlich der Überquerung des Stichkanals im Abs. 240, Stat. 1890 ein dritter Autobahnanschluss angelegt werden. Der Neubau der AS steht im engen Zusammenhang mit der Gesamtbaumaßnahme Ausbau des südlichen Stichkanals und Verlegung der B 6. Hierzu wird zurzeit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Nordöstlich der verlegten B 6 wird ein ca. 85 ha großer Gewerbepark entwickelt. Im Zusammenhang mit der neuen Anschlussstelle soll ein Brückenbauwerk über die A 7, ein ca. 1,5 km langer Zubringer-Nord, der an der verlegten B 6 anknüpft und ein plangleicher Kontenpunkt für die Erschließung des Gewerbeparks geplant werden.
Die Linie der Trasse wurde bereits festgelegt, auch liegen bereits grundsätzliche Überlegungen zu den Querschnitten vor.
Für das Vorhaben sind Umweltplanungen zu erbringen.
Bei dem Untersuchungsgebiet handelt es sich um zurzeit intensive Ackerflächen. Bördelandtypisch bestehend aus Lehm und Ton.
Die BAB A7 (Hannover-Kassel) liegt am östlichen Rand der Stadt Hildesheim und schließt derzeit mit 2 Anschlussstellen (Nr. 61 Drispenstedt und Nr. 60 Hildesheim) an das Stadtgebiet an.
Unter dem Namen Hildesheim-Nord soll südlich der Überquerung des Stichkanals im Abs. 240, Stat. 1890 ein dritter Autobahnanschluss angelegt werden. Der Neubau der AS steht im engen Zusammenhang mit der Gesamtbaumaßnahme Ausbau des südlichen Stichkanals und Verlegung der B 6. Hierzu wird zurzeit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Nordöstlich der verlegten B 6 wird ein ca. 85 ha großer Gewerbepark entwickelt. Im Zusammenhang mit der neuen Anschlussstelle soll ein Brückenbauwerk über die A 7, ein ca. 1,5 km langer Zubringer-Nord, der an der verlegten B 6 anknüpft und ein plangleicher Kontenpunkt für die Erschließung des Gewerbeparks geplant werden.
Die Linie der Trasse wurde bereits festgelegt, auch liegen bereits grundsätzliche Überlegungen zu den Querschnitten vor.
Für das Vorhaben sind Umweltplanungen zu erbringen.
Bei dem Untersuchungsgebiet handelt es sich um zurzeit intensive Ackerflächen. Bördelandtypisch bestehend aus Lehm und Ton.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Geplanter Termin zur Präsentation des Angebotes 8./9.12.2020.
Weitere Informationen siehe EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BAB A7 (Hannover-Kassel) liegt am östlichen Rand der Stadt Hildesheim und schließt derzeit mit 2 Anschlussstellen (Nr. 61 Drispenstedt und Nr. 60 Hildesheim) an das Stadtgebiet an.
Nordöstlich der verlegten B 6 wird ein ca. 85 ha großer Gewerbepark entwickelt. Im Zusammenhang mit der neuen Anschlussstelle soll ein Brückenbauwerk über die A 7, ein ca. 1,5 km langer Zubringer-Nord, der an der verlegten B 6 anknüpft und ein plangleicher Kontenpunkt für die Erschließung des Gewerbeparks geplant werden.
Nordöstlich der verlegten B 6 wird ein ca. 85 ha großer Gewerbepark entwickelt. Im Zusammenhang mit der neuen Anschlussstelle soll ein Brückenbauwerk über die A 7, ein ca. 1,5 km langer Zubringer-Nord, der an der verlegten B 6 anknüpft und ein plangleicher Kontenpunkt für die Erschließung des Gewerbeparks geplant werden.
Einsatz von 4 Horchboxen über 3 Phasen à mindestens 3 Tage
Auf- und Abbau 30 min/Horchbox und Aufnahmephase für 4 Boxen
— Netzfang Fledermäuse gemäß Methodenblatt FM3.
3 Standorte mit Netzen insgesamt 30 — 70 m Länge, 3 — 5 m Höhe an 2 Terminen, 10 h/Termin
3 Netzfangstandorte (Summe) à 8 h/Person mit 1 Person an 2 Terminen
— Reptilien.
Sichtbeobachtung, Einbringen künstlicher Verstecke und Punkttaxierung gemäß Methodenblatt R1
Sichtbeobachtung 4 Begehungen auf 3 km Transekt à 2 h/km
Ausbringung und Einholen von 20 künstlichen Verstecken à 3 h
— Auswertung und Nachbestimmung.
