Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“„Baggerung und Transport von Baggergut und Treibgut aus der BWaStr. Neckar im Unterhaltungsbereich des WSA Neckar für die Jahre 07.2020 bis 05.2022"
2020/515/41-02”
Titel
„Baggerung und Transport von Baggergut und Treibgut aus der BWaStr. Neckar im Unterhaltungsbereich des WSA Neckar für die Jahre 07.2020 bis 05.2022"
2020/515/41-02
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Produkte/Dienstleistungen: Wasserbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“a) Notfahrrinne herstellen,
b) Nassbaggerung + Transport,
c) Treibgutaufnahme + Transport.”
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Neckar hat im durchschnittlichen hydrologischen Jahr einen mineralischen und organischen Geschiebe betrieb (Schwebstoff- und Treibgutfracht) von ca. 100...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Neckar hat im durchschnittlichen hydrologischen Jahr einen mineralischen und organischen Geschiebe betrieb (Schwebstoff- und Treibgutfracht) von ca. 100 000 t/a (Stand BfG 2004). Davon werden durch die Stauregulierung ca. 75 000 t/a in den Haltungen zurück gehalten, die damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehr und den Wasserabfluss im oder am Gewässer gefährden.
Die Bauleistung beinhaltet die in den Monaten 07/2020 bis 05/2022 erforderliche Beseitigung von wiederkehrenden Sedimentablagerungen in den Bereichen der Schifffahrtsfahrrinne, sowie die Widerherstellung von Solltiefen (Ausbautiefen) in den Oberwasserbereichen der Wehre. Auch beinhaltet die aufgeführte Bauleistung das Herstellen einer Notfahrrinne nach Angaben des AG und die Beseitigung von Treibgutablagerungen im Schleusen und Wehrbereich. Es handelt sich hierbei um eine zeitlich durchgehende Maßnahme, die sich abschnittsweise in der Bauzeit wiederholen kann, mit einer kalkulierten Baggermenge von 150 000 t.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Nein
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen haben in der Angebotserklärung den Zertifikatscode anzugeben unter dem sie in der Liste der präqualifizierten Unternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen haben in der Angebotserklärung den Zertifikatscode anzugeben unter dem sie in der Liste der präqualifizierten Unternehmen eingetragen sind, oder nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt F 133b-B/333b-B „Eigenerklärung Eignung (EU)" vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Zertifikatcode (siehe III.1.1)
Oder Formblatt 133b-B/333-B (siehe III.1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Geräteliste: Gerätekonzept für die Maßnahme vorgesehenen Fahrzeuge mit Angabe über die Ausrüstung,
b) Personalliste: Das für die Leitung und Aufsicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Geräteliste: Gerätekonzept für die Maßnahme vorgesehenen Fahrzeuge mit Angabe über die Ausrüstung,
b) Personalliste: Das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal, sowie das (Fach-) Personal,
c) Referenzen: Erfahrungsnachweis „Nassbaggerungsarbeiten" für die Durchführung der Maßnahme.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Reduzierung der Angebotsfrist von 35 Tage auf 30 Tage, basierend auf §15 (4), nur elektronische Übermittlung der Angebote vorgesehen.” Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 231-566867
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-27
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-27
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar, Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind keine Anbieter bzw. Vertreter bei der Öffnung der Angebote zugelassen.
Öffnung der Angebote erfolgt über die E-Vergabeplattform.”
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 01/2022
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
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Quelle: OJS 2020/S 084-198063 (2020-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3312662.34 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 084-198063
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2020/515/41-02
Titel:
“„Baggerung und Transport von Baggergut und Treibgut aus der BWaStr. Neckar im Unterhaltungsbereich des WSA Neckar für die Jahre 07.2020 bis 05.2022"”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hülskens Wasserbau
Postanschrift: Hafenstraße 3
Postort: Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3312662.34 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3312662.34 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabe verfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
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Quelle: OJS 2020/S 146-358386 (2020-07-28)