Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) möchte in Marienhafe ein neues Wasserwerk errichten und dafür erforderliche Bauleistungen in einem EU-weiten Vergabeverfahrens vergeben. Die Baumaßnahme soll im nordwestlichen Teil des Wasserwerksgeländes in der Schutzzone II des mit Verordnung vom 31.1.2018 festgesetzten Wasserschutzgebietes ausgeführt werden. Die Entfernung zum nächst gelegenen Förderbrunnen beträgt etwa 40 bis 50 m. Die Schutzbedürftigkeit des Trinkwasservorkommens wird infolgedessen als sehr hoch eingestuft. Im Untergrund befindet sich eine mehrere Meter mächtige Geschiebelehm-/-mergel-Schicht, welche nicht zerstört werden darf. Als erster Arbeitsschritt wird der Bahnweg zur Aufnahme der Belastungen aus dem Baustellenverkehr ausgebaut, anschließend wird die Baugrube einschließlich der Grundwasserabsenkungsanlage erstellt unter Einbeziehung des Baugrundgutachters Schmitz + Beilke GmbH, Cloppenburger Str. 4, 26135 Oldenburg. Mit Grundwasser ist im Extremfall bis zur Geländeoberkante zu rechnen. Die Vermessungsarbeiten werden vom Vermessungsbüro Menger, Rhododendronstr. 22, 26655 Westerstede, durchgeführt. Die Wände und Decken des gesamten Gebäudes sollen komplett in Stahlbeton erstellt werden. Die Dächer der Filterhalle und des Entsäuerungsraumes werden mittels Stahlträger und Spannbetonhohldielen sowie darauf aufgelegter Dämmung und einer metallischen Abdeckung ausgeführt. Auch das Dach des Sozialbereiches erhält eine metallische Abdeckung. Als Fassade soll ein Verblendsteinmauerwerk mit Kerndämmung eingesetzt werden. Die Rohbauarbeiten einschließlich der Tiefbauarbeiten (Baugrube) sollen im Frühjahr 2021 begonnen und voraussichtlich bis Juli 2022 abgeschlossen werden, wenn das Dach geschlossen werden soll. Die Ausbaugewerke innerhalb des Gebäudes sind bis Dezember 2022 fertigzustellen. Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsverzeichnis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ingenieur- und Hochbauarbeiten
Referenznummer: 2020-01970
Kurze Beschreibung:
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) möchte in Marienhafe ein neues Wasserwerk errichten und dafür erforderliche Bauleistungen in einem EU-weiten Vergabeverfahrens vergeben.
Die Baumaßnahme soll im nordwestlichen Teil des Wasserwerksgeländes in der Schutzzone II des mit Verordnung vom 31.1.2018 festgesetzten Wasserschutzgebietes ausgeführt werden. Die Entfernung zum nächst gelegenen Förderbrunnen beträgt etwa 40 bis 50 m. Die Schutzbedürftigkeit des Trinkwasservorkommens wird infolgedessen als sehr hoch eingestuft. Im Untergrund befindet sich eine mehrere Meter mächtige Geschiebelehm-/-mergel-Schicht, welche nicht zerstört werden darf.
Als erster Arbeitsschritt wird der Bahnweg zur Aufnahme der Belastungen aus dem Baustellenverkehr ausgebaut, anschließend wird die Baugrube einschließlich der Grundwasserabsenkungsanlage erstellt unter Einbeziehung des Baugrundgutachters Schmitz + Beilke GmbH, Cloppenburger Str. 4, 26135 Oldenburg. Mit Grundwasser ist im Extremfall bis zur Geländeoberkante zu rechnen. Die Vermessungsarbeiten werden vom Vermessungsbüro Menger, Rhododendronstr. 22, 26655 Westerstede, durchgeführt.
Die Wände und Decken des gesamten Gebäudes sollen komplett in Stahlbeton erstellt werden. Die Dächer der Filterhalle und des Entsäuerungsraumes werden mittels Stahlträger und Spannbetonhohldielen sowie darauf aufgelegter Dämmung und einer metallischen Abdeckung ausgeführt. Auch das Dach des Sozialbereiches erhält eine metallische Abdeckung. Als Fassade soll ein Verblendsteinmauerwerk mit Kerndämmung eingesetzt werden. Die Rohbauarbeiten einschließlich der Tiefbauarbeiten (Baugrube) sollen im Frühjahr 2021 begonnen und voraussichtlich bis Juli 2022 abgeschlossen werden, wenn das Dach geschlossen werden soll. Die Ausbaugewerke innerhalb des Gebäudes sind bis Dezember 2022 fertigzustellen.
Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsverzeichnis.
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) möchte in Marienhafe ein neues Wasserwerk errichten und dafür erforderliche Bauleistungen in einem EU-weiten Vergabeverfahrens vergeben.
Die Baumaßnahme soll im nordwestlichen Teil des Wasserwerksgeländes in der Schutzzone II des mit Verordnung vom 31.1.2018 festgesetzten Wasserschutzgebietes ausgeführt werden. Die Entfernung zum nächst gelegenen Förderbrunnen beträgt etwa 40 bis 50 m. Die Schutzbedürftigkeit des Trinkwasservorkommens wird infolgedessen als sehr hoch eingestuft. Im Untergrund befindet sich eine mehrere Meter mächtige Geschiebelehm-/-mergel-Schicht, welche nicht zerstört werden darf.
Als erster Arbeitsschritt wird der Bahnweg zur Aufnahme der Belastungen aus dem Baustellenverkehr ausgebaut, anschließend wird die Baugrube einschließlich der Grundwasserabsenkungsanlage erstellt unter Einbeziehung des Baugrundgutachters Schmitz + Beilke GmbH, Cloppenburger Str. 4, 26135 Oldenburg. Mit Grundwasser ist im Extremfall bis zur Geländeoberkante zu rechnen. Die Vermessungsarbeiten werden vom Vermessungsbüro Menger, Rhododendronstr. 22, 26655 Westerstede, durchgeführt.
Die Wände und Decken des gesamten Gebäudes sollen komplett in Stahlbeton erstellt werden. Die Dächer der Filterhalle und des Entsäuerungsraumes werden mittels Stahlträger und Spannbetonhohldielen sowie darauf aufgelegter Dämmung und einer metallischen Abdeckung ausgeführt. Auch das Dach des Sozialbereiches erhält eine metallische Abdeckung. Als Fassade soll ein Verblendsteinmauerwerk mit Kerndämmung eingesetzt werden. Die Rohbauarbeiten einschließlich der Tiefbauarbeiten (Baugrube) sollen im Frühjahr 2021 begonnen und voraussichtlich bis Juli 2022 abgeschlossen werden, wenn das Dach geschlossen werden soll. Die Ausbaugewerke innerhalb des Gebäudes sind bis Dezember 2022 fertigzustellen.
Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsverzeichnis.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ingenieur- und Hochbauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Aurich
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-13 📅
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 222-546597
ABl. S-Ausgabe: 222
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote erfolgt ohne Anwesenheit der Bieter bzw. Bevollmächtigte der Bieter. Einen Eröffnungstermin mit Bietern sieht die Sektorenverordnung nicht vor.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) möchte in Marienhafe ein neues Wasserwerk errichten und dafür erforderliche Bauleistungen in einem EU-weiten Vergabeverfahrens vergeben.
Die Baumaßnahme soll im nordwestlichen Teil des Wasserwerksgeländes in der Schutzzone II des mit Verordnung vom 31.1.2018 festgesetzten Wasserschutzgebietes ausgeführt werden. Die Entfernung zum nächst gelegenen Förderbrunnen beträgt etwa 40 bis 50 m. Die Schutzbedürftigkeit des Trinkwasservorkommens wird infolgedessen als sehr hoch eingestuft. Im Untergrund befindet sich eine mehrere Meter mächtige Geschiebelehm-/-mergel-Schicht, welche nicht zerstört werden darf.
Die Baumaßnahme soll im nordwestlichen Teil des Wasserwerksgeländes in der Schutzzone II des mit Verordnung vom 31.1.2018 festgesetzten Wasserschutzgebietes ausgeführt werden. Die Entfernung zum nächst gelegenen Förderbrunnen beträgt etwa 40 bis 50 m. Die Schutzbedürftigkeit des Trinkwasservorkommens wird infolgedessen als sehr hoch eingestuft. Im Untergrund befindet sich eine mehrere Meter mächtige Geschiebelehm-/-mergel-Schicht, welche nicht zerstört werden darf.
