Beschreibung der Beschaffung
Für den Neubau der Deutschen Botschaft Chişinău/Republik Moldau hat die Bundesrepublik Deutschland ein Grundstück in Chişinău erworben. Auf diesem Grundstück sollen Kanzlei und Residenz in einem gemeinsamen Gebäudekomplex untergebracht werden. Zudem sind die Freianlagen mit den erforderlichen Stellplätzen und Garagen sowie die Sicherheitseinrichtungen wie Personen- und KFZ-Schleuse, Müllschleuse, Außeneinfriedung herzustellen.
Auf dem Grundstück befindet sich ein einsturzgefährdetes Gebäude aus den Jahren 1886 bis 1887, das seit einem Erdbeben im Jahr 1986 leer steht. Die Bebauung ist in weiten Teilen baufällig, Dächer, Zwischendecken und nicht tragende Innenwände fehlen nahezu vollständig. Große Bereiche der Außenwände und tragenden Innenwände sind noch existent. Ein mit der Substanzuntersuchung beauftragtes Ingenieurbüro kam zu dem Ergebnis, dass der Erhalt und die Rekonstruktion der Fassaden grundsätzlich möglich sind.
Das Gebäude ist denkmalgeschützt, ein Großteil der Außenfassaden soll erhalten und in Gestalt und Material dem ursprünglichen Erscheinungsbild entsprechend restauriert werden. Die Integration des Neubaus in die denkmalgeschützten Bereiche der Bestandsubstanz ist Teil der Bauaufgabe. Untergeordnete Fassaden dürfen in Lage und Gestalt abweichen, die Aufteilung der Innenräume kann neu vorgenommen werden. Nebengebäude dürfen abgerissen werden.
Öffentlich-rechtliche Bestimmungen sind im Planungsprozess zu überprüfen und ggf. anzupassen. Durch den Generalplaner werden 2 Vorentwurfsvarianten nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen erstellt, in Absprache mit den Behörden vor Ort werden im Anschluss denkmalrechtliche Abweichungen erörtert. Das Genehmigungsverfahren in Chişinău erfolgt in mehreren Schritten.
Der Standort Chişinău ist erbebengefährdet, Planungsziel ist die Einhaltung des Euro Code 8, mit Berücksichtigung der zu erhaltenen Fassadenteile, bzw. ggf. höhere örtliche Vorschriften.
Diverse Gutachten, die ein umfassendes Bild zur Bebaubarkeit des Grundstückes liefern, liegen bereits vor.
An das Baugrundstück grenzen die Weißrussische Botschaft und die Akademie für Theater, Musik und Bildende Kunst an, rückseitig fällt das angrenzende Parkgelände zu einem Flusslauf hin ab. Gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt werden die Sicherheitsanforderungen ermittelt, die bei der Umsetzung der Baumaßnahme beachtet werden müssen. Die mögliche akustische Beeinträchtigung durch die Akademie erfordert einen entsprechenden Schallschutz der Nordwestfassade des Neubaus.
Die Planung erfolgt grundsätzlich nach deutschen Regeln und Standards. Es wird beabsichtigt, den Standard möglichst mit örtlichen Bauprodukten umzusetzen, deren Gleichwertigkeit anhand einer durch den GP zu erstellenden Synopse zu prüfen ist. Es ist beabsichtigt, Bauleistungen örtlich auszuschreiben, hiervon ausgenommen sind die Maßnahmen zur materiellen Sicherheit.
— Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland/Auswärtiges Amt,
— Nutzer: Auswärtiges Amt,
— Gebäudenutzung: Gebäudekomplex aus Verwaltungsbau (Kanzlei) und Wohngebäude (Residenz) mit amtlichem Teil für Empfänge,
— Art der Baumaßnahme: Neubau mit Integration der denkmalgeschützten Bereiche der Bestandsubstanz,
— BGF: Kanzlei: 802 m NF entspricht der Grundlage für die Planung von 1.564 m BGF (Faktor 1,95).
Residenz: 654 m NF entspricht der Grundlage für die Planung von 1.275 m BGF (Faktor 1,95):
— Projektkosten (netto) gem. DIN 276 (Gesamtprojekt): KG 200-600: 13,6 Mio. EUR,
— Projektdauer: 6 Jahre 2020-2026.
Gegenstand des Auftrages:
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Projektsteuerung im eigenen Büro. Für die Durchführung des Vertrags gilt ausschließlich die deutsche Sprache.
Die Einbindung eines bauvorlageberechtigen Kontaktarchitekten erfolgt durch den Generalplaner.
Neubau Gebäudekomplex mit den Nutzungen Kanzlei (Botschaft/Verwaltung) und Residenz (Wohnhaus des Botschafters mit amtlichem Teil für Empfänge), Außenwache mit Fußgänger-, Kfz- und Müllschleuse sowie Garagen. Die besondere Erdbebengefährdung in Chisinau ist zu berücksichtigen. Es gilt die BauO NRW, örtliches Planungs-, Bauordnungs- und Arbeitsschutzrecht sind zu berücksichtigen. Hierzu wird durch den GP eine Synopse erstellt.
Verwendung eines zentralen Projekt-, Kommunikations- und Managementsystems, des Kostenkontrollprogramms O-Xilis, Rechnungslegung gem. RBBau.
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen, aufbauend auf einer bereits erstellten und haushaltsrechtlich anerkannten ES-Bau. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.
— Leistungsbereich und Leistungsbilder,
— Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an AHO-Schriftenreihe Nr. 9,
— Handlungsbereiche Leistungsstufen,
1. Organisation, Information, Koordination, Dokumentation I: bis EW-Bau,
2. Qualitäten/Quantitäten II: bis AFU,
3. Terminplanung und Kontrolle III: bis Fertigstellung,
4. Kostenplanung und Kontrolle,
5. Vertragsmanagement.