Die BV ESTW S5 Ost und S7 Ost sind Bestandteile des Gesamtprojektes für die Streckenausrüstung der Berliner S-Bahn mit dem System „ZBS“. Die Umrüstung der Strecken ist durch die Änderung der EBO (insbesondere § 15) gesetzlich vorgeschrieben und bis spätestens 2025 gesamthaft für Berlin abzuschließen. Zur Verbesserung der Infrastrukturnutzung erfolgen im Rahmen der Bauvorhaben der Einbau eines zusätzlichen Weichentrapezes am Hp Friedrichsfelde Ost sowie abschnitts-weise Oberbauerneuerungen und Durcharbeitungen des vorhandenen Oberbaus. Nach Inbetriebnahme der neuen Stellwerkstechnik werden in beiden Bauvorhaben die Isolierstöße ausgebaut und durch neue Passenden ersetzt. Die mit 750 V-gleichstrombetriebenen S-Bahnstrecken 6006, 6011 und 6012 liegen im Osten Berlins in den Bezirken Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf und erschließen die Großwohngebiete Marzahn, Ahrensfelde und Hohenschönhausen. Bestandteil dieser Vergabe sind Leistungen für den Technisch Berechtigten sowie ABO.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 20FEI43636
Kurze Beschreibung:
Die BV ESTW S5 Ost und S7 Ost sind Bestandteile des Gesamtprojektes für die Streckenausrüstung der Berliner S-Bahn mit dem System „ZBS“.
Die Umrüstung der Strecken ist durch die Änderung der EBO (insbesondere § 15) gesetzlich vorgeschrieben und bis spätestens 2025 gesamthaft für Berlin abzuschließen.
Zur Verbesserung der Infrastrukturnutzung erfolgen im Rahmen der Bauvorhaben der Einbau eines zusätzlichen Weichentrapezes am Hp Friedrichsfelde Ost sowie abschnitts-weise Oberbauerneuerungen und Durcharbeitungen des vorhandenen Oberbaus. Nach Inbetriebnahme der neuen Stellwerkstechnik werden in beiden Bauvorhaben die Isolierstöße ausgebaut und durch neue Passenden ersetzt. Die mit 750 V-gleichstrombetriebenen S-Bahnstrecken 6006, 6011 und 6012 liegen im Osten Berlins in den Bezirken Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf und erschließen die Großwohngebiete Marzahn, Ahrensfelde und Hohenschönhausen.
Bestandteil dieser Vergabe sind Leistungen für den Technisch Berechtigten sowie ABO.
Die BV ESTW S5 Ost und S7 Ost sind Bestandteile des Gesamtprojektes für die Streckenausrüstung der Berliner S-Bahn mit dem System „ZBS“.
Die Umrüstung der Strecken ist durch die Änderung der EBO (insbesondere § 15) gesetzlich vorgeschrieben und bis spätestens 2025 gesamthaft für Berlin abzuschließen.
Zur Verbesserung der Infrastrukturnutzung erfolgen im Rahmen der Bauvorhaben der Einbau eines zusätzlichen Weichentrapezes am Hp Friedrichsfelde Ost sowie abschnitts-weise Oberbauerneuerungen und Durcharbeitungen des vorhandenen Oberbaus. Nach Inbetriebnahme der neuen Stellwerkstechnik werden in beiden Bauvorhaben die Isolierstöße ausgebaut und durch neue Passenden ersetzt. Die mit 750 V-gleichstrombetriebenen S-Bahnstrecken 6006, 6011 und 6012 liegen im Osten Berlins in den Bezirken Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf und erschließen die Großwohngebiete Marzahn, Ahrensfelde und Hohenschönhausen.
Bestandteil dieser Vergabe sind Leistungen für den Technisch Berechtigten sowie ABO.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-05 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-09 📅
Datum des Beginns: 2020-06-19 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 048-114600
ABl. S-Ausgabe: 48
Zusätzliche Informationen
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention;
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention;
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BV ESTW S5 Ost und S7 Ost sind Bestandteile des Gesamtprojektes für die Streckenausrüstung der Berliner S-Bahn mit dem System „ZBS“.
Die Umrüstung der Strecken ist durch die Änderung der EBO (insbesondere § 15) gesetzlich vorgeschrieben und bis spätestens 2025 gesamthaft für Berlin abzuschließen.
Zur Verbesserung der Infrastrukturnutzung erfolgen im Rahmen der Bauvorhaben der Einbau eines zusätzlichen Weichentrapezes am Hp Friedrichsfelde Ost sowie abschnitts-weise Oberbauerneuerungen und Durcharbeitungen des vorhandenen Oberbaus. Nach Inbetriebnahme der neuen Stellwerkstechnik werden in beiden Bauvorhaben die Isolierstöße ausgebaut und durch neue Passenden ersetzt. Die mit 750 V-gleichstrombetriebenen S-Bahnstrecken 6006, 6011 und 6012 liegen im Osten Berlins in den Bezirken Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf und erschließen die Großwohngebiete Marzahn, Ahrensfelde und Hohenschönhausen.
