Bauleit- und Erschließungsplanung einer Gemeindeverbindungsstraße (inkl. Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Ingenieurbauwerke) samt benachbartem Nahversorgungs- und Wohngebiet
Die Gemeinde Wenzenbach plant die Errichtung einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen der B16-Anschlussstelle „Wenzenbach“ und der Lindhofstraße nahe des neuen Baugebiets „Roither Berg“ in Wenzenbach. Benachbart zum nördlichen Straßenverlauf der angedachten „Westumfahrung“ ist es zudem angedacht, ein Nahversorgungszentrum sowie ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen.
Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bauleit- und Erschließungsplanung einer Gemeindeverbindungsstraße (inkl. Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Ingenieurbauwerke) samt benachbartem...”
Titel
Bauleit- und Erschließungsplanung einer Gemeindeverbindungsstraße (inkl. Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Ingenieurbauwerke) samt benachbartem Nahversorgungs- und Wohngebiet
253/19
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Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Wenzenbach plant die Errichtung einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen der B16-Anschlussstelle „Wenzenbach“ und der Lindhofstraße nahe des...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Wenzenbach plant die Errichtung einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen der B16-Anschlussstelle „Wenzenbach“ und der Lindhofstraße nahe des neuen Baugebiets „Roither Berg“ in Wenzenbach. Benachbart zum nördlichen Straßenverlauf der angedachten „Westumfahrung“ ist es zudem angedacht, ein Nahversorgungszentrum sowie ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen.
Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3764915.97 💰
Die Gemeinde Wenzenbach plant die Errichtung einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen der B16-Anschlussstelle „Wenzenbach“ und der Lindhofstraße nahe des neuen Baugebiets „Roither Berg“ in Wenzenbach. Benachbart zum nördlichen Straßenverlauf der angedachten „Westumfahrung“ ist es zudem angedacht, ein Nahversorgungszentrum sowie ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Das Nahversorgungszentrum würde sich aus einem Supermarkt, einem Discounter sowie einem Drogeriemarkt zusammensetzen. Das Wohngebiet würde voraussichtlich aus 45 bis 50 Wohnparzellen bestehen. Für die bauliche Realisierbarkeit der beiden Vorhaben wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hinsichtlich der Gemeindeverbindungsstraße werden Brückenbauwerke benötigt über den Wenzenbach und für die Zufahrt zur Sandgrube. Gesucht wird daher ein Generalplaner für die Leistungsbilder Flächennutzungsplan gem. § 18 HOAI 2013, Bebauungsplan gem. § 19 HOAI 2013, Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI 2013, Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI 2013 und Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2013. Die Zusammenfassung der Leistungsbilder erfolgt aufgrund des funktional und technisch engen Zusammenhangs der einzelnen Leistungsbilder. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dabei kann der Bebauungsplan für die Straße sinnvollerweise nur erfolgen, wenn die Straßenplanung feststeht. Die Straßenplanung ist wiederum für die Brückenplanung relevant. Darüberhinaus besteht auch ein enger Zusammenhang zur Tragwerksplanung Brücke, da insbesondere die Lage der Brücke nur dann festgelegt werden kann, wenn die statischen Berechnungen feststehen. Es besteht auch ein enger zeitlicher Rahmen, der die Vergabe an einen Generalplaner notwendig macht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Herangehensweise an das Projekt betreffend Flächennutzungsplan und Bebauungsplan”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Herangehensweise an das Projekt betreffend Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Mitwirkung an der (frühzeitigen) Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Flächenplanung”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Mitwirkung an der (frühzeitigen) Behördenbeteiligung im Rahmen der Flächenplanung”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Budgetüberwachung/Kostensicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bauablauf und Terminsicherheit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Örtliche Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Besondere Ideen/Innovative Ideen und Konzepte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen in der Bauüberwachung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen mit Naturschutzbehörden
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere andere Straßenbaulastträger”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vertrag
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck
Preis (Gewichtung): 15
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3764915.97 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-30 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Nach § 51 Abs. 2 VgV werden nach Prüfung der Eignungskriterien 3 Bewerber dazu aufgefordert, eine Konzeptstudie zu erstellen. Anschließend wird mit diesen 3...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nach § 51 Abs. 2 VgV werden nach Prüfung der Eignungskriterien 3 Bewerber dazu aufgefordert, eine Konzeptstudie zu erstellen. Anschließend wird mit diesen 3 Bewerbern im Rahmen der Vergabegespräche verhandelt.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
— Stufe 1: Lph 1-3,
— Stufe 2: Lph 4,
— Stufe 3: Lph 5, 6 und 7,
— Stufe 4: Lph 8 und 9.
