Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:
a) Qualifikation des eingesetzten Projektteams,
b) Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams,
c) Ausschluss von Interessenskonflikten.
Zu a) Qualifikation des eingesetzten Projektteams
Das Projektteam ist mit den Qualifikationen der Mitarbeiter anzugeben. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass für die Abwicklung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags mindestens drei Mitarbeiter erforderlich sein werden (Projektleitung, Projektmitarbeiter, Projektassistenz). Projektleitung und Projektmitarbeiter sind mit ihren Qualifikationen anzugeben sowie mit ihrer Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu benennen. Hierzu ist das Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ einzureichen.
Projektleitung und Stellvertretung müssen jeweils eine der nachfolgenden Qualifikationen durch jeweils ein Zeugnis nachweisen:
Abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium (Master- /Diplomstudiengang oder höherwertig) im Bereich Sozialwissenschaften, bspw.:
— Politikwissenschaft;
— Soziologie;
— Psychologie.
Der Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs zu den genannten Studienbereichen ist ausreichend.
Zu b) Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams
Die Berufserfahrung ist für Projektleitung und Projektmitarbeiter jeweils durch persönliche Referenzen nachzuweisen. Es ist also erforderlich, dass sowohl Projektleitung als auch Projektmitarbeiter (nicht jedoch Projektassistenzen) die nachfolgenden Referenzen in der geforderten Anzahl nachweisen können. Dabei ist es auch möglich, dass für Projektleitung und Projektmitarbeiter dieselben Referenzen eingereicht werden, beispielsweise wenn die Leistung gemeinsam erbracht worden ist.
Hierzu sind jeweils ein Lebenslauf und das Formblatt „Persönliche Referenzen“ einzureichen. Die Lebensläufe sind dem Formblatt „Persönliche Referenzen“ beizufügen.
Die folgenden Referenzenprojekte dürfen nicht älter als drei Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das betreffende Referenzprojekt bereits abgeschlossen ist. Es ist aber notwendig, dass die nachstehenden Leistungsbestandteile bereits erbracht worden sind. Einzureichen sind:
— Jeweils zwei Referenzen im Bereich Evaluation von Programmen und/oder Prozessen oder sonstigen Maßnahmen durch Bevölkerungsbefragungen, Befragungen von Teilnehmenden eines Angebots, Dokumenten- und Medienanalyse einschl. Social Media;
— Jeweils eine Referenz im Bereich Entwicklung oder Begleitung von kommunikativen Formaten in den Bereichen Public Relations, Politikberatung, politische Kommunikation.
Es ist möglich, Referenzen einzureichen, die Leistungen beider Bereiche (vgl. vorgenannte Spiegelstriche) beinhalten. Mindestens eine Referenz der vorgesehenen Projektleitung muss in der Funktion als Projektleitung erbracht worden sein.
Zu c) Ausschluss von Interessenskonflikten
Die Auftraggeberin kann die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bietenden verneinen, wenn sie feststellt, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten (vgl. § 46 Abs. 2 VgV). Zum Nachweis des Nichtvorliegens eines solchen Interessenskonfliktes haben die Bieter das Formblatt „Ausschluss Interessenskonflikte“ einzureichen.
Die Auftraggeberin geht von einem solchen Interessenskonflikt aus, wenn der Bietende neben dem BASE gleichzeitig für die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, das Nationale Begleitgremium (NBG) oder für ein im Bereich der Kerntechnik tätiges Unternehmen oder im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit für das BASE tätig ist.