Bauhof der Stadt Landshut: Lieferung einer Kehrmaschine

Stadt Landshut

Lieferung einer Kehrmaschine.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-01 Auftragsbekanntmachung
2021-03-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kehrfahrzeuge
Referenznummer: Bauhof/2020-003-O
Kurze Beschreibung: Lieferung einer Kehrmaschine.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kehrfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenkehrmaschinen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Landshut, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Landshut
Postanschrift: Äußere Parkstr. 1
Postleitzahl: 84032
Postort: Altdorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.landshut.de/ausschreibungen 🌏
E-Mail: ausschreibungen@landshut.de 📧
Telefon: +49 871 / 88-2412 📞
Fax: +49 871881846 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/9f85ef5a-c667-431b-8602-4a62e0024bad 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/9f85ef5a-c667-431b-8602-4a62e0024bad 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-04 📅
Datum des Beginns: 2021-03-08 📅
Datum des Endes: 2021-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 237-582696
ABl. S-Ausgabe: 237

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ausgeschriebene Kehrmaschine wird bei der Stadt Landshut zur Straßenreinigung eingesetzt. Der Kehrbetrieb sowie die Lenkungsanordnung befinden sich auf der rechten Seite. Der Antrieb aller Komponenten des Kehraufbaus erfolgt durch den Fahrgestellmotor in Verbindung mit dem Hydrostatgetriebe. Die Besatzung besteht aus einer Person bzw. 2 Personen. Die Stadt Landshut legt besonderen Wert auf lärm- und schadstoffarme Fahrzeuge, sowie auf eine ergonomische und bedienerfreundliche Gestaltung, um den Mitarbeitern, die sie einsetzen, optimale Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Es soll möglichst ein kompaktes, schmales und wendiges Fahrzeug mit einem möglichst großen Arbeitsbereich konstruiert werden. Ebenso sollten die Fahrzeuge robust, mit oft verbauten und bewährten Komponenten hergestellt werden, damit sie wartungs- und verschleißarm mit geringen Instandhaltungskosten seinen Einsatz leisten.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über eine bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit für den unter II.1.4) beschriebenen Auftrag ausreichenden Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung i. S. v. III.1.2) 1) Satz 1 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, hat auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle den Nachweis für das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Angebot angegebenen Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsnachweises zu belegen.
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2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren.
3. Informationen über die Bilanzen des Bieters.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung über 3 erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Ausführungszeitraumes und des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Bescheinigung des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der jeweils benannten Leistung. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Leistung welchem Mitglied zuzuordnen ist.
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2. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Bei Bietergemeinschaften ist je Kalenderjahr die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der Mitglieder zu addieren.
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3. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mindeststandards:
Eigenerklärung über 3 erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Ausführungszeitraumes und des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Bescheinigung des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der jeweils benannten Leistung. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Leistung welchem Mitglied zuzuordnen ist.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:30
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch, die Anwesenheit von Bietern ist nicht erlaubt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die genaue Aufstellung der Qualitätskriterien ergibt sich aus der Aufstellung der Wertungskriterien bei den Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Preis (Gewichtung): 45

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.landshut.de/ausschreibungen 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/9f85ef5a-c667-431b-8602-4a62e0024bad 🌏
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 237-582696 (2020-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 244151.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 055-136592
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 237-582696
ABl. S-Ausgabe: 55

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-11 📅
Name: Bucher Municipal GmbH
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland 🇩🇪
Region Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 244151.10 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 055-136592 (2021-03-15)