Besondere Leistung: örtliche...”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die Handelsregister-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen.
Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Vorinformation).
— Erklärungen nach GWB zum Nichvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
— Erklärung zur Einhaltung von § 128 GWB,
— Erklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— Berufsstand: siehe III.2.1).
Im Übrigen: siehe III.1.2) bis III.2.3)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— durchschnittlicher spezifischer Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke im Sinne von § 41...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— durchschnittlicher spezifischer Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke im Sinne von § 41 Nr. 6 HOAI 2013 für konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen,
— durchschnittlicher spezifischer Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Planungsleistungen Tragwerksplanung,
— durchschnittlicher spezifischer Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Planungsleistungen Verkehrsanlagen,
— Personalstärke des Bewerbers für Planer und Bauleiter, berechnet nach Vollzeitstellen (>38 h/Woche) für Ingenieurbauwerke,
— Personalstärke des Bewerbers für Planer und Bauleiter, berechnet nach Vollzeitstellen (>38 h/Woche) für Tragwerksplanung,
— Personalstärke des Bewerbers für Planer und Bauleiter, berechnet nach Vollzeitstellen (>38 h/Woche) für Verkehrsanlagen,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. III.2.2).
“— mindestens 2 Bauleiter in Vollzeit notwendig für Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Verkehrsanlagen” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Liste A: Referenzen Ingenieurbauwerke,
— Liste B: Referenzen Tragwerksplanung,
— Liste C: Referenzen Verkehrsanlagen,
— Liste D: Referenzen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Liste A: Referenzen Ingenieurbauwerke,
— Liste B: Referenzen Tragwerksplanung,
— Liste C: Referenzen Verkehrsanlagen,
— Liste D: Referenzen Bebauungsplan,
— Liste E: Referenzen Flächennutzungsplan,
— Kostensicherheit,
— Terminsicherheit,
— Berufserfahrung des konkret für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen Projektleiters mit Erfahrungen bei Verkehrsanlagen,
— Berufserfahrung des konkret für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen Projektleiters mit Erfahrungen bei Ingenieurbauwerken,
— Berufserfahrung des konkret für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen Projektleiters mit Erfahrungen bei Tragwerksplanung,
— Berufserfahrung des konkret für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen Bauleiters mit Erfahrungen bei Verkehrsanlagen,
— Berufserfahrung des konkret für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen Bautleiters mit Erfahrungen bei Ingenieurbauwerken,
— Berufserfahrung des konkret für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen Bautleiters mit Erfahrungen bei Tragwerksplanung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— mindestens 2 Referenzen Flächennutzungsplan,
— mindestens 2 Referenzen Bebauungsplan.” Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Stadtplanung/Architekten im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV; Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerischhaftend mit einem bevollmächtigten Vertreter....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerischhaftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.Nachweis einer bestehenden/im Auftragsfalle vorbehaltslos gewährten Haftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden ist zu erbringen. Bei ARGE muss die Versicherung für die ARGE als solche bestehen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-02
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 951531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf Elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) […]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt Unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 024-054124 (2020-01-31)
Ergänzende Angaben (2020-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gemeinde Wenzenbach
253/19
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 024-054124
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“((zusätzliche Informationen))
Ergänzend gilt: Zusätzlich zu den Grundleistungen sollen als Optionen zahlreiche Besondere Leistungen vergeben werden, deren...”
Text
((zusätzliche Informationen))
Ergänzend gilt: Zusätzlich zu den Grundleistungen sollen als Optionen zahlreiche Besondere Leistungen vergeben werden, deren Umfang im Rahmen der Vergabegespräche ermittelt werden soll. Insbesondere soll die örtliche Bauüberwachung beauftragt werden.