Als erster Arbeitsschritt wird der Bahnweg zur Aufnahme der Belastungen aus dem Baustellenverkehr ausgebaut, anschließend wird die Baugrube einschließlich der Grundwasserabsenkungsanlage erstellt unter Einbeziehung des Baugrundgutachters Schmitz + Beilke GmbH, Cloppenburger Str. 4, 26135 Oldenburg. Mit Grundwasser ist im Extremfall bis zur Geländeoberkante zu rechnen. Die Vermessungsarbeiten werden vom Vermessungsbüro Menger, Rhododendronstr. 22, 26655 Westerstede, durchgeführt.
Als erster Arbeitsschritt wird der Bahnweg zur Aufnahme der Belastungen aus dem Baustellenverkehr ausgebaut, anschließend wird die Baugrube einschließlich der Grundwasserabsenkungsanlage erstellt unter Einbeziehung des Baugrundgutachters Schmitz + Beilke GmbH, Cloppenburger Str. 4, 26135 Oldenburg. Mit Grundwasser ist im Extremfall bis zur Geländeoberkante zu rechnen. Die Vermessungsarbeiten werden vom Vermessungsbüro Menger, Rhododendronstr. 22, 26655 Westerstede, durchgeführt.
Die Wände und Decken des gesamten Gebäudes sollen komplett in Stahlbeton erstellt werden. Die Dächer der Filterhalle und des Entsäuerungsraumes werden mittels Stahlträger und Spannbetonhohldielen sowie darauf aufgelegter Dämmung und einer metallischen Abdeckung ausgeführt. Auch das Dach des Sozialbereiches erhält eine metallische Abdeckung. Als Fassade soll ein Verblendsteinmauerwerk mit Kerndämmung eingesetzt werden. Die Rohbauarbeiten einschließlich der Tiefbauarbeiten (Baugrube) sollen im Frühjahr 2021 begonnen und voraussichtlich bis Juli 2022 abgeschlossen werden, wenn das Dach geschlossen werden soll. Die Ausbaugewerke innerhalb des Gebäudes sind bis Dezember 2022 fertigzustellen.
Die Wände und Decken des gesamten Gebäudes sollen komplett in Stahlbeton erstellt werden. Die Dächer der Filterhalle und des Entsäuerungsraumes werden mittels Stahlträger und Spannbetonhohldielen sowie darauf aufgelegter Dämmung und einer metallischen Abdeckung ausgeführt. Auch das Dach des Sozialbereiches erhält eine metallische Abdeckung. Als Fassade soll ein Verblendsteinmauerwerk mit Kerndämmung eingesetzt werden. Die Rohbauarbeiten einschließlich der Tiefbauarbeiten (Baugrube) sollen im Frühjahr 2021 begonnen und voraussichtlich bis Juli 2022 abgeschlossen werden, wenn das Dach geschlossen werden soll. Die Ausbaugewerke innerhalb des Gebäudes sind bis Dezember 2022 fertigzustellen.
Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsverzeichnis.
Bahauptarbeiten:
1. Baustellenorganisation,
2. Erdarbeiten,
3. Bauarbeiten,
4. Metalldach,
5. Stahlbauarbeiten,
6. Fenster + Türen aus Alu-Profilen,
7. Trockenbauarbeiten,
8. Aufzuganlage,
9. Stundenlohnarbeiten + Allgemeines.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 26529 Upgant-Schott
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Persönliche Lage des Bieters mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1. Angabe des Bieters (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2. Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für das Angebotsschreiben sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für das Angebotsschreiben sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Umweltdeckung, mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden;
— mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine (ergänzende) rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine (ergänzende) rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung, dass der Gesamtumsatz des Bieters im letzten Geschäftsjahr (2019) mindestens das Zweifache der geschätzten Auftragssumme betragen hat (mindestens Netto 9 Mio. EUR).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1. Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2017), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Hallen-, Mehrfamiliengebäude oder Verwaltungsgebäude in Massivbauweise im Hochbaubereich).
