Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanfoderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuell und nachstehend genanntem Wertungsschema.
Maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 250 Punkte erreichbar. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Kriterium 1:
— 5 Punkte = Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre > 0,60 Mio. Euro netto.
— 4 Punkte: > 0,50 – 0,60 Mio. EUR netto;
— 3 Punkte: > 0,40 – 0,50 Mio. EUR netto;
— 2 Punkte: > 0,30 – 0,40 Mio. EUR netto;
— 1 Punkt: >= 0,20 – 0,30 Mio. EUR netto;
— 0 Punkte (Ausschluss): < 0,20 Mio. EUR netto. Bei Büroneugründungen (Gründung im Zeitraum zwischen 2017-2019) kein Ausschluss bei 0 Punkten.
Kriterium 2 — Referenz 1:
a) 1,25 Punkte = Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2-3 wurden im Zeitraum ab 1.1.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
b) 1,25 Punkte = Die anrechenbaren Kosten (KG 500) der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 700 000 EUR netto.
c) 1,25 Punkte = Die (Planungs-) leistung beinhaltet Spiel- und Bewegungs-angebote (Spielplatz, Ballspiel, Spielwiese, etc.) und Aufenthaltsbereiche (Sitzplätze, Liegewiesen, Treffpunkte etc.).
d) 1,25 Punkte = Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für Freianlagen der Honorarzone III.
Kriterium 3 — Referenz 2:
a) 1,25 Punkte = Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5 - 7 wurden im Zeitraum ab 1.1.2016 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen,
b) Wie Kriterium 2 b),
c) Wie Kriterium 2 c),
d) Wie Kriterium 2 d).
Kriterium 4 — Referenz 3:
a) 1,25 Punkte = Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 1.1.2017 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen,
b) wie Kriterium 2 b),
c) wie Kriterium 2 c),
d) wie Kriterium 2 d).
Kriterium 5 — Referenz 4:
a) 1,0 Punkte = Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2-3 wurden im Zeitraum ab 1.1.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
b) 1,0 Punkte = Die anrechenbaren Kosten (KG500) der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 800 000 EUR netto.
c) 2,0 Punkte = Die (Planungs-)leistungen beinhalteten die besondere Berücksichtigung von Barrierefreiheit sowie integrativen und geschlechtsspezifischen Erfordernissen.
d) 1,0 Punkte = Bei der Planung musste vorhandener, alter Baumbestand berücksichtigt werden.
Kriterium 6 — Referenz 5:
a) 2,5 Punkte = Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5-7 wurden im Zeitraum ab 1.1.2016 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
b) wie Kriterium 5b
Kriterium 7 — Referenz 6:
a) 2,5 Punkte = Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 1.1.2017 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen,
b) wie Kriterium 5b.
Kriterium 8 — Referenz :7
a) 3,0 Punkte =
— Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen (Freianlagen) in den Leistungsphasen 2 – 3, sowie
— jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2-3 wurden im Zeitraum ab 1.1.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen, sowie
— die anrechenbaren Kosten (KG500) der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 300 000 EUR netto.
b) 1,0 Punkte = Bestandteil der erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für die Sanierung oder Neubau von Bewegungsangeboten wie zum Beispiel Streetball, Bolzen, Calisthenics,
c) 1,0 Punkte = Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für die Sanierung oder Neubau von Jugendtreffs.
Kriterium 9 — Referenz 8:
a) 3,0 Punkte =
— Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen (Freianlagen) in den Leistungsphasen 5-7.
— Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5-7 wurden im Zeitraum ab 1.1.2014 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
— Die anrechenbaren Kosten (KG500) der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 300 000 EUR netto.
b) Wie Kriterium 8b,
c) wie Kriterium 8c.