Auftragsbekanntmachung (2020-07-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Domstift Brandenburg KdöR
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Burghof 10
Postort: Brandenburg an der Havel
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Domkurator
E-Mail: info@dom-brandenburg.de📧
Region: Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://dom-brandenburg.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.dom-brandenburg.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://abruf.bi-medien.de/D440420389🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: Börgers Rechtsanwälte und Notare Partnerschaft mbB
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Kurfürstendamm 196
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabe
Telefon: +49 308892460📞
E-Mail: jakob@boergers.com📧
Fax: +49 3088924688 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.boergers.com🌏
Käufer-URL: http://www.boergers.com🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: http://www.bi-medien.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: kirchliche Einrichtung
1️⃣
Ort der Leistung: Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 14776 Brandenburg an der Havel
Beschreibung der Beschaffung:
“Ein Großteil der Baudenkmale des Auftraggebers auf dem Burghof in Brandenburg an der Havel konnten in den vergangenen Jahrzehnten bereits instandgesetzt...”
Beschreibung der Beschaffung
Ein Großteil der Baudenkmale des Auftraggebers auf dem Burghof in Brandenburg an der Havel konnten in den vergangenen Jahrzehnten bereits instandgesetzt werden. Der Ostflügel der Domklausur und die sogenannte Spiegelburg, nach dem Dom die beiden ältesten Gebäude des Auftraggebers, müssen dringend instandgesetzt, restauriert und modernisiert werden. Nach heutigem Stand sollen sie künftig als „Haus der alten Schätze“ in der Spiegelburg das Domstiftsarchiv (Depot- und Magazinräume, Benutzerlesesaal und Büro der Archivverwaltung) und im Ostflügel das Dommuseum sowie einige weitere Magazinräume für das Archiv beherbergen. Gegenstand des Gesamtprojekts sind u. a. die statische Ertüchtigung, die bauliche Instandsetzung und Restaurierung der Gebäudehüllen und der Innenräume sowie die vollständige Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung und die museale und archivtechnische Ausstattung.
Für das Gesamtprojekt liegt eine Vorplanung mit Kostenschätzung aus dem Frühjahr 2020 vor, die – in zusammengefasster Form – Gegenstand der Veragbeunterlagen ist. Die Realisierung erfolgt in Bauabschnitten. Dabei soll jeder Bauabschnitt autark funktionierende Nutzungs- oder Teilnutzungseinheiten erzeugen. Bautechnisch ist eine Gliederung der Abschnitte entsprechend der Baukörper von Ostflügel und Spiegelburg sinnvoll. Allerdings sind die Gebäudefunktionen nicht komplett vertikal getrennt, vielmehr werden sich im 2. und 3. Obergeschoss des Ostflügels weitere Depoträume des Archivs und die für die Klimatisierung des Depots im Ostflügel und Spiegelburg erforderliche Anlagentechnik befinden. Im Keller der Spiegelburg wiederum sind zentrale Elemente der technischen Gebäudeausrüstung untergebracht, die auch der Versorgung des Ostflügels dienen. Außerdem verlaufen an der Trennwand zwischen Ostflügel und Spiegelburg zentrale vertikale Leitungsstränge für beide Baukörper.
Aus bautechnischen Gesichtspunkten ist es somit sinnvoll, in einem 1. Bauabschnitt die Spiegelburg zu bearbeiten, sodann – in einem 2. Bauabschnitt – das 2. und 3. Obergeschoss des Ostflügels, schließlich – in einem 3. Bauabschnitt – das Erdgeschoss, den unteren Kreuzgang und das 1. Obergeschoss des Ostflügels.
Die Aufteilung des Gesamtprojekts stellt sich danach wie folgt dar:
— Bauabschnitt 1: Spiegelburg;
— Bauabschnitt 2: 2. und 3. Obergeschoss des Ostflügels;
— Bauabschnitt 3: Erdgeschoss, Kreuzgang und Obergeschoss des Ostflügels.