3.1. Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2017), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Hallen-, Mehrfamiliengebäude oder Verwaltungsgebäude in Massivbauweise im Hochbaubereich).
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend).
3.2. Vorlage der Zertifizierung als Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gemäß § 62 AwSV.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es werden Sicherheitsleistungen (für die Vertragserfüllung und für Mängelansprüche) gefordert. Die Sicherheitsleistungen lassen sich den Vergabeunterlagen (Besondere Vertragsbedingungen) entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Elektronische Angebotsabgabe www.dtvp.de im Bietertool
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt ohne Anwesenheit der Bieter bzw. Bevollmächtigte der Bieter. Einen Eröffnungstermin mit Bietern sieht die Sektorenverordnung nicht vor.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation zu dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal „Deutsche Vergabeportal“ (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.
Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Angebots in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen.
Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Angebots in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen.
Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren abzusehen, bis Sie dazu aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren Verfahren erhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYD71.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
Postanschrift: Georgstraße 4
Postort: Brake
Postleitzahl: 26919
Telefon: +49 44019160📞
Fax: +49 4401916176 📠
Internetadresse: https://www.oowv.de/home/🌏
Quelle: OJS 2020/S 222-546597 (2020-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) möchte in Marienhafe ein neues Wasserwerk errichten und dafür erforderliche Bauleistungen in einem EU-weiten Vergabeverfahrens vergeben.
Die Baumaßnahme soll im nordwestlichen Teil des Wasserwerksgeländes in der Schutz-Zone II des mit Verordnung vom 31.1.2018 festgesetzten Wasserschutzgebietes ausgeführt werden. Die Entfernung zum nächst gelegenen Förderbrunnen beträgt etwa 40 bis 50 m. Die Schutzbedürftigkeit des Trinkwasservorkommens wird infolgedessen als sehr hoch eingestuft. Im Untergrund befindet sich eine mehrere Meter mächtige Geschiebelehm-/-mergel-Schicht, welche nicht zerstört werden darf. als erster Arbeitsschritt wird der Bahnweg zur Aufnahme der Belastungen aus dem Baustellenverkehr ausgebaut, anschließend wird die Baugrube einschließlich der Grundwasserabsenkungsanlage erstellt unter Einbeziehung des Baugrundgutachters Schmitz + Beilke GmbH, Cloppenburger Str. 4, 26135 Oldenburg. Mit Grundwasser ist im Extremfall bis zur Geländeoberkante zu rechnen. Die Vermessungsarbeiten werden vom Vermessungsbüro Menger, Rhododendronstr. 22, 26655 Westerstede, durchgeführt.
Die Wände und Decken des gesamten Gebäudes sollen komplett in Stahlbeton erstellt werden. Die Dächer der Filterhalle und des Entsäuerungsraumes werden mittels Stahlträger und Spannbetonhohldielen sowie darauf aufgelegter Dämmung und einer metallischen Abdeckung ausgeführt. Auch das Dach des Sozialbereiches erhält eine metallische Abdeckung. Als Fassade soll ein Verblendsteinmauerwerk mit Kerndämmung eingesetzt werden. Die Rohbauarbeiten einschließlich der Tiefbauarbeiten (Baugrube) sollen im Frühjahr 2021 begonnen und voraussichtlich bis Juli 2022 abgeschlossen werden, wenn das Dach geschlossen werden soll. Die Ausbaugewerke innerhalb des Gebäudes sind bis Dezember 2022 fertigzustellen.
Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsverzeichnis.
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) möchte in Marienhafe ein neues Wasserwerk errichten und dafür erforderliche Bauleistungen in einem EU-weiten Vergabeverfahrens vergeben.
