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Ort der Leistung: Coesfeld🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Bahnhof Dülmen – Neubau Fahrradparkhaus – Rohbauarbeiten.
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 565 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-25 📅
Datum des Endes: 2021-06-11 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE-0600185 vom 8.8.2019
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-04
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-04
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Tiberstr. 17, 1. OG, Zi.1.06
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Angebotsöffnung sind Bieter gemäß § 14 VOB/A EU nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“10-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer Rüge,
15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nach Zurückweisung der Rüge...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
10-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer Rüge,
15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nach Zurückweisung der Rüge durch den Auftraggeber,
Die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB zur Beantragung der Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung.
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Quelle: OJS 2020/S 217-528880 (2020-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bahnhof Dülmen — klimagerecht, mobil unterwegs — Neubau Fahrradparkhaus
Kurze Beschreibung: Bahnhof Dülmen — Neubau Fahrradparkhaus — Rohbauarbeiten.
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 486684.37
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 605475.39
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Bahnhof Dülmen — Neubau Fahrradparkhaus — Rohbauarbeiten.
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE- 0600185 vom 8.8.2019
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 217-528880
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 2020-O-158
Titel:
“Bahnhof Dülmen — klimagerecht, mobil unterwegs — Neubau Fahrradparkhaus — Rohbauarbeiten”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bauunternehmen Gebr. Brun GmbH
Postort: Heiden
Postleitzahl: 46359
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Borken🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 486684.37
Höchstes Angebot: 605475.39
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— 10-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer Rüge,
— 15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nach Zurückweisung der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— 10-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer Rüge,
— 15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nach Zurückweisung der Rüge durch den Auftraggeber.
Die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB zur Beantragung der Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung.
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Quelle: OJS 2021/S 020-043785 (2021-01-26)