Im 1. Bauabschnitt – nur dieser ist Gegenstand der ausgeschriebenen Projektsteuerungsleistungen – entsteht danach ein funktionstüchtiges Archiv, wobei die Klimatisierung erst im Zuge des 2. Bauabschnitts hergestellt werden kann, da die hierfür erforderliche Anlagentechnik sich im 2. und 3. Obergeschoss des Ostflügels befindet und damit erst im Zuge des 2. Bauabschnitts realisiert wird. Eine Entscheidung des Auftraggebers zur Realisierung des 2. und des 3. Bauabschnitts ist noch nicht getroffen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung erfolgt in 4 Stufen.
Zudem ist die optionale Beauftragung der Leistung „Fördermittelmanagement“ vorgesehen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Für die Person des Projektleiters/der Projektleiterin (nachfolgend „Projektleiter“) wird zwingend die Qualifikation des Diplom-Ingenieurs (Bauwesen) bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Für die Person des Projektleiters/der Projektleiterin (nachfolgend „Projektleiter“) wird zwingend die Qualifikation des Diplom-Ingenieurs (Bauwesen) bzw. des Architekten (Diplom-Ingenieur Architektur) verlangt. Die Berechtigung, die jeweilige Berufsbezeichnung führen zu dürfen, ist mit dem Angebot nachzuweisen.
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der Projektleiter die vorgenannte Anforderung erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Juristische Personen und Gesellschaften haben – sofern nach dem Recht des Staates, in dem diese ihren Sitz haben, rechtlich vorgesehen – den Nachweis über ihren satzungsgemäßen Geschäftszweck durch Auszug aus dem einschlägigen Register, andernfalls durch Vorlage geeigneter Unterlagen, nachzuweisen.
2. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese namentlich zu benennen (Formblatt VHB 235), wenn sich der Bieter auf deren Kapazitäten beruft (sog. Eignungsleihe: § 47 VgV). Der Eignungsnachweis ist in gleicher Weise zu führen wie beim Bieter selbst (s. vorstehende Ziffer 1). Im Falle der Eignungsleihe ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizubringen. Hierfür ist das Formblatt VHB 236 zu verwenden.
Bei Dritten, auf deren Kapazitäten sich der Bieter nicht zum Nachweis der Eignung beruft, ist eine namentliche Benennung bereits im Angebot noch nicht erforderlich. Mit dem Angebot ist in diesem Fall das Formblatt VHB 233 einzureichen. Die Vergabestelle ist berechtigt, von den in die engere Wahl kommenden Bietern die namentliche Benennung, die Verpflichtungserklärung (Formblatt VHB 236) sowie den Eignungsnachweis gemäß vorstehender Ziffer 1 zu verlangen.
Dritter in diesem Sinne ist jeder, der nicht Bieter ist, also insbesondere Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Bieters. Der Bieter hat in jedem Fall zu erklären, welche Leistungen durch Dritte erbracht werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von Dritten, auf deren Kapazitäten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von Dritten, auf deren Kapazitäten sich der zum Nachweis seiner Eignung beruft – abzugeben:
— Bestehen einer Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000,00 EUR für Personenschäden sowie 2 000 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert. Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die Erklärung abzugehen, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl kommenden Bietern den Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im geforderten Umfang zu verlangen durch Vorlage einer Bestätigung des Haftpflichtversicherers (nicht des Maklers) im Original (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab Zeitpunkt der Angebotseinreichung) bzw. durch Vorlage der verbindlichen Bestätigung des Haftpflichtversicherers (nicht des Maklers) im Original, dass spätestens bei Auftragserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird.
— Darstellung des Netto-Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018 und 2019). Gefordert ist die Angabe des Umsatzes pro Geschäftsjähr. Der Netto-Gesamtumsatz muss mindestens 600 000,00 EUR pro Geschäftsjahr betragen.
“Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000,00 EUR...”
Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000,00 EUR für Personenschäden sowie 2 000 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert.
