Zur Gewährleistung einer auch in der Zukunft nachhaltigen Abwasserentsorgung der Insel Usedom sind neue Anlagen zur Abwasserüberleitung und 2 Pumpwerksbauten zu errichten. Der Ausbau des Entwässerungssystems erfolgt mit Druckrohrleitungen weitestgehend in geschlossener Bauweise. In Peenemünde und Karlshagen wird jeweils ein neues Pumpwerk am alten Standort errichtet. Auf der Strecke von Peenemünde über Karlshagen nach Wolgast erfolgt eine Neuverlegung parallel der bestehenden Abwasserdruckleitung. Der Peenestrom wird mittels eines neuen Dükers auf einer Länge von rund 770 m unterquert. Auf der Festlandseite verläuft die ADL entlang vorhandener Wiesen- und Feldwege am Rauhen Berg vorbei, über Mittelhof, an der Landesstraße 262 durch Groß Ernsthof und südlich davon im Randstreifen der Kreisstraße OVP 22 bis zur Kläranlage Wolgast. Auf dem Gelände der Kläranlage wird die neue ADL mit der alten vorhandenen ADL zusammengeführt und in das Einlaufbecken der Kläranlage eingebunden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen
Referenznummer: 01N2020
Kurze Beschreibung:
Zur Gewährleistung einer auch in der Zukunft nachhaltigen Abwasserentsorgung der Insel Usedom sind neue Anlagen zur Abwasserüberleitung und 2 Pumpwerksbauten zu errichten. Der Ausbau des Entwässerungssystems erfolgt mit Druckrohrleitungen weitestgehend in geschlossener Bauweise.
In Peenemünde und Karlshagen wird jeweils ein neues Pumpwerk am alten Standort errichtet. Auf der Strecke von Peenemünde über Karlshagen nach Wolgast erfolgt eine Neuverlegung parallel der bestehenden Abwasserdruckleitung. Der Peenestrom wird mittels eines neuen Dükers auf einer Länge von rund 770 m unterquert.
Auf der Festlandseite verläuft die ADL entlang vorhandener Wiesen- und Feldwege am Rauhen Berg vorbei, über Mittelhof, an der Landesstraße 262 durch Groß Ernsthof und südlich davon im Randstreifen der Kreisstraße OVP 22 bis zur Kläranlage Wolgast. Auf dem Gelände der Kläranlage wird die neue ADL mit der alten vorhandenen ADL zusammengeführt und in das Einlaufbecken der Kläranlage eingebunden.
Zur Gewährleistung einer auch in der Zukunft nachhaltigen Abwasserentsorgung der Insel Usedom sind neue Anlagen zur Abwasserüberleitung und 2 Pumpwerksbauten zu errichten. Der Ausbau des Entwässerungssystems erfolgt mit Druckrohrleitungen weitestgehend in geschlossener Bauweise.
In Peenemünde und Karlshagen wird jeweils ein neues Pumpwerk am alten Standort errichtet. Auf der Strecke von Peenemünde über Karlshagen nach Wolgast erfolgt eine Neuverlegung parallel der bestehenden Abwasserdruckleitung. Der Peenestrom wird mittels eines neuen Dükers auf einer Länge von rund 770 m unterquert.
Auf der Festlandseite verläuft die ADL entlang vorhandener Wiesen- und Feldwege am Rauhen Berg vorbei, über Mittelhof, an der Landesstraße 262 durch Groß Ernsthof und südlich davon im Randstreifen der Kreisstraße OVP 22 bis zur Kläranlage Wolgast. Auf dem Gelände der Kläranlage wird die neue ADL mit der alten vorhandenen ADL zusammengeführt und in das Einlaufbecken der Kläranlage eingebunden.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Wasserversorgung Insel Usedom
Postanschrift: Zum Achterwasser 6
Postleitzahl: 17459
Postort: Ückeritz, Usedom
Kontakt
Internetadresse: https://www.zv-usedom.de/🌏
E-Mail: rnolda@zv-usedom.de📧
Telefon: +49 3837553152📞
Fax: +49 3837553155 📠
URL der Dokumente: https://abruf.bi-medien.de/D439488924🌏
URL der Teilnahme: http://www.bi-medien.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-19 📅
Datum des Beginns: 2020-08-10 📅
Datum des Endes: 2021-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 097-230812
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D439488924 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D439488924 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Zur Gewährleistung einer auch in der Zukunft nachhaltigen Abwasserentsorgung der Insel Usedom sind neue Anlagen zur Abwasserüberleitung und 2 Pumpwerksbauten zu errichten. Der Ausbau des Entwässerungssystems erfolgt mit Druckrohrleitungen weitestgehend in geschlossener Bauweise.
