Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baubegleitende Kampfmittelüberwachung
0445
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung📦
Kurze Beschreibung: Baubegleitende Kampfmittelüberwachung auf einer Fläche von ca. 8 000 qm.
1️⃣
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Südtiroler Platz, 83022 Rosenheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufgrund der im 2. Weltkrieg durch die Alliierten erfolgten Luftangriffe auf das gesamte Bahnshofsareal ist von einer hohen potentiellen Belastung an...”
Beschreibung der Beschaffung
Aufgrund der im 2. Weltkrieg durch die Alliierten erfolgten Luftangriffe auf das gesamte Bahnshofsareal ist von einer hohen potentiellen Belastung an Kampfmitteln auszugehen. Daher werden zur Durchführung der erforderlichen Erdarbeiten (Bodenaushub, erdberührte Bauteile) für die Neugestaltung des Südtiroler Platzes (BA2 und 3) Leistungen der baubegleitenden Kampfmittelüberwachung und ggf. Kampfmittelräumung erforderlich.
Die beiden Bauabschnitte (2. und 3. BA Südtiroler Platz) umfassen insgesamt ca. 8.000 qm bei einer Länge von ca. 170 m in west-östlicher Ausrichtung und einer Breite bzw. Tiefe von ca. 50 m in nord-süd Richtung, bestehend aus den Teilabschnitten:
— 2. BA – Südtiroler Platz, ca. 6.300 qm;
— 3. BA – Parkierungsanlage Ost, ca. 1.700 qm.
Während der Vertragslaufzeit ist von ca. insgesamt 120 Einsatztagen auszugehen. Diese erfolgen jeweils nach Vorankündigung durch den Auftraggeber (vgl. dazu Leistungsverzeichnis).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-16 📅
Datum des Endes: 2022-12-16 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Ggf. nach Bauzeitenverlängerung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignungsvoraussetzungen https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=199833” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungsvoraussetzungen https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=199833” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungsvoraussetzungen https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=199833” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder sowie den bevollmächtigten Vertreter benennen, sowie die Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder sowie den bevollmächtigten Vertreter benennen, sowie die Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklären. Dies geschieht in der Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft (Formblatt L 234), die mit dem Angebot einzureichen ist.
Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 152-371474
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-06
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-06
10:35 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Rosenheim, Vergabeverfahrensstelle, Königstr. 13, 83022 Rosenheim.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Anwesenheit von dritten Personen ist nicht zugelassen.
“Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind als pdf-Datei unter dem in Ziffer I.3 genannten...”
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind als pdf-Datei unter dem in Ziffer I.3 genannten link einsehbar (diese pdf-Datei dient nicht zur Erstellung des Angebotes). Dort erfolgt auch die Information über Bieterfragen und –antworten sowie über Änderungen/Konkretisierungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Zur Erstellung des Angebotes ist das Paket der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu verwenden, das auf der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de (iTWO tender) zum download bereitsteht. Dafür ist eine Registrierung/Bewerbung bei der Vergabe notwendig; diese ist kostenfrei möglich unter dem in Ziffer I.3 genannten link, setzt jedoch voraus, dass der Bieter bereits Zugangsdaten für iTWO tender hat.
Falls das noch nicht der Fall ist:
Für die Erstellung und Abgabe von Angeboten ist eine (kostenlose) Registrierung auf www.vergabe.bayern.deüber ITWO tender https://www.meinauftrag.rib.de/public/ registerCompany erforderlich. Da unter iTWO tender verschiedene E-Vergabe-Plattformen betrieben werden, ist von dort eine Verknüpfung mit der Vergabeplattform Bayern erforderlich. Erst mit der Verknüpfung hat der iTWO tender Zugang den Zugriff auf alle Funktionen der Vergabeplattform Bayern und nur dann ist die Teilnahme bei den Vergabeverfahren des Auftraggebers möglich. Unter „Alle Ausschreibungen“ ist die Bewerbung auf die gewünschte Ausschreibung möglich. Dort können die bearbeitbaren Vergabeunterlagen in digitaler Form über den Bieterclient ava-sign von der Vergabeplattform auf den eigenen Rechner heruntergeladen werden. Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. Die elektronische Übermittlung des Angebotes erfolgt ausschließlich über ava-sign. ava-sign ermöglicht eine einfache und komfortable Bearbeitung der Vertragsunterlagen (Angebot) und eine vergaberechtskonforme Abgabe von digitalen Angeboten bei Ausschreibungen.
Die mit dem Angebot oder erst nach Angebotsabgabe auf gesonderte Anforderung durch die Vergabestelle einzureichenden Erklärungen und Nachweise sind in der „Liste der einzureichenden Unterlagen" aufgeführt.
Bieterfragen sind vorrangig über das Fragen-Antworten-Tool bei der Vergabe auf www.vergabe.bayern.de zu stellen. Bieterfragen, die nach dem 29.9.2020, 10.00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Soweit Bieter über eingehende Bieterfragen und -antworten informiert werden möchten, müssen sie sich unter der Angabe einer E-Mail-Adresse freiwillig bei der Vergabe registrieren.
Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich aktiv unter dem in Ziffer I.3 –Kommunikation angegebenen link über den Verlauf von Bieterfragen/-antworten sowie über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen etc., zu informieren.
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
Mögliche Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Die Angebote sind über die e-Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de elektronisch in Textform gemäß § 126 b BGB abzugeben. Die Zusendung von Angeboten in Papierform (Brief oder Fax) oder per E-Mail ist nicht zulässig.
Weitere Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den L212EU Bewerbungsbedingungen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
5) mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle
Postanschrift: Königstraße 24
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 80313658302📞
E-Mail: vvs@rosenheim.de📧
Fax: +49 80313658898310 📠
URL: www.rosenheim.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 185-446767 (2020-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Stadt Rosenheim Vergabeverfahrensstelle
Telefon: +49 80313658302📞
Fax: +49 80318898310 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Baubegleitende Kampfmittelüberwachung.
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 76517
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 142264
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 83022 Rosenheim, Südtiroler Platz
Beschreibung der Beschaffung: Baubegleitende Kampfmittelüberwachung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 185-446767
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Baubegleitende Kampfmittelüberwachung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HRS Kampfmittelerkundungs und -beratungs GmbH
Postanschrift: Halsberger Feld 4
Postort: Au in der Hallertau
Postleitzahl: 84072
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 0875286580510📞
E-Mail: info@hrs-kampfmittel.de📧
Region: Freising🏙️
URL: https://hrs-kampfmittel.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 76517
Höchstes Angebot: 142264
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 80534
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 237-585402 (2020-12-01)