Bauschildanlage für den Klinikneubau zur Zentralisierung der Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH an einem neuen Campus in Lörrach (Stadteil Brombach).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH
Postanschrift: Spitalstr. 25
Postort: Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH, Bereich Bau- und Betriebsorganisation
Telefon: +49 7621/416-8809📞
E-Mail: bbo@klinloe.de📧
Region: Lörrach🏙️
URL: http://www.klinloe.de/home.html🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E99897224🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E99897224🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Klinikgesellschaft des Landkreises
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauschild
ZK-302.01
Produkte/Dienstleistungen: Baustelleneinrichtung📦
Kurze Beschreibung:
“Bauschildanlage für den Klinikneubau zur Zentralisierung der Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH an einem neuen Campus in Lörrach (Stadteil Brombach).”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustelleneinrichtung📦
Ort der Leistung: Lörrach🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Campus Zentralklinikum Lörrach (in Entwicklung: östlich an das Gewerbegebiet Entenbad anschließend) künftig:
Am Klinikum 1
79541 Lörrach”
Beschreibung der Beschaffung:
“Bauschildanlage:
— Herstellung, Lieferung, Aufbau an temporärer und dauerhafter Stelle, Rückbau und Entsorgung;
— Tragkonstruktion 6,0 m*4,6 m (b*h) aus...”
Beschreibung der Beschaffung
Bauschildanlage:
— Herstellung, Lieferung, Aufbau an temporärer und dauerhafter Stelle, Rückbau und Entsorgung;
— Tragkonstruktion 6,0 m*4,6 m (b*h) aus feuerverzinkten Stahl- oder Aluminiumprofilen, inkl. Fundamente;
— Tafelgröße gesamt 6,0 m*3,0 m (b*h) als Aluminium-Verbundtafel, mind. 3 mm Stärke;
— hochwertige Mehrfarb-Foliendrucke der Firmenschilder (Text, Logos, Bild) in verschiedenen Größen;
— inkl. Austausch/Ergänzung von Firmenschildern und Instandhaltung während 4-jähriger Standzeit;
— inkl. geschotterter Aufstellfläche 5,0 m*7,0 m > inkl. Planung und Statik der Bauschildanlage;
— inkl. prüffähige Ausführungs-/Werk- und Montageplanung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-02 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Ggf. verlängerte Vorhaltung und Instandhaltung über die Grundstandzeit von 48 Monaten hinaus — Abrechnung erfolgt dann pro Monat der verlängerten Standzeit...”
Beschreibung der Verlängerungen
Ggf. verlängerte Vorhaltung und Instandhaltung über die Grundstandzeit von 48 Monaten hinaus — Abrechnung erfolgt dann pro Monat der verlängerten Standzeit (LV-Position).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. „Formblatt Eigenerklärungen“ zur Eignung nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Angaben verlangt:
— Registereintragungen;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt;
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-21
10:00 📅
“Die Originalrechnungen können nur digital im PDF-Format über das Projektkommunikationssystem beim Auftraggeber eingehen. Der Auftragnehmer erhält hierzu...”
Die Originalrechnungen können nur digital im PDF-Format über das Projektkommunikationssystem beim Auftraggeber eingehen. Der Auftragnehmer erhält hierzu nach Zuschlagserteilung die entsprechenden Zugangsdaten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721 / 926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721 / 926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721 / 926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721 / 926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏
Quelle: OJS 2020/S 165-399775 (2020-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 15490.13 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bauschildanlage:
> Herstellung, Lieferung, Aufbau an temporärer und dauerhafter Stelle, Rückbau und Entsorgung > Tragkonstruktion 6,0 m x 4,6 m (bxh) aus...”
Beschreibung der Beschaffung
Bauschildanlage:
> Herstellung, Lieferung, Aufbau an temporärer und dauerhafter Stelle, Rückbau und Entsorgung > Tragkonstruktion 6,0 m x 4,6 m (bxh) aus feuerverzinkten Stahl- oder Aluminiumprofilen, inkl. Fundamente > Tafelgröße gesamt 6,0 m x 3,0 m (bxh) als Aluminium-Verbundtafel, mind. 3 mm Stärke > hochwertige Mehrfarb-Foliendrucke der Firmenschilder (Text, Logos, Bild) in verschiedenen Größen > inkl. Austausch/Ergänzung von Firmenschildern und Instandhaltung während 4-jähriger Standzeit > inkl. geschotterter Aufstellfläche 5,0 m x 7,0 m > inkl. Planung und Statik der Bauschildanlage > inkl. prüffähige Ausführungs-/Werk- und Montageplanung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 165-399775
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: ZK-302.01
Titel: Bauschild
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: B plus L Infra Log GmbH
Postanschrift: Teichstraße 11
Postort: Niederdorf
Postleitzahl: 09366
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erzgebirgskreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 15490.13 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 203-492506 (2020-10-14)