Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, deren Einzelkriterien unterschiedlich gewichtet sind. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 75. Es werden max. 3 Bewerber mit höchster Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichen vollständiger Teilnehmeranträge in elektronischer Form,
3. Abschlusserklärungen in Textform gezeichnet,
4. Bestätigung gem. § 73 (3) VgV,
5. Angabe gem. § 53 (8) VgV,
6. Art der Bewerbung (Einzel- o. Gemeinschaftsbewerbung),
7. bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter,
8. Bei Unterauftragsvergabe gem. § 36 VgV: Benennung der Leistungen des Unterauftragnehmers und Vorlage einer Verpflichtungserklärung,
9. Bei Eignungsleihe gem. § 47 (1) VgV: Vorlage des Bewerbungsbogens und ggf. einer Haftungserklärung des Unternehmens,
10. Im Fall Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen: Vorlage gesonderte und unterzeichnete Teilnahmeanträge,
11. Mehrfachbewerbungen (MFB) sind nicht zulässig. Eine MFB ist auch eine Bewerbung untersch. Niederlassungen (NL) eines Büros. MFB von Mitgliedern einer BG bzw. untersch. NL eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge,
12. Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden u. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB,
13. Befähigung der Berufsausübung: Nachweis des Eintrages in ein Berufsregister und Nachweis des Eintrages in ein Handels-/Partnerschaftsregister gem. Pkt III.1.1.,
14. Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV gem. Pkt. III.1.2.,
15. Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2.,
16. Erklärung zu der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl gem. Pkt. III.1.3..
Auswahlkriterien u. deren Wichtung:
Zu III.1.3. Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtwichtung 100 %:
1. Referenzprojekt Bauoberleitung eines Neubaus u./o. Umbaus einer innerstädtisch zusammenhängenden Fläche mit Natursteinbelag, (26,7 %): Die Referenz enthält die Verarbeitung von mind. 8 versch. Pflasterformaten (13,3 %); Die Referenz enthält die Verarbeitung von mind. 14 versch. Pflasterformaten (26,7 %),
2. Referenzprojekt Bauoberleitung eines innerstädtisch komplexen Vorhabens, (26,7 %): Die Referenz enthält die Koordinierung von mind. 20 verschiedenen Gewerbetreibenden (13,3 %); Die Referenz enthält die Koordinierung von mind. 30 verschiedenen Gewerbetreibenden (26,7 %),
3. Referenzprojekt Bauoberleitung/Objektüberwachung (Bauüberwachung) für den Neubau oder Sanierung eines Versorgungsnetzes (20,0 %): Die Referenz enthält Maßnahmen der öffentlichen Beleuchtung (6,7 %); Maßnahmen der Entwässerung von Unterflurverteilern (6,7 %); Maßnahmen des Niederspannungsverteilungsnetzes (6,7 %),
4. Erklärung zum Projektteam Vorlage eines Organigramms mit Zuordnung der Grund- und Besonderen Leistungen zu den Mitgliedern des Projektteams und Darstellung der Verantwortlichkeiten, entsprechend der Vorgaben des Teilnahmeantrages; (26,7 %):
Kein Organigramm vorliegend oder Stellvertreter sind nicht benannt oder Zuordnung zu den Grund- und Besonderen Leistungen sind unvollständig oder falsch benannt (0 Pkt.)
Organigramm liegt vor, Stellvertreter sind benannt, Verantwortlichkeiten für alle §§ HOAI der Grund- und Besonderen Leistungen sind benannt und schlüssig (26,7 %).