Auftragsbekanntmachung (2020-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Referenznummer: VOEK 061-20
Kurze Beschreibung:
“Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katastererstellung / -überarbeitung in Brandenburg und Berlin.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft📦 Ort der Leistung
NUTS region: Prignitz🏙️
NUTS region: Oberhavel🏙️
NUTS region: Potsdam-Mittelmark🏙️
NUTS region: Elbe-Elster🏙️
NUTS region: Dahme-Spreewald🏙️
NUTS region: Oder-Spree🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-07 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-11 📅
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 242-597960
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
“Als Zuschlagskriterium wird der Preis zu 100 % bestimmt, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.”
Quelle: OJS 2020/S 242-597960 (2020-12-07)
Ergänzende Angaben (2020-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katastererstellung/-überarbeitung in Brandenburg und Berlin.” Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bäume📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Total value of the procurement: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bezugnehmend auf den Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung ist zu berücksichtigen, dass der Leistungsbeginn nicht für alle Wirtschaftseinheiten (WE) der...”
Bezugnehmend auf den Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung ist zu berücksichtigen, dass der Leistungsbeginn nicht für alle Wirtschaftseinheiten (WE) der 1.5.2021 ist. Dem Vertrag (Anhang I) unter §2 Abs. 1 und dessen Anlage I.5) WE-Liste ist zu entnehmen, welche Wirtschaftseinheit einen anderen Leistungsbeginn hat.
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Quelle: OJS 2021/S 080-206638 (2021-04-21)