Weiterhin soll die Planungsbegleitende Vermessung sowie die Bauvermessung (Anlage 1.4 zur HOAI 2013) vergeben werden.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Alter Wert
Text: [...] Haftpflichtversicherung [...] 1 000 000 EUR für sonstige Schäden [...]
Neuer Wert
Text: [...] Haftpflichtversicherung [...] 1 500 000 EUR für sonstige Schäden [...]
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.5)
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Gesamtwert
Alter Wert
Text: 3 764 915.97 EUR
Neuer Wert
Text: 3 560 000.00 EUR
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Wert
Alter Wert
Text: 3 764 915.97 EUR
Neuer Wert
Text: 3 560 000.00 EUR
Quelle: OJS 2020/S 027-062729 (2020-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 380 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Wenzenbach plant die Errichtung einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen der B16-Anschlussstelle „Wenzenbach“ und der Lindhofstraße nahe des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Wenzenbach plant die Errichtung einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen der B16-Anschlussstelle „Wenzenbach“ und der Lindhofstraße nahe des neuen Baugebiets „Roither Berg“ in Wenzenbach. Benachbart zum nördlichen Straßenverlauf der angedachten „Westumfahrung“ ist es zudem angedacht, ein Nahversorgungszentrum sowie ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Das Nahversorgungszentrum würde sich aus einem Supermarkt, einem Discounter sowie einem Drogeriemarkt zusammensetzen. Das Wohngebiet würde voraussichtlich aus 45 bis 50 Wohnparzellen bestehen. Für die bauliche Realisierbarkeit der beiden Vorhaben wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hinsichtlich der Gemeindeverbindungsstraße werden Brückenbauwerke benötigt über den Wenzenbach und für die Zufahrt zur Sandgrube. Gesucht wird daher ein Generalplaner für die Leistungsbilder Flächennutzungsplan gem. § 18 HOAI 2013, Bebauungsplan gem. § 19 HOAI 2013, Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI 2013, Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI 2013 und Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2013. Die Zusammenfassung der Leistungsbilder erfolgt aufgrund des funktional und technisch engen Zusammenhangs der einzelnen Leistungsbilder. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dabei kann der Bebauungsplan für die Straße sinnvollerweise nur erfolgen, wenn die Straßenplanung feststeht. Die Straßenplanung ist wiederum für die Brückenplanung relevant. Darüberhinaus besteht auch ein enger Zusammenhang zur Tragwerksplanung Brücke, da insbesondere die Lage der Brücke nur dann festgelegt werden kann, wenn die statischen Berechnungen feststehen. Es besteht auch ein enger zeitlicher Rahmen, der die Vergabe an einen Generalplaner notwendig macht. Ergänzend gilt: Zusätzlich zu den Grundleistungen sollen als Optionen zahlreiche Besondere Leistungen vergeben werden, deren Umfang im Rahmen der Vergabegespräche ermittelt werden soll. Insbesondere soll die örtliche Bauüberwachung beauftragt werden. Weiterhin soll die planungsbegleitende Vermessung sowie die Bauvermessung (Anlage 1.4 zur HOAI 2013) vergeben werden.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: Lph 1-3
Stufe 2: Lph 4
Stufe 3: Lph 5, 6 und 7
Stufe 4: Lph 8 und 9
Besondere Leistung: örtliche Bauüberwachung”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 024-054124
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Bauleit- und Erschließungsplanung einer Gemeindeverbindungsstraße (inkl. Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Ingenieurbauwerke) samt benachbartem...”
Titel
Bauleit- und Erschließungsplanung einer Gemeindeverbindungsstraße (inkl. Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Ingenieurbauwerke) samt benachbartem Nahversorgungs- und Wohngebiet
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Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BBI Ingenieure GmbH, vertreten durch die BBI Ingenieure GmbH NL Regensburg
Postanschrift: Heinkelstraße 3
Postort: Regensburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 380 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 381128.39 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) ...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 133-327430 (2020-07-09)