Baustellenlogistik

Staatliches Bauamt München 1

— Stellung des Bauzaunes für das Baugelände,
— Herrichten der Stellflächen,
— Rückbau vorh. Bauelemente (Ballfangzaun, Bänke, etc.),
— Bauwasser/Bauabwasser.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-12 Auftragsbekanntmachung
2021-02-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-11-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Baustelleneinrichtung
Referenznummer: 20E1690
Kurze Beschreibung:
— Stellung des Bauzaunes für das Baugelände, — Herrichten der Stellflächen, — Rückbau vorh. Bauelemente (Ballfangzaun, Bänke, etc.), — Bauwasser/Bauabwasser.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustelleneinrichtung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Staatliches Bauamt München 1
Postanschrift: Peter-Auzinger-Straße 10
Postleitzahl: 81547
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabe@stbam1.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921232-0 📞
Fax: +49 8921232-476 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/202229 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-17 📅
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-02-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 224-549630
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 133-325281
ABl. S-Ausgabe: 224
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Stellung des Bauzaunes für das Baugelände,
— Herrichten der Stellflächen,
— Rückbau vorh. Bauelemente (Ballfangzaun, Bänke, etc.),
— Bauwasser/Bauabwasser.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mindeststandards: Technische und berufliche Fähigkeiten: Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:15
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:15
Ort des Eröffnungstermins: München
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/202229 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Keine

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatliches Bauamt München 1
Postanschrift: Peter-Auzinger-Straße 10
Postort: München
Postleitzahl: 81547
Telefon: +49 8921232-0 📞
E-Mail: vergabe@stbam1.bayern.de 📧
Fax: +49 8921232-476 📠
Internetadresse: www.stbam1.bayern.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 224-549630 (2020-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 276394.93 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 025-057786
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 224-549630
ABl. S-Ausgabe: 25

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-01 📅
Name: innovo Bau GmbH
Postanschrift: Wallberg 12-18
Postort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland 🇩🇪
Dachau 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 276394.93 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 025-057786 (2021-02-01)