Vertragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Geräten zur Etablierung des Bargeldlosen Zahlungsverkehrs (BZV) sowie von Zubehör, Software, Garantie-, Lizenz- und Serviceleistungen für die Behörden und Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bargeldloser Zahlungsverkehr
24.35-2912-237-2020
Produkte/Dienstleistungen: Datenübertragung📦
Kurze Beschreibung:
“Vertragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Geräten zur Etablierung des Bargeldlosen Zahlungsverkehrs (BZV)...”
Kurze Beschreibung
Vertragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Geräten zur Etablierung des Bargeldlosen Zahlungsverkehrs (BZV) sowie von Zubehör, Software, Garantie-, Lizenz- und Serviceleistungen für die Behörden und Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei.
1️⃣
Ort der Leistung: Thüringen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Behörden und Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei gemäß Adressverzeichnis”
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4).
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag beinhaltet die Option einer einmaligen Verlängerung um 12 Monate durch den Auftraggeber.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“01. Bietererklärung zum Nichtvorliegen vorn Ausschlussgründen (Vordruck),
02. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Vordruck),
03....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
01. Bietererklärung zum Nichtvorliegen vorn Ausschlussgründen (Vordruck),
02. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Vordruck),
03. Vertraulichkeitserklärung (Vordruck),
04. Erklärung Datenschutzgrundverordnung (Vordruck).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“01. Angebot,
02. Leistungsbeschreibung – Formeller und Fachlicher Teil,
03. Bewertungsmatrix,
04. Entwurf Rahmenvertrag,
05. Erstellung/Vorlage eines...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
01. Angebot,
02. Leistungsbeschreibung – Formeller und Fachlicher Teil,
03. Bewertungsmatrix,
04. Entwurf Rahmenvertrag,
05. Erstellung/Vorlage eines Mustermietscheins,
06. Vorlage Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung,
07. Eigenerklärung zur Anerkennung der AGB (Vordruck),
08. Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG,
09. Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
10. Erklärung zu Verpflichtungen zur Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (Vordruck),
11. ggf. Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Vordruck),
12 ggf. Nachunternehmererklärung zu Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-16
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-19
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 – Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen, Kranichfelder Straße 1, 99097 Erfurt”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter...”
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de
Bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 8. Oktober 2020 an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheiten können Bieteranfragen jedoch erst ab dem 21.9.2020 beantwortet werden.
Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu
Der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet haben,
Werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-37737254📞
E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-37739354 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 180-434538 (2020-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-27) Objekt Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 180-434538
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Bargeldloser Zahlungsverkehr
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter...”
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 8. Oktober 2020 an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheiten können Bieteranfragen jedoch erst ab dem 21.9.2020 beantwortet werden.
Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
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Quelle: OJS 2020/S 212-518722 (2020-10-27)