Zur Gewährleistung einer auch in der Zukunft nachhaltigen Abwasserentsorgung der Insel Usedom sind neue Anlagen zur Abwasserüberleitung und 2 Pumpwerksbauten zu errichten. Der Ausbau des Entwässerungssystems erfolgt mit Druckrohrleitungen weitestgehend in geschlossener Bauweise.
In Peenemünde und Karlshagen wird jeweils ein neues Pumpwerk am alten Standort errichtet. Auf der Strecke von Peenemünde über Karlshagen nach Wolgast erfolgt eine Neuverlegung parallel der bestehenden Abwasserdruckleitung. Der Peenestrom wird mittels eines neuen Dükers auf einer Länge von rund 770 m unterquert.
In Peenemünde und Karlshagen wird jeweils ein neues Pumpwerk am alten Standort errichtet. Auf der Strecke von Peenemünde über Karlshagen nach Wolgast erfolgt eine Neuverlegung parallel der bestehenden Abwasserdruckleitung. Der Peenestrom wird mittels eines neuen Dükers auf einer Länge von rund 770 m unterquert.
Auf der Festlandseite verläuft die ADL entlang vorhandener Wiesen- und Feldwege am Rauhen Berg vorbei, über Mittelhof, an der Landesstraße 262 durch Groß Ernsthof und südlich davon im Randstreifen der Kreisstraße OVP 22 bis zur Kläranlage Wolgast. Auf dem Gelände der Kläranlage wird die neue ADL mit der alten vorhandenen ADL zusammengeführt und in das Einlaufbecken der Kläranlage eingebunden.
Auf der Festlandseite verläuft die ADL entlang vorhandener Wiesen- und Feldwege am Rauhen Berg vorbei, über Mittelhof, an der Landesstraße 262 durch Groß Ernsthof und südlich davon im Randstreifen der Kreisstraße OVP 22 bis zur Kläranlage Wolgast. Auf dem Gelände der Kläranlage wird die neue ADL mit der alten vorhandenen ADL zusammengeführt und in das Einlaufbecken der Kläranlage eingebunden.
— Zu- und Ablaufleitungen, Armaturen, Kabelschutzrohre auf dem Standort;
— Straßenbauarbeiten (Pflaster).
7. BA
— Niederspannungs- und Messtechnik auf dem Gelände der Kläranlage Wolgast.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: AZ: GRWI-18-0047Projektnr.: 50130805
AZ: GRWI-18-0047
Projektnr.: 50130805
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: IA27
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
17449 Karlshagen
17449 Peenemünde
17438 Wolgast
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
— Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
— Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Zertifizierung gemäß DVGW GW 301/2 Gruppe GN2 und Gruppe W3;
— DVGW-Qualifikation für Bohrunternehmen gemäß DVGW GW 321/329 ist vorzulegen, inkl. Referenzliste über vergleichbare Bauvorhaben;
— Nachweis über die Verfügbarkeit von geeignetem Personal inkl. der Vorlage entsprechender Referenzen nach DVGW GW 302;
— Nachweis über eine ausreichende Geräteausstattung nach DVGW GW 302;
— Nachweis über ein Qualitätsmanagement nach DVGW GW 302;
— eine Geräteliste mit Leistungskenndaten, Zulassungen und Angabe über Eigentum der Geräte bezüglich des HDD-Verfahrens;
— Nachweis der Qualifikation nach RAL-GZ 961 mit dem Besitz der RAL-Gütezeichen Kanalbau AK 2.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Ort: Zweckverband Wasserversorgung Insel Usedom, Zum Achterwasser 6, 17459 Ückeritz, Usedom. Raum: 2.03.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D439488924 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 097-230812 (2020-05-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 8198216.38 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— ca. 4 690 m ADL PE 100 RC- d280 im HDD-Verfahren;
— ca. 3 120 m PE 100 RC-d280 im offenen Rohrgraben;
5.BA:
— ca. 3 340 m PE 100 RC-d250 im HDD-Verfahren;
— ca. 1 661 m PE 100 RC-d250 im offenen Rohrgraben;
6.BA:
— Abwasserpumpwerk in Peenemünde am Standort des alten Pumpwerkes, bestehend aus:
7. BA:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-16 📅
Name: Bietergemeinschaft Strabag AG, Beermann Bohrtechnik GmbH, RTN Rohrleitungs- und Tiefbau GmbH
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland 🇩🇪 Rostock, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 8198216.38 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).