Mindestumsatz des Bieters von 600 000,00 EUR pro Geschäftsjahr.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Übersichtliche Darstellung der wesentlichen, in den letzten rd. 5 Jahren (2015-2020) erbrachten, im Hinblick auf die planerischen Aufgaben vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Übersichtliche Darstellung der wesentlichen, in den letzten rd. 5 Jahren (2015-2020) erbrachten, im Hinblick auf die planerischen Aufgaben vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
Die Referenzen können Leistungen betreffen, die in den letzten rd. 5 Jahren baulich abgeschlossen wurden oder sich noch in Bearbeitung befinden, wobei bei in Bearbeitung befindlichen Vorhaben die Phase der Bauausführung (oder mehr) abgearbeitet sein muss, was mit der Referenz nachzuweisen ist. Referenzobjekte, bei denen der Abschluss der Bauausführung (KG 300+400) vor dem 1.1.2015 lag, werden nicht berücksichtigt. Die Darstellung der Referenzen darf 2 einseitig beschriebene DIN A4-Seiten pro Referenz nicht übersteigen. Zur Erläuterung kann der Bieter Zeichnungen, Schnitte, Grundrisse o. ä. max. im Format DIN A 3 beifügen (maximal 3 Seiten pro Referenz).
Es sind mindestens 3 Referenzen des Bieters für vergleichbare Vorhaben vorzulegen.
Kriterien für Vergleichbarkeit sind:
— Sanierung und Erweiterung historischer, unter Denkmalschutz stehender Gebäude mit vergleichbarem oder höherem Schwierigkeitsgrad in Bezug auf die Anforderungen an die Projektsteuerung;
— Mindestens 3 aufeinanderfolgende Projektstufen aus dem Leistungsbild Projektsteuerung erbracht, wobei zwingend die Phase der Ausführung darin enthalten sein muss (Bei in der Realisierung befindlichen Vorhaben ist es ausreichend ist, wenn Ausführung zu 50 % abgearbeitet ist;
— Baukosten von mehr als 5 Mio. EUR (KG 300+400).
Ferner muss der Bieter mit einer der geforderten Referenzen für vergleichbare Vorhaben nachweisen, dass sich seine Leistungen auf ein Bauvorhaben mit Bezug zur Kirche (etwa: Kirchengebäude, Gebäude einer Klosteranlage, sonstige Sakralbauten) beziehen.
Schließlich muss der Bieter mit 2 der geforderten Referenzen für vergleichbare Vorhaben nachweisen, dass es sich um Projekte handelt, die mit Mitteln der öffentlichen Hand gefördert waren und er das Fördermittelmanagement für den Auftraggeber übernommen hat.
2. Erklärung über das jährliche Mittel der vom Bieter in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) festangestellt Beschäftigten mit Angabe der Anzahl der Führungskräfte/Projektleiter.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es müssen mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus dem maßgeblichen Fünfjahreszeitraum vorgelegt werden, wobei sich eine Referenz auf ein Bauvorhaben aus...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es müssen mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus dem maßgeblichen Fünfjahreszeitraum vorgelegt werden, wobei sich eine Referenz auf ein Bauvorhaben aus dem kirchlichen Umfeld beziehen muss. Mit mindestens 2 der vorgelegten Referenzen für vergleichbare Vorhaben muss der Bieter zudem nachweisen, dass es sich um Projekte handelt, die mit Mitteln der öffentlichen Hand gefördert waren und er das Fördermittelmanagement für den Auftraggeber übernommen hat.
Im Zeitraum 2017, 2018 und 2019 muss der Bieter durchschnittlich über mindestens 5 festangestellte Mitarbeiter (neben den Geschäftsführern o. ä.) verfügt haben.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-26
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-26
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Ort: Berlin,
“1.Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können...”
1.Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
— elektronisch mit Signatur;
— elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, bei elektronischer Angebotsübermittlung mit Signatur ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D440420389 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
2. Bei Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung nach Maßgabe des vom Auftraggeber beigefügten Musters (Formblatt VHB 234) vorzulegen.
3. Bieter müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen.
4. Ein Bieter darf jeweils nur ein Angebot abgeben. Gibt ein Bieter ein eigenes Angebot ab und ist dieser zugleich Mitglied einer Bietergemeinschaft oder ist ein Büro Mitglied zweier oder mehrerer Bietergemeinschaften, können die Angebote ausgeschlossen werden, wenn ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs anzunehmen ist. Dies ist der Fall, wenn der Bieter bzw. das an mehreren Bietergemeinschaften beteiligte Büro nicht nachweisen kann, dass die jeweiligen Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden und dem betroffenen Bieter / Büro nicht mehrere Angebote bekannt waren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postort: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine Zuständigkeit der Vergabekammer möglicher Weise gar nicht gegeben ist, da der Auftraggeber kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 1 bis 3 GWB ist und auch die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Abs. 4 GWB nicht gegeben sein dürfte.