Die Baumaßnahme soll im nordwestlichen Teil des Wasserwerksgeländes in der Schutz-Zone II des mit Verordnung vom 31.1.2018 festgesetzten Wasserschutzgebietes ausgeführt werden. Die Entfernung zum nächst gelegenen Förderbrunnen beträgt etwa 40 bis 50 m. Die Schutzbedürftigkeit des Trinkwasservorkommens wird infolgedessen als sehr hoch eingestuft. Im Untergrund befindet sich eine mehrere Meter mächtige Geschiebelehm-/-mergel-Schicht, welche nicht zerstört werden darf. als erster Arbeitsschritt wird der Bahnweg zur Aufnahme der Belastungen aus dem Baustellenverkehr ausgebaut, anschließend wird die Baugrube einschließlich der Grundwasserabsenkungsanlage erstellt unter Einbeziehung des Baugrundgutachters Schmitz + Beilke GmbH, Cloppenburger Str. 4, 26135 Oldenburg. Mit Grundwasser ist im Extremfall bis zur Geländeoberkante zu rechnen. Die Vermessungsarbeiten werden vom Vermessungsbüro Menger, Rhododendronstr. 22, 26655 Westerstede, durchgeführt.
Die Wände und Decken des gesamten Gebäudes sollen komplett in Stahlbeton erstellt werden. Die Dächer der Filterhalle und des Entsäuerungsraumes werden mittels Stahlträger und Spannbetonhohldielen sowie darauf aufgelegter Dämmung und einer metallischen Abdeckung ausgeführt. Auch das Dach des Sozialbereiches erhält eine metallische Abdeckung. Als Fassade soll ein Verblendsteinmauerwerk mit Kerndämmung eingesetzt werden. Die Rohbauarbeiten einschließlich der Tiefbauarbeiten (Baugrube) sollen im Frühjahr 2021 begonnen und voraussichtlich bis Juli 2022 abgeschlossen werden, wenn das Dach geschlossen werden soll. Die Ausbaugewerke innerhalb des Gebäudes sind bis Dezember 2022 fertigzustellen.
Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsverzeichnis.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Baumaßnahme soll im nordwestlichen Teil des Wasserwerksgeländes in der Schutz-Zone II des mit Verordnung vom 31.1.2018 festgesetzten Wasserschutzgebietes ausgeführt werden. Die Entfernung zum nächst gelegenen Förderbrunnen beträgt etwa 40 bis 50 m. Die Schutzbedürftigkeit des Trinkwasservorkommens wird infolgedessen als sehr hoch eingestuft. Im Untergrund befindet sich eine mehrere Meter mächtige Geschiebelehm-/-mergel-Schicht, welche nicht zerstört werden darf. als erster Arbeitsschritt wird der Bahnweg zur Aufnahme der Belastungen aus dem Baustellenverkehr ausgebaut, anschließend wird die Baugrube einschließlich der Grundwasserabsenkungsanlage erstellt unter Einbeziehung des Baugrundgutachters Schmitz + Beilke GmbH, Cloppenburger Str. 4, 26135 Oldenburg. Mit Grundwasser ist im Extremfall bis zur Geländeoberkante zu rechnen. Die Vermessungsarbeiten werden vom Vermessungsbüro Menger, Rhododendronstr. 22, 26655 Westerstede, durchgeführt.
Die Baumaßnahme soll im nordwestlichen Teil des Wasserwerksgeländes in der Schutz-Zone II des mit Verordnung vom 31.1.2018 festgesetzten Wasserschutzgebietes ausgeführt werden. Die Entfernung zum nächst gelegenen Förderbrunnen beträgt etwa 40 bis 50 m. Die Schutzbedürftigkeit des Trinkwasservorkommens wird infolgedessen als sehr hoch eingestuft. Im Untergrund befindet sich eine mehrere Meter mächtige Geschiebelehm-/-mergel-Schicht, welche nicht zerstört werden darf. als erster Arbeitsschritt wird der Bahnweg zur Aufnahme der Belastungen aus dem Baustellenverkehr ausgebaut, anschließend wird die Baugrube einschließlich der Grundwasserabsenkungsanlage erstellt unter Einbeziehung des Baugrundgutachters Schmitz + Beilke GmbH, Cloppenburger Str. 4, 26135 Oldenburg. Mit Grundwasser ist im Extremfall bis zur Geländeoberkante zu rechnen. Die Vermessungsarbeiten werden vom Vermessungsbüro Menger, Rhododendronstr. 22, 26655 Westerstede, durchgeführt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-02 📅
Name: Kreutzjans GmbH & Co.KG
Postanschrift: Harrenstätter Str. 10
Postort: Lorup
Postleitzahl: 26901
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 595492470📞
E-Mail: osteresch@kreutzjans.de📧
Land: Emsland
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: