Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumpflege Bereich Friedhöfe 2021-2024
OV-L-473-114-20
Produkte/Dienstleistungen: Baumpflege📦
Kurze Beschreibung: Baumpflege aller Friedhöfe der Landeshauptstadt Potsdam von 2021-2024.
1️⃣
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt Potsdam
14469 Potsdam
Beschreibung der Beschaffung:
“Baumpflege aller Friedhöfe der Landeshauptstadt Potsdam. Hierbei ist bei den jüngeren Bäumen der Erziehungsschnitt durchzuführen. Bei den älteren Bäumen...”
Beschreibung der Beschaffung
Baumpflege aller Friedhöfe der Landeshauptstadt Potsdam. Hierbei ist bei den jüngeren Bäumen der Erziehungsschnitt durchzuführen. Bei den älteren Bäumen steht die Totholzbeseitigung im Vordergrund. Aber auch Kronenreduzierungsarbeiten und weitere Baumchirurgische Maßnahmen, wie die Baumuntersuchung, das Wurzelstock ausfräsen oder das Absaugen der Eichenprozessionsspinner werden notwendig. Kranke und abgängige Bäume, gerade wenn sie eine Gefahr darstellen, müssen gefällt werden.
Die angezeigten Baumpflegemaßnahmen sind vom Auftragnehmer innerhalb von 2 Monaten nach Auftragserteilung durch den AG umzusetzen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Bei akuter Notwendigkeit und nach Aufforderung durch den AG hat die Baumpflege mit dem Dringlichkeitshinweis „sehr dringende Maßnahmen" innerhalb von 7 Werktagen zu erfolgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— 1 500 000 EUR für Personenschäden;
— 250 000 EUR für Sach-, Vermögens- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— 1 500 000 EUR für Personenschäden;
— 250 000 EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Zum Nachweis der fachlichen Qualifikation sind vom Bieter 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren hinsichtlich eines vergleichbaren Baumpflegeumfangs mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Zum Nachweis der fachlichen Qualifikation sind vom Bieter 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren hinsichtlich eines vergleichbaren Baumpflegeumfangs mit einem Auftragswert von mindestens 50 000 EUR/Jahr beizubringen.
2. Die für die Landeshauptstadt Potsdam tätig werdenden Fachkräfte sind namentlich zu benennen und deren Qualifikationen sind durch Zeugniskopien nachzuweisen. Voraussetzung für den Einsatz der Mitarbeiter, die tatsächlich die Baumpflege ausführen, ist der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Qualifikation (Fachagrarwirt für Baumpflege, European Treeworker oder SKT-B).
3. Ggf. Angabe von Teilen das Auftrags, die das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formblatt EU 4.3); freiwillige Angabe: wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Formblatt EU 4.3 und EU 4.4)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB:
— für Bieter und Bietergemeinschaften;
— ggf. für Nachunternehmer.
2....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB:
— für Bieter und Bietergemeinschaften;
— ggf. für Nachunternehmer.
2. ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden.
3. Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten:
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU);
— ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-01
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-01
11:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRYR4
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 169-409367 (2020-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumpflege Bereich Friedhöfe 2021 - 2024
OV-L-473-114-20
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 443075.57 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 169-409367
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: RUWE GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 244 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 443075.57 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRH5X
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 237-585198 (2020-12-01)