Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs müssen die untenstehende Angaben gemacht werden. Die Wertung der einzelnen Kriterien ist im Folgendem beschrieben:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2017 bis 2019 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— Gesamtumsatz ≥ 1 000 000 EUR/a (5 Punkte),
— Gesamtumsatz < 1 000 000 EUR/a und ≥ 800 000 EUR/a (4 Punkte),
— Gesamtumsatz < 800 000 EUR/a und ≥ 600 000 EUR/a (3 Punkte),
— Gesamtumsatz < 600 000 EUR/a und ≥ 400 000 EUR/a (2 Punkte),
— Gesamtumsatz < 400 000 EUR/a und ≥ 200 000 EUR/a (1 Punkt),
— Gesamtumsatz < 200 000 EUR/a (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2017 bis 2019 für das gesamte Büro des Bewerbers aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittlich ≥ 10 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte),
— durchschnittlich < 10 Gesamtmitarbeiter und ≥ 5 Gesamtmitarbeiter (2,5 Punkte),
— durchschnittlich < 5 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte).
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) – Wichtung 90 %.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2015 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden. Referenzprojekte die vor 2015 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Folgende Anforderungen sollten durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
— das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt (4 Punkte),
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Erweiterungs- oder Neubaumaßnahme (4 Punkte),
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Hochbaumaßnahme mit mindestens 2 unterschiedlichen Nutzungsanforderungen (z. B. Wohnungsbau, Gewerbe (Einzelhandel/Gastronomie), Kinderbetreuungseinrichtungen usw.)? (4 Punkte),
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 410 + 420 + 430 + 470 + 480) ≥ 5,0 Mio. EUR brutto) (max. 5 Punkte),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (gem. § 55 HOAI) erbracht (max. 5 Punkte),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht (max. 4 Punkte),
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (4 Punkte).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Kosten (Kgr. 410 + 420 + 430 + 470 + 480, DIN 276) brutto,
— erbrachte Leistungsphasen,
— erbrachte Anlagengruppen.
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer Entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Anlage C – Kriterienkatalog“ aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.