Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beauftragung von Beratungs- und Unterstützungsleistung
VgV_2020-014
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung von Beratungs- und Unterstützungsleistung für das HMGU-Management.”
1️⃣
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Abteilung Einkauf (Vergabestelle)
Ingolstädter Landstr. 1
85764 München”
Beschreibung der Beschaffung:
“— 1 030 Personentage Projektleiter/Interimsmanager;
— 2 060 Personentage Mitarbeiter im Projekt.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-25 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Das HMGU hat das einseitige Optionsrecht, den Vertrag bis zu 4 mal um je ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.12.2024.”
Zusätzliche Informationen:
“Das Helmholtz Zentrum München (HMGU) ist ein Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt. Es erforscht das Entstehen von Volkskrankheiten im...”
Zusätzliche Informationen
Das Helmholtz Zentrum München (HMGU) ist ein Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt. Es erforscht das Entstehen von Volkskrankheiten im Kontext von Umweltfaktoren, Lebensstil und individueller genetischer Disposition und entwickeln neue Ansätze für Prävention, Diagnose und Therapie. Besonderen Fokus legt das Zentrum auf die Erforschung des Diabetes mellitus, Allergien und chronischer Lungenerkrankungen.
Als Forschungseinrichtung des Bundes und des Freistaats Bayern ist es Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren.
Das Helmholtz Zentrum München hat über die letzten Jahre eine dynamische Entwicklung genommen. Es ist zu einem auf vielen Gebieten weltweit führenden Gesundheitsforschungszentrum geworden. Die Bewertung mit der Bestnote „Herausragend“ in der internationalen wissenschaftlichen Begutachtung hat das Zentrum dieser Dynamik zu verdanken.
Im Rahmen der intensiven Beschäftigung mit möglichen Zentrumsperspektiven während dieser strategischen Neuausrichtung benötigt das Helmholtz Zentrum Unterstützung in der Etablierung und Umsetzung eines effektiven Prozess- und Projektmanagements.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Referenzen, Haftpflichtversicherung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-09
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-06-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
“Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter der Internetseite www.tender24.de abgerufen werden und werden ausschließlich in...”
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter der Internetseite www.tender24.de abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform abrufbar. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Bereiche der Vergabeunterlagen, die aufgrund von Geschäftsinternas besonders schützenswert sind. Diese Unterlagen werden zur Sicherstellung des erforderlichen Maßes an Vertraulichkeit gemäß § 41 Abs. 3 VgV erst nach Zugang einer unterzeichneten sowie mit Firmenstempel versehenen Geheimhaltungserklärung zugänglich gemacht.
Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Geheimhaltungserklärung ist nach Registrierung über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu senden.
Diese Geheimhaltungserklärung ist spätestens mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) form- und fristgerecht einzureichen. Die schützenswerten Teile der Vergabeunterlagen werden nach Vorlage der Geheimhaltungserklärung über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Wird die Geheimhaltungserklärung erst mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden die schützenswerten Teile der Vergabeunterlagen erst mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und der Teilnahme an Verhandlungen übersandt.
Wir behalten uns vor, im Einvernehmen mit allen Bietern, die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV zu verkürzen.
Die rechtlichen Vorgaben des Beratungsvertrags werden nicht Gegenstand der Verhandlungen!
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit maximal 3 Bietern (Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich 2 oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur Verhandlung eingeladen.
Folgende Termine sind für die Verhandlungen vorgesehen: 15.7.2020, 16.7.2020, 17.7.2020. Bitte merken Sie sich diese Termine vor!
Die Einladung zur Präsentation ist für den 10.7.2020 geplant. Es ist geplant, dass die Verhandlungen in München – Neuherberg stattfinden. Ggf. muss die Präsentation und Verhandlung (aus gegebenen Anlass) in Form einer Videokonferenz stattfinden.
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Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2020/S 092-219986 (2020-05-07)
Ergänzende Angaben (2020-05-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Ingolstädter Landstrasse 1
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 092-219986
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“— 1 030 Personentage Projektleiter/Interimsmanager;
— 2 060 Personentage Mitarbeiter im Projekt.” Neuer Wert
Text:
“— 1 030 Personentage Projektleiter/Interimsmanager;
— 2 060 Personentage Mitarbeiter im Projekt (die angegebenen Tage sind inkl. der Verlängerungsoptionen).” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.5)
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alter Wert
Text: Die nachstehenden Kriterien
Preis
Neuer Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.1)
Ort des zu ändernden Textes: Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text: Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Quelle: OJS 2020/S 094-225195 (2020-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Das Helmholtz Zentrum München (HMGU) ist ein Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt. Es erforscht das Entstehen von Volkskrankheiten im...”
Zusätzliche Informationen
Das Helmholtz Zentrum München (HMGU) ist ein Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt. Es erforscht das Entstehen von Volkskrankheiten im Kontext von Umweltfaktoren, Lebensstil und individueller genetischer Disposition und entwickeln neue Ansätze für Prävention, Diagnose und Therapie. Besonderen Fokus legt das Zentrum auf die Erforschung des Diabetes mellitus, Allergien und chronischer Lungenerkrankungen.
Als Forschungseinrichtung des Bundes und des Freistaats Bayern ist es Mitglied der Helmholtz- Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren.
Das Helmholtz Zentrum München hat über die letzten Jahre eine dynamische Entwicklung genommen. Es ist zu einem auf vielen Gebieten weltweit führenden Gesundheitsforschungszentrum geworden. Die Bewertung mit der Bestnote „Herausragend" in der internationalen wissenschaftlichen Begutachtung hat das Zentrum dieser Dynamik zu verdanken.
Im Rahmen der intensiven Beschäftigung mit möglichen Zentrumsperspektiven während dieser strategischen Neuausrichtung benötigt das Helmholtz Zentrum Unterstützung in der Etablierung und Umsetzung eines effektiven Prozess- und Projektmanagements.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 092-219986
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Beauftragung von Beratungs- und Unterstützungsleistung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CBR Consult & Invest GmbH
Postanschrift: Ackerstraße 122
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düsseldorf🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 136-335244 (2020-07-14)