Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Projektes Neubau ESTW-R Saaletalbahn ist geplant:
— Baubegleitender Kabeltiefbau in den Bahnhöfen Gräfendorf, Hammelburg und Elfershausen sowie den angrenzenden freien Strecken,
— Stellen von Modulgebäuden (3 Stück) in den Bahnhöfen Gräfendorf, Hammelburg und Elfershausen,
— LST Montagearbeiten für die Errichtung der ESTW (Innen- und Außenanlagen)
— Durchführung von Rückbauleistungen der abgängigen Altanlagen (LST Stoffe, 50Hz Stoffe),
— die Änderungen der BÜ km 12,3 / km 27,6 / km 31,8 und km 35,1 (signal- und straßentechnisch),
— der Neubau von Stromversorgungen und Weichenheizungen in den Bahnhöfen Gräfendorf, Hammelburg und Elfershausen,
— Oberbauarbeiten zur Spurplananpassung im Bf Hammelburg mittels RüLü W1 und Awanst Westheim mittels RüLü W21
— die Erneuerung der Verkehrsstation Gräfendorf
Folgende Arbeiten, sowie Umbau- und Sperrzeiträume sind vorgesehen:
01/21 – 03/21 Baustelleneinrichtung, Baufeldfreimachung, Vegetationsarbeiten (Zugpausen tagsüber)
22.03. – 16.04. Baubegleitender Kabeltiefbau (Nachtruhen, Zugpausen tagsüber)
16.04. – 19.04. Rü/Lü W1 Hammelburg und W21 Westheim, Schwellenwechsel BÜ Signalgründungen und Kabeltiefbau LST, Herstellung von Querungen in offener Bauweise (Vollsperrung Str. 5210)
19.04. – 30.04. Baubegleitender Kabeltiefbau und Kabelverlegung (Nachtruhen, Zugpausen tagsüber)
01.05. – 20.08. Errichtung ESTW und BÜ km 27,6 / km 31,8 / km 35,1 Errichtung Stromversorgungen und Weichenheizungen (Nachtruhen, Zugpausen tagsüber)
21.08. – 17.09. Komplexumbau Gräfendorf (BÜ km 12,3 Verkehrsstation) (Vollsperrung Gemünden – Hammelburg)
17.09. – 20.09. Inbetriebnahme (Vollsperrung Str. 5210)
21.09. – 28.11. Restabwicklung (Nachtruhen, Zugpausen tagsüber)
Die 3 ESTW-A Modulgebäude werden in den Betriebsstellen Gräfendorf, Hammelburg und Elfershausen errichtet. Am Standort Hammelburg wird ein temp. Bediencontainer errichtet und die 3 neu erstellen ESTW-A auf das bestehende ESTW-Z Bad Neustadt/Saale aufgeschaltet. Neben den neu zu bauenden ESTW auf der Str. 5210, wird auch der bestehende Stellbereich ESTW-Z Bad Neustadt/S mit Zuglenkung ausgerüstet.
Parallel zu den Kabelverlegearbeiten und der Montage der Antriebe, Achszähler und Signale in den Bahnhöfen und auf den freien Strecken werden Arbeiten in der Innenanlage durchgeführt. Die Modulgebäude werden technisch ausgestattet und die gelieferten Rechner entsprechend verkabelt.
Detailinformationen zu den Gewerken siehe Anlagen 12 zum Vertrag, wie Erläuterungsberichte, Planunterlagen und Bauphasenplanung.
Eine Koordinierung des Gesamtprojektes unter Berücksichtigung der Interessen aller beteiligten Gewerke wird durch den zuständigen Gesamtkoordinator der leitenden Bauüberwachung der DB Netz AG und der beauftragten Projektsteuerung durchgeführt. Die leitende Bauüberwachung wird durch den AG in Eigenleistung gestellt.
Weitere Details werden in Abstimmung mit dem Betrieb festgelegt und können bei der leitenden Bauüberwachung der DB Netz AG vor Maßnahmenbeginn bzw. nach der Betra-Antragstellung erfragt werden.
Die Baumaßnahme befindet sich örtlich in Nordbayern in der Produktionsdurchführung Würzburg in den zuständigen Netzbezirken Gemünden (Main) und Schweinfurt. Betroffen ist die Str. 5210 von Gemünden bis Bad Kissingen, sowie der bestehende ESTW-Z Stellbereich Bad Neustadt/S mit den Str. 5233 von Ebenhausen – Bad Kissingen und Str. 5240 von Ebenhausen bis Mellrichstadt. Die Baustellenumgebung besteht aus Wohn- und Mischgebieten. Zusätzliche Informationen zu den örtlichen Verhältnissen werden bei der Kabeleinweisung bzw. anderen Begehungen vermittelt. Die betrieblichen und örtlichen Verhältnisse können zudem aus den Anlagen entnommen werden.
Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse:
Str. 5210: eingleisige, nicht elektrifizierte Nebenbahn, Vmax: 80 km/h
Str. 5233: eingleisige, nicht elektrifizierte Hauptbahn, Vmax: 90 km/h
Str. 5240: eingleisige, nicht elektrifizierte Hauptbahn, Vmax: 160 km/h (NeiTech)
Die Leistungen des Auftragnehmers (im Folgenden auch „Fachbauüberwacher" oder „Bauüberwachung Bahn") genannt, ergeben sich insbesondere aus der RIL 809.0301 sowie nachfolgender Anlagen der herunterzuladenden Ausschreibungsunterlagen, wie:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 1.1.1
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2
— Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3.1
— Schienentechnik-Überwachung gemäß Anlage 1.5
— Leistungen bei der Baubetriebsplanung gemäß Anlage 1.8
Die Hauptbauarbeiten beginnen am 22.03.2021 und werden vsl. durchgehend am Tag und in der Nacht ausgeführt. Es können sich Änderungen der Einsatzzeiten ergeben. Die Änderungen sind vom Baufortschritt abhängig und werden zeitnah durch die leitende Bauüberwachung mitgeteilt.