Zur Verbesserung der Infrastrukturnutzung erfolgen im Rahmen der Bauvorhaben der Einbau eines zusätzlichen Weichentrapezes am Hp Friedrichsfelde Ost sowie abschnitts-weise Oberbauerneuerungen und Durcharbeitungen des vorhandenen Oberbaus. Nach Inbetriebnahme der neuen Stellwerkstechnik werden in beiden Bauvorhaben die Isolierstöße ausgebaut und durch neue Passenden ersetzt. Die mit 750 V-gleichstrombetriebenen S-Bahnstrecken 6006, 6011 und 6012 liegen im Osten Berlins in den Bezirken Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf und erschließen die Großwohngebiete Marzahn, Ahrensfelde und Hohenschönhausen.
Bestandteil dieser Vergabe sind Leistungen für den Technisch Berechtigten sowie ABO.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen;
— Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre;
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen;
— Nachweis der fachlichen Qualifikation des vorgesehenen Personals mit Angabe der beruflichen Qualifikation und objektbezogener Eignung in Bezug auf vergleichbare Leistungen;
Mindestanforderungen:
— Abgeschlossene Ausbildung an einer TU, TH oder FH oder gleichwertig und mindestens 2 Jahre Baustellenpraxis bei vergleichbaren Objekten;
— Abgeschlossene Fachausbildung zum Techniker, (Industrie-) Meister oder gleichwertig und mindestens 2 Jahre Baustellenpraxis bei vergleichbaren Objekten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gem. Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
— Fachbauüberwacher Oberbau
Bauüberwachung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention;
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 048-114600 (2020-03-05)
Ergänzende Angaben (2020-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BV ESTW S5 Ost und S7 Ost sind Bestandteile des Gesamtprojektes für die Streckenausrüstung der Berliner S-Bahn mit dem System „ZBS“.
Die Umrüstung der Strecken ist durch die Änderung der EBO (insbesondere § 15) gesetzlich vorgeschrieben und bis spätestens 2025 gesamthaft für Berlin abzuschließen.
Zur Verbesserung der Infrastrukturnutzung erfolgen im Rahmen der Bauvorhaben der Einbau eines zusätzlichen Weichentrapezes am Hp Friedrichsfelde Ost sowie abschnittsweise Oberbauerneuerungen und Durcharbeitungen des vorhandenen Oberbaus. Nach Inbetriebnahme der neuen Stellwerkstechnik werden in beiden Bauvorhaben die Isolierstöße ausgebaut und durch neue Passenden ersetzt. Die mit 750 V-gleichstrombetriebenen S-Bahnstrecken 6006, 6011 und 6012 liegen im Osten Berlins in den Bezirken Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf und erschließen die Großwohngebiete Marzahn, Ahrensfelde und Hohenschönhausen.
Bestandteil dieser Vergabe sind Leistungen für den Technisch Berechtigten sowie ABO.
Die BV ESTW S5 Ost und S7 Ost sind Bestandteile des Gesamtprojektes für die Streckenausrüstung der Berliner S-Bahn mit dem System „ZBS“.
Die Umrüstung der Strecken ist durch die Änderung der EBO (insbesondere § 15) gesetzlich vorgeschrieben und bis spätestens 2025 gesamthaft für Berlin abzuschließen.
Zur Verbesserung der Infrastrukturnutzung erfolgen im Rahmen der Bauvorhaben der Einbau eines zusätzlichen Weichentrapezes am Hp Friedrichsfelde Ost sowie abschnittsweise Oberbauerneuerungen und Durcharbeitungen des vorhandenen Oberbaus. Nach Inbetriebnahme der neuen Stellwerkstechnik werden in beiden Bauvorhaben die Isolierstöße ausgebaut und durch neue Passenden ersetzt. Die mit 750 V-gleichstrombetriebenen S-Bahnstrecken 6006, 6011 und 6012 liegen im Osten Berlins in den Bezirken Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf und erschließen die Großwohngebiete Marzahn, Ahrensfelde und Hohenschönhausen.
Bestandteil dieser Vergabe sind Leistungen für den Technisch Berechtigten sowie ABO.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Zur Verbesserung der Infrastrukturnutzung erfolgen im Rahmen der Bauvorhaben der Einbau eines zusätzlichen Weichentrapezes am Hp Friedrichsfelde Ost sowie abschnittsweise Oberbauerneuerungen und Durcharbeitungen des vorhandenen Oberbaus. Nach Inbetriebnahme der neuen Stellwerkstechnik werden in beiden Bauvorhaben die Isolierstöße ausgebaut und durch neue Passenden ersetzt. Die mit 750 V-gleichstrombetriebenen S-Bahnstrecken 6006, 6011 und 6012 liegen im Osten Berlins in den Bezirken Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf und erschließen die Großwohngebiete Marzahn, Ahrensfelde und Hohenschönhausen.
Zur Verbesserung der Infrastrukturnutzung erfolgen im Rahmen der Bauvorhaben der Einbau eines zusätzlichen Weichentrapezes am Hp Friedrichsfelde Ost sowie abschnittsweise Oberbauerneuerungen und Durcharbeitungen des vorhandenen Oberbaus. Nach Inbetriebnahme der neuen Stellwerkstechnik werden in beiden Bauvorhaben die Isolierstöße ausgebaut und durch neue Passenden ersetzt. Die mit 750 V-gleichstrombetriebenen S-Bahnstrecken 6006, 6011 und 6012 liegen im Osten Berlins in den Bezirken Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf und erschließen die Großwohngebiete Marzahn, Ahrensfelde und Hohenschönhausen.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-10 📅
Name: IEV Ingenieurgesellschaft mbH
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13347
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.