Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Verfügen Sie über eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung bzw. sind Sie für das Gewerbe der Sicherheitsdienstleistungen präqualifiziert? Legen Sie als Nachweis eine Kopie dieser Erlaubnis oder einer gleichwertigen Genehmigung eines EU-Mitgliedsstaates vor, indem Sie diese mit der Abgabe Ihres Angebots unter „Eigene Anlagen" hochladen oder geben Sie im nachfolgenden Kriterium Nr. 2 Ihre Präqualifizierungsnummer an. (A-Kriterium)
2. Sofern Sie für das Gewerbe der Sicherheitsdienstleistungen präqualifiziert sind, geben Sie hier bitte Ihre Präqualifizierungsnummer an. (I-Kriterium)
3. Verfügt Ihr Unternehmen über
a) weniger als 250 Mitarbeiter und
b) höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz?
Anm.: Es handelt sich um einen rein statistischen Wert, d. h. die Angabe zu diesem Punkt hat keinerlei Auswirkung auf die Zulässigkeit Ihres Angebots oder die Bewertung der Wirtschaftlichkeit.
Zur Überprüfung Ihrer Mittelstandsförderungsmaßnahmen erhebt die Europäische Union (EU) bei allen ausschreibenden Stellen Daten zum Ergebnis von Vergabeverfahren.
Hierbei ist es bedeutsam, ob Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen im Sinn der Empfehlung 2003/351/EG erfüllt.
Die maßgebenden Kriterien hierfür sind die Anzahl der Mitarbeiter sowie der Umsatz. (I-Kriterium)
4. Wie hoch war Ihr Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren? Stellen Sie dar, ob und wie die genannten Zahlen dem Unternehmen die Ausführung dieses Auftrags ermöglichen. (I-Kriterium)
5. Wie viele beschäftigte Arbeitskräfte (untergliedert nach Fachkräften, Auszubildenden, Verwaltung und sonstigen Mitarbeitern) haben bzw. hatten Sie in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen? Wie viele dieser Beschäftigten (untergliedert w. o.) arbeiten bei Ihnen seit mindestens 3 Jahren? Stellen Sie dar, ob und wie die genannten Zahlen dem Unternehmen die Ausführung dieses Auftrags ermöglichen. (I-Kriterium)
6.1. Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt. (A-Kriterium)
6.2. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
7. Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den Bieter zulässig:
— Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB? (A-Kriterium);
— Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB, die zum Ausschluss führen? (A-Kriterium).