Baustoffprüfsystem bestehend aus:
— 3 MN Lastrahmen für Druckfestigkeitsprüfungen: 1 St.,
— Druckplattensatz: 1 St.,
— Zwischenstücke 1: St.,
— Prüfraumschutzeinrichtung: 1 St.,
— Digitales Mess- und Regelsystem: 1 St.,
— Funktionserweiterung E-Modul mit Softwaremodul und El. Stauchungsaufnehmer: 1 St.,
— Verformungsgerechte Versuchsabläufe mit Softwaremodul und Druckplattenabstandsaufnehmer: 1 St.,
— Funktionserweiterung PC-Steuerung und Auswertung: 1 St.,
— Funktionserweiterung — Anschluss eines Biegezuglastrahmens 300 kN mit Lastrahmen, Mittelschneide, Druckplattensatz Prüfraumschutz: 1 St.,
— Abriebscheibe: 1 St.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-18 📅
Datum des Endes: 2021-03-26 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. III.1.2.(Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie III.1.3. (technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
Prüfung der Angaben laut Unterabschnitt 5 der VgV (§42-§51)
Geforderte Nachweise:
1. Angaben gemäß § 44 VgV,
2. Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer etc.),
3. Aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die Bezahlung der Beiträge,
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und Krankenkasse.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Angaben gemäß § 45 VgV,
2. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angaben gemäß § 45 VgV,
2. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ebenso für Nachunternehmer,
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
4. Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
5. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
6. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung diese bei Vertragszuschlag mindestens in der geforderten Höhe abzuschließen.
Der Umfang der Haftpflichtversicherung muss sich auf:
— 5 000 000.00 EUR pauschal pro Schadensfall für Personenschäden,
— 1 000 000.00 EUR pauschal pro Schadensfall Vermögens- und/oder Sachschäden,
— 100 000.00 EUR pauschal pro Schadensfall für Schäden bei Schlüssel- oder Codekartenverlust/Schließanlagenschäden belaufen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6. Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Angaben gemäß § 46 VgV,
2. Nachweis der fachlichen Erfahrung durch Eigenerklärung (Auflistung) über mind. 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angaben gemäß § 46 VgV,
2. Nachweis der fachlichen Erfahrung durch Eigenerklärung (Auflistung) über mind. 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Es werden eventuell auch Referenzen akzeptiert, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen. Folgende Angaben sind erforderlich: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners,
3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-21
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Klinken im Naturpark Altmühltal GmbH
Postanschrift: Residenzplatz 2
Postort: Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8421/ 70245📞
Fax: +49 8421/ 70229 📠
Quelle: OJS 2020/S 232-569573 (2020-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Baustoffprüfsystem bestehend aus:
— 3 MN Lastrahmen für Druckfestigkeitsprüfungen: 1 St.,
— Druckplattensatz: 1 St.,
— Zwischenstücke 1: St.,
—...”
Kurze Beschreibung
Baustoffprüfsystem bestehend aus:
— 3 MN Lastrahmen für Druckfestigkeitsprüfungen: 1 St.,
— Druckplattensatz: 1 St.,
— Zwischenstücke 1: St.,
— Prüfraumschutzeinrichtung: 1 St.,
— Digitales Mess- und Regelsystem: 1 St.,
— Funktionserweiterung E-Modul mit Softwaremodul und El. Stauchungsaufnehmer: 1 St.,
— Verformungsgerechte Versuchsabläufe mit Softwaremodul und Druckplattenabstandsaufnehmer: 1 St.,
— Funktionserweiterung PC-Steuerung und Auswertung: 1 St.,
— Funktionserweiterung - Anschluss eines Biegezuglastrahmens 300 kN mit Lastrahmen, Mittelschneide, Druckplattensatz Prüfraumschutz: 1 St.,
— Abriebscheibe: 1 St..
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 154484.61 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Baustoffprüfsystem bestehend aus:
— 3 MN Lastrahmen für Druckfestigkeitsprüfungen: 1 St.,
— Druckplattensatz: 1 St.,
— Zwischenstücke 1: St.,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Baustoffprüfsystem bestehend aus:
— 3 MN Lastrahmen für Druckfestigkeitsprüfungen: 1 St.,
— Druckplattensatz: 1 St.,
— Zwischenstücke 1: St.,
— Prüfraumschutzeinrichtung: 1 St.,
— Digitales Mess- und Regelsystem: 1 St.,
— Funktionserweiterung E-Modul mit Softwaremodul und El. Stauchungsaufnehmer: 1 St.,
— Verformungsgerechte Versuchsabläufe mit Softwaremodul und Druckplattenabstandsaufnehmer: 1 St.,
— Funktionserweiterung PC-Steuerung und Auswertung: 1 St.,
— Funktionserweiterung - Anschluss eines Biegezuglastrahmens 300 kN mit Lastrahmen, Mittelschneide, Druckplattensatz Prüfraumschutz: 1 St.,
— Abriebscheibe: 1 St..
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 232-569573
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Toni Technik
Postanschrift: Alexander-Meißner-Straße 12
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12526
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 154484.61 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2021/S 021-049446 (2021-01-27)