Seit 19.04.17 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der DB AG zulässig.
Durch den Teilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1)- III.1.3) genannten folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob/in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtl. verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftl.) o. wirtschaftl. abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes Gemeinschaftsmitglied.
Der AG behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom AG beauftragten Ing.büros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter & beauftragtem Ing.büro eine Verbundenheit oder wirtschaftl. Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (
http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) o. die BME-Verhaltensrichtlinie (
https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) o. einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vgl. Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird,
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt/vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
—Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive/nicht mehr aktive) sowie über die wirtschaftl. o. finanz. Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der DB AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) Versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) Versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
c) Irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 – III.1.3 u. VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der AG behalt sich die Anwendung von §§ 123/124 GWB vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen/dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem AG unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spät. 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der AG behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht o. innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe auf Verhandlungen zu verzichten.
Es liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor. Eine Beauftragung erfolgt nur, wenn diese zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt. Wenn nicht, kann dies zur Aufhebung des Verfahrens führen.