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Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) gen. Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderl.:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtl. verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftl.) oder wirtschaftl. abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften (BG) gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
(siehe Angebotserklärung)
— Der AG behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom AG beauftragten Ing.büros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ing.büro eine gesellschaftsrechtl./verwandtschaftl. Verbundenheit oder wirtschaftl. Abhängigkeit besteht;
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (
http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtl. (
https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentl. vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird;
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention;
— Erklärung, dass er nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der DB AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
— Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der AG behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Der AG behält sich vor, das Verfahren für den Fall aufzuheben, sollte zum Zuschlagszeitpunkt kein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegen.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft (BG), sollten sich die BG vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen BG voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu BG ist zulässig.
Hinweis Corona-Virus: Der AG behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber unwiderrufl. auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der AG aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.