Den einschlägigen Vorschriften entsprechend, hat sich der AN alle Einweisungen in die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse rechtzeitig zu beschaffen. Ebenfalls sicherzustellen sind die erforderlichen Einweisungen aller mit der Durchführung der Bauarbeiten, Sicherung und sonstigen Arbeiten betrauten Auftragnehmer der DB Netz AG.
Die Führung der Bautagebücher hat zusätzlich in digitaler Form zu erfolgen (siehe hierzu „Anlage 11 Bautagebuch Vorlage“).
Die Ablage der Baudokumentation hat digital unter Verwendung des Programms Doxis™ zu erfolgen.
Baustellensicherung gegenüber dem Eisenbahnbetrieb
Die Sicherung der Baustellen gegenüber den Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb übernimmt ein von der DB Netz AG beauftragtes präqualifiziertes Sicherungsunternehmen. Ohne die von der BzS (der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle) festgelegten Sicherungsmaßnahmen darf im Gefahrenbereich von Gleisen und Weichen nicht gearbeitet werden. Die zuständige BzS für diese Baumaßnahmen ist Fahrwegdienste GmbH. Durch die Bauüberwachung ist sicherzustellen, dass die festgelegten Sicherungsmaßnahmen gemäß den geltenden Richtlinien durchgeführt werden (Aufgaben der Sicherungsüberwachung). Bei Änderung der äußeren Gegebenheiten sind notwendige Anpassungen in Zusammenarbeit mit der zuständigen BzS zu veranlassen und durchzuführen.
Personaleinsatz:
Zu beachten ist der Personaleinsatzplan, Anlage 3.1 und 3.2, in dem die vom Auftraggeber kalkulierten Zeiten vorgegeben sind. Kurzfristige geringfügige Änderungen zu den bisher bekannten Sperrzeiten sind möglich und deshalb auch geringfügige Änderungen der geplanten Einsatzzeiten.
Die DÄ-Belege sind vom Auftragnehmer sorgfältig und gewissenhaft auszufüllen. Diese sind innerhalb einer Woche nach erfolgter Freigabe (durch den IBV) des jeweiligen Umbauabschnittes in digitaler Form an den Auftraggeber zu übergeben.
Außerdem sind Änderungen in der fachtechnisch geprüften und durch den BVB freigegebenen Ausführungsplanung (AP) gemäß VV Bau STE in das Planwerk zu übernehmen (Braunstrich).
Mindestens einer der zum Einsatz kommenden Bauüberwacher Elektrotechnik, muss als befähigte Person zur Abnahme der inneren Erdung von Stahlbetonbauwerken gemäß Ril 046.2749 berechtigt sein.
Für alle vom AN-Bau vor Ort auf der Baustelle zu erbringenden Arbeiten wird die Anwesenheit eines Bauüberwachers gefordert, auch wenn die Arbeiten außerhalb des Gleisbereiches stattfinden. Es sind „Arbeiten Rund um die Uhr“ einzukalkulieren. Alle eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine gültige nachgewiesene Tauglichkeit nach Ril 107, gültige Ausweise und Zertifikate, sowie Nachweise der Fortbildung verfügen.
Eine Woche vor Beginn der jeweiligen Arbeiten ist ein vollständiger Personaleinsatzplan zu erstellen und der leitenden Bauüberwachung zu übergeben.
Um die angebotenen Leistungen termingerecht ausführen zu können, hat der AN sicherzustellen, dass ständig ausreichend Personal samt Ausrüstung vorhanden ist.
Bei Ausfall hat der AN Ersatz bereitzustellen.
Notwendige Bürocontainer werden durch den AN-Bau gestellt.
Arbeitszeiten
Zuschläge für Arbeiten außerhalb der werktäglichen Arbeitszeit, wie z.B. an Wochenenden, Feiertagen, in der Nacht etc. werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Hierbei ist auf die Einhaltung des Arbeitszeitschutzgesetzes (Arbeitszeit- und Pausenregelung) zu achten.
Schriftverkehr und Aufmaße AN-Bau
Sämtlicher bei der Bauüberwachung eingehender Schriftverkehr des/ der AN-BAU oder Dritter ist unverzüglich inhaltlich zu prüfen und entsprechend der mit dem AG abgestimmten Zuständigkeiten weiterzuleiten.
Die Aufmaße sind in Zusammenarbeit mit der Bauleitung abzustimmen, zu prüfen und unterschrieben an den AG zu schicken. Dem leitenden Bauüberwacher der DB Netz AG ist über den Stand der Vertragserfüllung fortlaufend zu berichten.
Vergütung und Abrechnung
Die Zeit für An- und Abreise ist mit dem jeweiligen Stundensatz für die Projekteinsatzzeiten abgegolten und wird nicht gesondert vergütet. Reisekosten und Spesen werden dem AN nicht erstattet, sie sind mit dem jeweiligen Stundensatz abgegolten. Die Stundenzettel müssen wöchentlich beim Projektleiter abgegeben werden,
Die Rechnungslegung erfolgt monatlich.
Weitere Vorbemerkungen
Der AN hat die ihm für die Ausführung dieser Leistung übergebenen Unterlagen auf etwaige Unstimmigkeiten und Lücken hin zu überprüfen und den AG rechtzeitig auf entdeckte oder vermutete Mängel hinzuweisen bzw. zusätzliche Unterlagen anzufordern, damit Leistungsmängel oder Leistungsverzögerungen in der Bauausführung vermieden werden.