Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauforschung
F 60 / 120 / 2019 (L)
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“— Restauratorische Untersuchung von ca. 2 300 m,
— Grundstücksfläche und 5 000 m,
— Gebäudefläche, Dokumentation.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 43 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Burgenlandkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06667 Weißenfels
Beschreibung der Beschaffung:
“Erstellen Maßnahmeplan, baubegleitende Bauforschung nach Zeitaufwand, 6 Dokumentationen, Proben für dendrochronolgische Untersuchungen.” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 43 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-18 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-25
10:45 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-25
10:46 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Elektronisch
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein
Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 015-031300 (2020-01-21)
Ergänzende Angaben (2020-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Restauratorische Untersuchung von ca. 2 300 m Grundstücksfläche und 5 000 m Gebäudefläche, Dokumentation.”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 015-031300
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: 18/05/2020
Neuer Wert
Text: 01/06/2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: 31/12/2020
Neuer Wert
Text: 31/12/2021
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-02-25 📅
Zeit: 10:45
Neuer Wert
Datum: 2020-03-12 📅
Zeit: 10:45
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/05/2020
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08/06/2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-02-25 📅
Zeit: 10:46
Neuer Wert
Datum: 2020-03-12 📅
Zeit: 10:46
Andere zusätzliche Informationen
“Vereinbarungen zu Ortsbesichtigung unter:
Olaf Brückner
Bürgerverein Kloster St. Claren
Tel: 0172 /9551553”
Quelle: OJS 2020/S 036-085786 (2020-02-17)
Ergänzende Angaben (2020-02-21)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: 01/06/2020
Neuer Wert
Text: 27/07/2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-03-12 📅
Zeit: 10:45
Neuer Wert
Datum: 2020-04-07 📅
Zeit: 10:45
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08/06/2020
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/07/2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-03-12 📅
Zeit: 10:46
Neuer Wert
Datum: 2020-04-07 📅
Zeit: 10:46
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Ortsbesichtigung vereinbaren unter:
Olaf Brückner
Bürgerverein Kloster St. Claren
Tel: 0172 /9551553” Andere zusätzliche Informationen
“Auf Grund der gesetzten Frist zur unmittelbaren und rechtzeitigen Beantwortung von zusätzlichen sachdienlichen Auskünften über die Vergabeunterlagen können...”
Auf Grund der gesetzten Frist zur unmittelbaren und rechtzeitigen Beantwortung von zusätzlichen sachdienlichen Auskünften über die Vergabeunterlagen können diese Auskünfte bis spätestens zum 23.3.2020 gefordert werden.
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Quelle: OJS 2020/S 039-093176 (2020-02-21)