Die Vergabestelle schreibt die Lieferung von 3 Solo-Standard-Bussen (bis 12,5 m) mit der Antriebsart Diesel-Mildhybrid aus. Die Fahrzeuge müssen bis zum 10. Dezember 2020 voll funktionsfähig in vertragsgemäßem Zustand ausgeliefert, abgenommen und berechnet sein. Details sind dem Lastenheft zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BE_Hybridbusse_2020_TNW
BE_Hybridbusse_2020 Teilnahmewettbewerb
Produkte/Dienstleistungen: Niederflurbusse📦
Kurze Beschreibung:
“Die Vergabestelle schreibt die Lieferung von 3 Solo-Standard-Bussen (bis 12,5 m) mit der Antriebsart Diesel-Mildhybrid aus. Die Fahrzeuge müssen bis zum 10....”
Kurze Beschreibung
Die Vergabestelle schreibt die Lieferung von 3 Solo-Standard-Bussen (bis 12,5 m) mit der Antriebsart Diesel-Mildhybrid aus. Die Fahrzeuge müssen bis zum 10. Dezember 2020 voll funktionsfähig in vertragsgemäßem Zustand ausgeliefert, abgenommen und berechnet sein. Details sind dem Lastenheft zu entnehmen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Busse für den öffentlichen Verkehr📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Niederflurbusse📦
Ort der Leistung: Grafschaft Bentheim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bentheimer Eisenbahn AG
Otto-Hahn-Straße 1
48529 Nordhorn
Beschreibung der Beschaffung: Drei Solo-Standard-Bussen (bis 12,5 m) mit der Antriebsart Diesel-Mildhybrid.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-31 📅
Datum des Endes: 2020-12-10 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung. Die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf 3 Bieter...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung. Die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf 3 Bieter beschränkt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
Für die Auswahl entscheidend ist zu 100 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar erbrachten Leistungen. Die Vergabestelle wird anhand der eingereichten Referenzen die Kompetenz und Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft durch Vergabe von Punkten 1-10 bewerten. Positiv berücksichtigt werden Erfahrungen und Kompetenzen anhand der nachgewiesenen Referenzprojekte mit einer hohen Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung. Eine hohe Anzahl ausgelieferter Busse mit gleicher Antriebsart wird positiv bewertet. Als gleichwertig gelten auch Gelenkbusse mit der ausgeschriebenen Antriebsart.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Zahl von in hohem Grad vergleichbaren Referenzen wird mit 10 Punkten bewertet, die übrigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften erhalten eine entsprechend der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte und der Anzahl hoch vergleichbarer Referenzprojekte hohe Punktzahl. Der entsprechende Punktwert wird mit dem Faktor 100 multipliziert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag gemäß den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag gemäß den Formblättern F1 ff. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
a) Angaben zum Bewerber/zur Bewerbergemeinschaft (Formblatt F2).
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 f. GWB (Formblatt F3).
c) Einzureichen ist der Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
d) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate zum Stichtag der Bewerbungsfrist oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.
e) Bewerbergemeinschaftserklärung nebst Angabe der Haftung, sofern eine Bewerbergemeinschaft gebildet wird.
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert, die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag gemäß den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag gemäß den Formblättern F1 ff. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Formblatt F2).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag von jedem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Erklärungen und nachfolgende Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
3.1. Referenzliste über abgeschlossene Lieferungen von mindestens zwei vergleichbaren Fahrzeugen (Solo-Standard-Busse (bis 12,5 m) mit Diesel-Mildhybrid-Antrieb innerhalb der letzten 3 Jahre mit Angabe des:
— Konkret ausgelieferten Leistungsgegenstands;
— Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Leistungszeitraums (gem. Formblatt F4).
3.2. Angabe des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, die durch Dritte geprüft wird. Der Nachweis kann durch eine Zertifizierung für Qualitätsmanagement, z. B. DIN ISO 9001, erfolgen. Einzureichen ist neben einer vorhandenen Zertifizierung auch der Auditbericht.
Es handelt sich bei dieser Vorgabe um eine zwingende Mindestanforderung. Das bedeutet, dass der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft über ein durch Dritte zertifiziertes und durch Dritte überprüftes Qualitätsmanagementsystem verfügen muss.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Angabe des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, die durch Dritte geprüft wird. Der Nachweis kann durch eine...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Angabe des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, die durch Dritte geprüft wird. Der Nachweis kann durch eine Zertifizierung für Qualitätsmanagement, z. B. DIN ISO 9001, erfolgen. Einzureichen ist neben einer vorhandenen Zertifizierung auch der Auditbericht.
Es handelt sich bei dieser Vorgabe um eine zwingende Mindestanforderung. Das bedeutet, dass der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft über ein durch Dritte zertifiziertes und durch Dritte überprüftes Qualitätsmanagementsystem verfügen muss.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Teilnahmewettbewerb werden diejenigen geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe und damit zur Teilnahme am...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Teilnahmewettbewerb werden diejenigen geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe und damit zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben jeweils die in der Vergabebekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung. Die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf 3 Bieter beschränkt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
Für die Auswahl entscheidend ist zu 100 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar erbrachten Leistungen. Die Vergabestelle wird anhand der eingereichten Referenzen die Kompetenz und Erfahrung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft durch Vergabe von Punkten 1-10 bewerten. Positiv berücksichtigt werden Erfahrungen und Kompetenzen anhand der nachgewiesenen Referenzprojekte mit einer hohen Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung. Eine hohe Anzahl ausgelieferter Busse mit gleicher Antriebsart wird positiv bewertet. Als gleichwertig gelten auch Gelenkbusse mit der ausgeschriebenen Antriebsart.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Zahl von in hohem Grad vergleichbaren Referenzen wird mit 10 Punkten bewertet, die übrigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften erhalten eine entsprechend der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte und der Anzahl hoch vergleichbarer Referenzprojekte hohe Punktzahl. Der entsprechende Punktwert wird mit dem Faktor 100 multipliziert.
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Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-21
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-05-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHSDL6V
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung.Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung.Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
$ 134 GWB lautet:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Quelle: OJS 2020/S 081-192076 (2020-04-20)
Ergänzende Angaben (2020-05-20)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 081-192076
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-05-21 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2020-05-22 📅
Zeit: 09:00
Quelle: OJS 2020/S 100-242669 (2020-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BE_Hybridbusse_2020_Zuschlag
BE_Hybridbusse_2020 Zuschlag
Kurze Beschreibung:
“Die Vergabestelle schreibt die Lieferung von 3 Solo-Standard-Bussen (bis 12,5 m) mit der Antriebsart Diesel-Mildhybrid aus. Die Fahrzeuge müssen bis zum
10....”
Kurze Beschreibung
Die Vergabestelle schreibt die Lieferung von 3 Solo-Standard-Bussen (bis 12,5 m) mit der Antriebsart Diesel-Mildhybrid aus. Die Fahrzeuge müssen bis zum
10. Dezember 2020
Voll funktionsfähig in vertragsgemäßem Zustand ausgeliefert, abgenommen und berechnet sein. Details sind dem Lastenheft zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service- und Kundendienst, Ersatzteilwesen und Ersatzteilversorgung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltkonzept in Bezug auf Unternehmen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltkonzept in Bezug auf die angebotene Leistung
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 081-192076
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Hybridbusse
Titel: BE Hybridbusse
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Evobus GmbH
Postanschrift: Neue Straße 95
Postort: Kirchheim
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Esslingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHSDSFV
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
$ 134 GWB lautet:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 145-357951 (2020-07-28)