Säugetiere
Analyse von Fledermausrufaufnahmen gemäß Methodenblättern FM1, FM2
4 Probestrecken à 1 h/Probestrecke
4 Horchboxen à 3 h/Horchbox á 3 Phasen
1.2.3 Dokumentation
— Beschreibung der Vorgehensweise, ggf. mit Methodenkritik für jede untersuchte
Tiergruppe,
— Darstellen und Analysieren/Bewerten der erhobenen Daten entsprechend den Angaben in den jeweiligen Methodenblättern,
— Beurteilen der Ergebnisse entsprechend dem jeweiligen landschaftsplanerischen Fachbeitrag gemäß Gutachten,
— Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Text und Karte,
— Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landespflege zuständigen Behörde,
— Abstimmen der vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber,
1.2.4 Faunistische Begleitung der landschaftsplanerischen Fachbeiträge
1.3 Artenschutzbeitrag (ASB)
1.3.1 Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfanges
1.3.2 Bestimmen der für den Artenschutzbeitrag relevanten Arten (Relevanzprüfung)
— Ermitteln und Beschreiben der maßgebenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkprozesse des Projekts und Festlegen der maximalen Wirkzone bezogen auf das vorhandene bzw. anzunehmende Artenspektrum,
— Darlegen der möglichen artenschutzrechtlich betroffenen Arten,
— Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen,
— Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Textform,
1.3.3 Konfliktanalyse und Maßnahmen zur Konfliktvermeidung im Zuge der Art-für-Art-Betrachtung
— Ermitteln der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote gemäß BNatSchG unter Einbeziehung der projektimmanenten Maßnahmen zur Konfliktvermeidung,
— Beschreiben der betroffenen Arten u. Beurteilen/Darstellen des Erhaltungszustandes der lokalen Population der Arten, für die ein Störungsverbot vorliegt,
— Erarbeiten und Begründen von artenbezogenen Maßnahmen zur Konfliktvermeidung (Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen),
— Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Text und Karte zuständigen Behörde,
— Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde,
1.3.4 Abgestimmte Fassung
Zusätzliche Informationen: Geplanter Termin zur Präsentation des Angebotes 8./9.12.2020.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-04 📅
Name: Baader Konzept GmbH
Postanschrift: Zum Schießwasen 7
Postort: Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 983161930📞
E-Mail: t.arnhold@baaderkonzept.de📧
Land: Weißenburg-Gunzenhausen🏙️
Internetadresse: http://www.baaderkonzept.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 030-074593 (2021-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verhandlungsverfahren
Referenznummer: VNr. 2677
Kurze Beschreibung:
BAB A7-Anschlussstelle Nord Landschaftspflegerischer Begleitplan, Faunistische Leistungen,
Leistungen für den Artenschutzbeitrag sowie weitere Besondere Leistungen, Umweltplanug
Referenznummer der Bekanntmachung: 2677
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: VNr. 2677
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umweltplanung📦
Stadt: Hildesheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hildesheim🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Vertrag-01
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-08-26 📅
Titel: BAB A7-Anschlussstelle Nord Landschaftspflegerischer Begleitplan, Faunistische Leistungen, Leistungen für
den Artenschutzbeitrag sowie weitere Besondere Leistungen, Umweltplanug
Referenznummer der Bekanntmachung: 2677
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 58382.02 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Auftagsvergabe
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Baader Konzept GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Baader Konzept GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE228048669
Postleitzahl: 21423
Postort: Winsen (Luhe)
Region: Harburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Telefon: 000📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-12+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Februar 2021 wurde der Auftragnehmer für die Erstellung der Umweltgutachten zugunsten des PFV Neubau A7 Anschlussstelle Hildesheim-Nord beauftragt. Hierzu zählten gemäß Auftrag grob die folgenden Leistungen:
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Besondere Leistungen
- Verfahrensbegleitende Leistungen (UVP-Vorprüfung)
- Faunistische und floristische Leistungen (Kartierungen)
- Artenschutzbeitrag
Die Leistungen sollten im Jahr 2022 abgeschlossen werden. Infolge der Prüfung des Bundesrechnungshofs (BRH), wurde die Fortführung des PFV jedoch um ca. zwei Jahre verschoben. Die Prüfung ist nun abgeschlossen. Die Planungen für den Anschluss können seit 11/2024 weitergeführt werden.
Infolge des zeitlichen Verzugs wird nun eine Anpassung des Hauptauftrages sowie durch die bis dato erfolgten Ergebnisse eine vollständige UVP, inkl. Scoping erforderlich.
Im Februar 2021 wurde der Auftragnehmer für die Erstellung der Umweltgutachten zugunsten des PFV Neubau A7 Anschlussstelle Hildesheim-Nord beauftragt. Hierzu zählten gemäß Auftrag grob die folgenden Leistungen:
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Besondere Leistungen
- Verfahrensbegleitende Leistungen (UVP-Vorprüfung)
- Faunistische und floristische Leistungen (Kartierungen)
- Artenschutzbeitrag
Die Leistungen sollten im Jahr 2022 abgeschlossen werden. Infolge der Prüfung des Bundesrechnungshofs (BRH), wurde die Fortführung des PFV jedoch um ca. zwei Jahre verschoben. Die Prüfung ist nun abgeschlossen. Die Planungen für den Anschluss können seit 11/2024 weitergeführt werden.
Infolge des zeitlichen Verzugs wird nun eine Anpassung des Hauptauftrages sowie durch die bis dato erfolgten Ergebnisse eine vollständige UVP, inkl. Scoping erforderlich.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Anpassung des Hauptauftrages sowie zusätzlich eine vollständige UVP, inkl. Scoping.