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Quelle: OJS 2020/S 144-354832 (2020-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 300 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ein Großteil der Baudenkmale des Auftraggebers auf dem Burghof in Brandenburg an der Havel konnten in den vergangenen Jahrzehnten bereits instandgesetzt...”
Beschreibung der Beschaffung
Ein Großteil der Baudenkmale des Auftraggebers auf dem Burghof in Brandenburg an der Havel konnten in den vergangenen Jahrzehnten bereits instandgesetzt werden. Der Ostflügel der Domklausur und die sogenannte Spiegelburg, nach dem Dom die beiden ältesten Gebäude des Auftraggebers, müssen dringend instandgesetzt, restauriert und modernisiert werden. Nach heutigem Stand sollen sie künftig als „Haus der alten Schätze“ in der Spiegelburg das Domstiftsarchiv (Depot- und Magazinräume, Benutzerlesesaal und Büro der Archivverwaltung) und im Ostflügel das Dommuseum sowie einige weitere Magazinräume für das Archiv beherbergen. Gegenstand des Gesamtprojekts sind u. a. die statische Ertüchtigung, die bauliche Instandsetzung und Restaurierung der Gebäudehüllen und der Innenräume sowie die vollständige Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung und die museale und archivtechnische Ausstattung.
Für das Gesamtprojekt liegt eine Vorplanung mit Kostenschätzung aus dem Frühjahr 2020 vor, die — in zusammengefasster Form — Gegenstand der Veragbeunterlagen ist. Die Realisierung erfolgt in Bauabschnitten. Dabei soll jeder Bauabschnitt autark funktionierende Nutzungs- oder Teilnutzungseinheiten erzeugen. Bautechnisch ist eine Gliederung der Abschnitte entsprechend der Baukörper von Ostflügel und Spiegelburg sinnvoll. Allerdings sind die Gebäudefunktionen nicht komplett vertikal getrennt, vielmehr werden sich im 2. und 3. Obergeschoss des Ostflügels weitere Depoträume des Archivs und die für die Klimatisierung des Depots im Ostflügel und Spiegelburg erforderliche Anlagentechnik befinden. Im Keller der Spiegelburg wiederum sind zentrale Elemente der technischen Gebäudeausrüstung unterge-bracht, die auch der Versorgung des Ostflügels dienen. Außerdem verlaufen an der Trennwand zwischen Ostflügel und Spiegelburg zentrale vertikale Leitungsstränge für beide Baukörper.
Aus bautechnischen Gesichtspunkten ist es somit sinnvoll, in einem 1. Bauabschnitt die Spiegelburg zu bearbeiten, sodann – in einem 2. Bauabschnitt – das 2. und 3. Obergeschoss des Ostflügels, schließlich – in einem 3. Bauabschnitt – das Erdgeschoss, den unteren Kreuzgang und das 1. Obergeschoss des Ostflügels.
Die Aufteilung des Gesamtprojekts stellt sich danach wie folgt dar:
Bauabschnitt 1: Spiegelburg
Bauabschnitt 2: 2. und 3. Obergeschoss des Ostflügels
Bauabschnitt 3: Erdgeschoss, Kreuzgang und Obergeschoss des Ostflügels
Im 1. Bauabschnitt — nur dieser ist Gegenstand der ausgeschriebenen Projektsteuerungsleistungen — entsteht danach ein funktionstüchtiges Archiv, wobei die Klimatisierung erst im Zuge des 2. Bauabschnitts hergestellt werden kann, da die hierfür erforderliche Anlagentechnik sich im 2. und 3. Obergeschoss des Ostflügels befindet und damit erst im Zuge des 2. Bauabschnitts realisiert wird. Eine Entscheidung des Auftraggebers zur Realisierung des 2. und des 3. Bauabschnitts ist noch nicht getroffen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 144-354832
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: k.A.
Titel: Vergabe von Projektsteuerungsleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hitzler Ingenieure
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 300 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 262 500 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 14473
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Brandenburg
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 209-510969 (2020-10-22)