Bauleit- und Erschließungsplanung einer Gemeindeverbindungsstraße (inkl. Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Ingenieurbauwerke) samt benachbartem Nahversorgungs- und Wohngebiet

Gemeinde Wenzenbach

Die Gemeinde Wenzenbach plant die Errichtung einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen der B16-Anschlussstelle „Wenzenbach“ und der Lindhofstraße nahe des neuen Baugebiets „Roither Berg“ in Wenzenbach. Benachbart zum nördlichen Straßenverlauf der angedachten „Westumfahrung“ ist es zudem angedacht, ein Nahversorgungszentrum sowie ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen.
Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-31 Auftragsbekanntmachung
2020-02-05 Ergänzende Angaben
2020-07-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Referenznummer: 253/19
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Wenzenbach plant die Errichtung einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen der B16-Anschlussstelle „Wenzenbach“ und der Lindhofstraße nahe des neuen Baugebiets „Roither Berg“ in Wenzenbach. Benachbart zum nördlichen Straßenverlauf der angedachten „Westumfahrung“ ist es zudem angedacht, ein Nahversorgungszentrum sowie ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Regensburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Wenzenbach
Postanschrift: Hauptstraße 40
Postleitzahl: 93173
Postort: Wenzenbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.wenzenbach.de 🌏
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de 📧
Telefon: +49 94194583000 📞
Fax: +49 94194583999 📠
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av0fdc69-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av0fdc69-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-04 📅
Datum des Beginns: 2020-04-30 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 024-054124
ABl. S-Ausgabe: 24

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Wenzenbach plant die Errichtung einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen der B16-Anschlussstelle „Wenzenbach“ und der Lindhofstraße nahe des neuen Baugebiets „Roither Berg“ in Wenzenbach. Benachbart zum nördlichen Straßenverlauf der angedachten „Westumfahrung“ ist es zudem angedacht, ein Nahversorgungszentrum sowie ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen.
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Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen.
Geschätzter Gesamtwert: 3764915.97 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Wenzenbach plant die Errichtung einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen der B16-Anschlussstelle „Wenzenbach“ und der Lindhofstraße nahe des neuen Baugebiets „Roither Berg“ in Wenzenbach. Benachbart zum nördlichen Straßenverlauf der angedachten „Westumfahrung“ ist es zudem angedacht, ein Nahversorgungszentrum sowie ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Das Nahversorgungszentrum würde sich aus einem Supermarkt, einem Discounter sowie einem Drogeriemarkt zusammensetzen. Das Wohngebiet würde voraussichtlich aus 45 bis 50 Wohnparzellen bestehen. Für die bauliche Realisierbarkeit der beiden Vorhaben wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hinsichtlich der Gemeindeverbindungsstraße werden Brückenbauwerke benötigt über den Wenzenbach und für die Zufahrt zur Sandgrube. Gesucht wird daher ein Generalplaner für die Leistungsbilder Flächennutzungsplan gem. § 18 HOAI 2013, Bebauungsplan gem. § 19 HOAI 2013, Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI 2013, Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI 2013 und Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2013. Die Zusammenfassung der Leistungsbilder erfolgt aufgrund des funktional und technisch engen Zusammenhangs der einzelnen Leistungsbilder. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dabei kann der Bebauungsplan für die Straße sinnvollerweise nur erfolgen, wenn die Straßenplanung feststeht. Die Straßenplanung ist wiederum für die Brückenplanung relevant. Darüberhinaus besteht auch ein enger Zusammenhang zur Tragwerksplanung Brücke, da insbesondere die Lage der Brücke nur dann festgelegt werden kann, wenn die statischen Berechnungen feststehen. Es besteht auch ein enger zeitlicher Rahmen, der die Vergabe an einen Generalplaner notwendig macht.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 3764915.97 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
— Stufe 1: Lph 1-3,
— Stufe 2: Lph 4,
— Stufe 3: Lph 5, 6 und 7,
— Stufe 4: Lph 8 und 9.
Besondere Leistung: örtliche Bauüberwachung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wenzenbach

