Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand von 2 Eignungskriterien bewertet:
Kriterium 1: die Anzahl der technischen Fachkräfte (Ingenieure, Techniker), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden können;
Kriterium 2: Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen der spezifischen Nutzungsart.
Kriterium 1 – Anzahl der technischen Fachkräfte (Ingenieure, Techniker), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden können:
Angabe im Bewerberbogen. Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte (Ingenieure, Techniker) die im Bereich der Planung tätig sind, einschließlich der Führungskräfte. Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf 2 Dezimalen kaufmännisch gerundet. Bei Bewerbergemeinschaften werden die technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert.
Kriterium 2 – Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung im Hinblick auf die Planungs- und Beratungsanforderungen der spezifischen Nutzungsart:
Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungsphase 2-7 vom Bewerber erbracht worden und abgeschlossen ist (Mindestanforderung). Referenzen werden nur gewertet, wenn die beauftragten Leistungen in die Honorarzone II eingeordnet waren oder einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad entsprechen (Mindestanforderung).
Es werden Referenzen aus den letzten 10 Jahren gewertet.
Die Referenzen sind auf der Anlage „Referenzliste“ abzugeben. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt „Referenzliste“ abgefragten Angaben zu machen. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag 5 Referenzen einreichen (siehe Anlage „Referenzliste“). Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht (durch mehrfaches Ausfüllen der selbst vervielfältigen „Referenzliste“), werden nur die aus Sicht des Auftraggebers jeweils besten 3 Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet.
Bei Referenzen, denen nicht die HOAI zugrunde lag (z. B. aus dem Ausland), ist vom Bieter darzulegen, in welche Leistungsphasen und Honorarzone die Leistung bei Anwendbarkeit der HOAI einzuordnen gewesen wäre (§ 56 Abs. 3 i. V. m. Anlage 15.2 HOAI).
Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behand§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
Die Referenzen werden anhand nachfolgender Unterkriterien bewertet:
— Herstellungskosten Gebäude, Wärmeschutz und Energiebilanzierung Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276 (netto) mind. 23 Mio. EUR;
— Umbauter Raum, Wärmeschutz und Energiebilanzierung mind. 43 000 m;
— Beauftragten Leistungen Wärmeschutz und der Energiebilanzierung in Anlehnung an die HOAI mind. Honorarzone III oder vergleichbar;
— Herstellungskosten Gebäude, Bauakustik Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276 (netto) mind. 23 Mio. EUR;
— Umbauter Raum, Bauakustik mind. 43 000 m;
— Beauftragten Leistungen Bauakustik in Anlehnung an die HOAI mind. Honorarzone II oder vergleichbar;
— Herstellungskosten Gebäude, Raumakustik Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276 (netto) mind. 7,5 Mio. EUR;
— Umbauter Raum, Raumakustik mind. 14 000 m;
— Beauftragten Leistungen Raumakustik in Anlehnung an die HOAI mind. Honorarzone IV oder vergleichbar.
Die Mindestanforderungen, der Zielerreichungsgrad und der Erwartungshorizont ergeben sich aus der Eignungsmatrix, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.