Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Güteschutz gem. RAL-Gütesicherung
Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und die Gütesicherung der Ausführung nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 (x) sind für die nachstehend angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
AK 2, AK2 od. AK 3 mit Angabe der Ausführung von Leistungen der letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; I; R und D.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Andere Nachweise zur Erfüllung der Gütesicherung Kanalbau nach RAL-GZ 961 sind zulässig. Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 „Erstprüfung“ für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
x)
Zu beziehen bei: Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e. V., Linzer Str. 21, 53604 Bad Honnef, Tel.: 02224/93840, Fax: 02224/938484, Email:
info@kanalbau.com. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind in Form der Güte- und Prüfbestimmungen und der Durchführungsbestimmungen aufrufbar unter
www.kanalbau.com.
2. Qualifikationsnachweise für Schweißarbeiten an PE-Rohren gem. DVGW GW 330 und DVGW GW 301 sind mit Angebotsabgabe nachzuweisen (siehe Nachweisliste).
3. Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen:
Gem. DVGW GW 129 ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen (siehe Nachweisliste).
4. Nachweis der erforderlichen technischen Ausrüstung, wie
— Erfassungsmodul „Drain“ zur Kanaldatenbanksoftware „Strakat“,
— Qualifikationsnachweis für Schweißarbeiten an PE-Rohren gem. DVGW GW 330 sowie nach DVS 2212-1 Untergruppe 9.2,
— Qualifikationsnachweis für Schweißarbeiten nach Dichtungsbahnen aus PE sind mit Angebotsabgabe nachzuweisen (Zulassung WHG § 19, Referenzen, Schweißerzeugnisse),
— Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben,
— Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
(Weitere Details siehe Anlage 216 in Vergabeunterlagen unter „Sonstiges“).