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die Handelsregister-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen.
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Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Vorinformation).
— Erklärungen nach GWB zum Nichvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
— Erklärung zur Einhaltung von § 128 GWB,
— Erklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— Berufsstand: siehe III.2.1).
Im Übrigen: siehe III.1.2) bis III.2.3)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— durchschnittlicher spezifischer Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Planungsleistungen
für Ingenieurbauwerke im Sinne von § 41 Nr. 6 HOAI 2013 für konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen,
Tragwerksplanung,
Verkehrsanlagen,
— Personalstärke des Bewerbers für Planer und Bauleiter, berechnet nach Vollzeitstellen (>38 h/Woche) für
Ingenieurbauwerke,
Tragwerksplanung,
Verkehrsanlagen,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. III.2.2).
Mindeststandards:
— mindestens 2 Bauleiter in Vollzeit notwendig für Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Verkehrsanlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste A: Referenzen Ingenieurbauwerke,
— Liste B: Referenzen Tragwerksplanung,
— Liste C: Referenzen Verkehrsanlagen,
— Liste D: Referenzen Bebauungsplan,
— Liste E: Referenzen Flächennutzungsplan,
— Kostensicherheit,
— Terminsicherheit,
— Berufserfahrung des konkret für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen
Projektleiters mit Erfahrungen bei Verkehrsanlagen,
Projektleiters mit Erfahrungen bei Ingenieurbauwerken,
Projektleiters mit Erfahrungen bei Tragwerksplanung,
Bauleiters mit Erfahrungen bei Verkehrsanlagen,
Bautleiters mit Erfahrungen bei Ingenieurbauwerken,
Bautleiters mit Erfahrungen bei Tragwerksplanung.
Mindeststandards:
— mindestens 2 Referenzen Flächennutzungsplan,
— mindestens 2 Referenzen Bebauungsplan.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Stadtplanung/Architekten im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV; Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerischhaftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.Nachweis einer bestehenden/im Auftragsfalle vorbehaltslos gewährten Haftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden ist zu erbringen. Bei ARGE muss die Versicherung für die ARGE als solche bestehen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Nach § 51 Abs. 2 VgV werden nach Prüfung der Eignungskriterien 3 Bewerber dazu aufgefordert, eine Konzeptstudie zu erstellen. Anschließend wird mit diesen 3 Bewerbern im Rahmen der Vergabegespräche verhandelt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an das Projekt betreffend Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an das Projekt betreffend Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
Mitwirkung an der (frühzeitigen) Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Flächenplanung
Mitwirkung an der (frühzeitigen) Behördenbeteiligung im Rahmen der Flächenplanung
Budgetüberwachung/Kostensicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bauablauf und Terminsicherheit
Örtliche Verfügbarkeit
Besondere Ideen/Innovative Ideen und Konzepte
Erfahrungen in der Bauüberwachung
Erfahrungen mit Naturschutzbehörden
Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere andere Straßenbaulastträger
Vertrag
Gesamteindruck
Preis (Gewichtung): 15

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: RAe Dr. Schrems und Partner mbB
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av0fdc69-eu 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 951531837 📠
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf Elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) […]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt Unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 024-054124 (2020-01-31)
Ergänzende Angaben (2020-02-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 027-062729
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 024-054124
ABl. S-Ausgabe: 27
Quelle: OJS 2020/S 027-062729 (2020-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 380 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 133-327430
ABl. S-Ausgabe: 133

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Wenzenbach plant die Errichtung einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen der B16-Anschlussstelle „Wenzenbach“ und der Lindhofstraße nahe des neuen Baugebiets „Roither Berg“ in Wenzenbach. Benachbart zum nördlichen Straßenverlauf der angedachten „Westumfahrung“ ist es zudem angedacht, ein Nahversorgungszentrum sowie ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Das Nahversorgungszentrum würde sich aus einem Supermarkt, einem Discounter sowie einem Drogeriemarkt zusammensetzen. Das Wohngebiet würde voraussichtlich aus 45 bis 50 Wohnparzellen bestehen. Für die bauliche Realisierbarkeit der beiden Vorhaben wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hinsichtlich der Gemeindeverbindungsstraße werden Brückenbauwerke benötigt über den Wenzenbach und für die Zufahrt zur Sandgrube. Gesucht wird daher ein Generalplaner für die Leistungsbilder Flächennutzungsplan gem. § 18 HOAI 2013, Bebauungsplan gem. § 19 HOAI 2013, Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI 2013, Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI 2013 und Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2013. Die Zusammenfassung der Leistungsbilder erfolgt aufgrund des funktional und technisch engen Zusammenhangs der einzelnen Leistungsbilder. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dabei kann der Bebauungsplan für die Straße sinnvollerweise nur erfolgen, wenn die Straßenplanung feststeht. Die Straßenplanung ist wiederum für die Brückenplanung relevant. Darüberhinaus besteht auch ein enger Zusammenhang zur Tragwerksplanung Brücke, da insbesondere die Lage der Brücke nur dann festgelegt werden kann, wenn die statischen Berechnungen feststehen. Es besteht auch ein enger zeitlicher Rahmen, der die Vergabe an einen Generalplaner notwendig macht. Ergänzend gilt: Zusätzlich zu den Grundleistungen sollen als Optionen zahlreiche Besondere Leistungen vergeben werden, deren Umfang im Rahmen der Vergabegespräche ermittelt werden soll. Insbesondere soll die örtliche Bauüberwachung beauftragt werden. Weiterhin soll die planungsbegleitende Vermessung sowie die Bauvermessung (Anlage 1.4 zur HOAI 2013) vergeben werden.
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Beschreibung der Optionen:
Stufe 1: Lph 1-3
Stufe 2: Lph 4
Stufe 3: Lph 5, 6 und 7
Stufe 4: Lph 8 und 9

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-09 📅
Name: BBI Ingenieure GmbH, vertreten durch die BBI Ingenieure GmbH NL Regensburg
Postanschrift: Heinkelstraße 3
Postort: Regensburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Regensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 381128.39 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) ...
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 133-327430 (2020-07-09)