Rahmenvertrag über Tagesreinigungen Fahrzeuginnenreinigung an definierten Endhaltestellen während der Ausgleichs- und Wendezeiten im Bedienungsgebiet der Rheinbahn AG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bedienungsgebiet der Rheinbahn AG – Rahmenvertrag über Tagesreinigungen in Fahrzeugen an Endhaltestellen”
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Transportmitteln📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über Tagesreinigungen Fahrzeuginnenreinigung an definierten Endhaltestellen während der Ausgleichs- und Wendezeiten im Bedienungsgebiet der...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag über Tagesreinigungen Fahrzeuginnenreinigung an definierten Endhaltestellen während der Ausgleichs- und Wendezeiten im Bedienungsgebiet der Rheinbahn AG.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Ort der Leistung: Düsseldorf🏙️
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bedienungsgebiet der Rheinbahn
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Rheinbahn AG möchte im Rahmen einer Qualitätsoffensive die allgemeine Kundenzufriedenheit steigern. Ein großes Augenmerk wird dabei auf die Sauberkeit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Rheinbahn AG möchte im Rahmen einer Qualitätsoffensive die allgemeine Kundenzufriedenheit steigern. Ein großes Augenmerk wird dabei auf die Sauberkeit der Fahrzeuge während des Fahrgastbetriebes gelegt.
Zu den Maßnahmen aus der Qualitätsoffensive gehört eine koordinierte Tagesreinigung an den Endhaltestellen der Rheinbahn AG im gesamten Bedienungsgebiet. Hier sollen alle Fahrzeuge der Rheinbahn AG und der Fremdunternehmen die im Auftrag der Rheinbahn fahren, während der Wendepausenzeit gereinigt werden. Ziel dieser Reinigung ist es, die Erhaltung der Auslaufsauberkeit (nächtliche Reinigungsarbeiten) während der gesamten Betriebszeit. Die Abwicklung soll in Form eines Rahmenvertrags erfolgen (die genauen Konditionen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Aktueller (nicht älter als 2 Kalenderjahre) Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Aktueller (nicht älter als 2 Kalenderjahre) Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise.
2. Darstellung des Unternehmens (Vordruck).
3. Eigenerklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 142, 123, 124 GWB.
Alternativ:
Eigenerklärung (Vordruck) und Vorlage von Nachweisen bzgl. einer „Selbstreinigung" i. S. d. § 125 GWB.
4. Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (gemäß Abschnitt III.1.2) der EU-Bekanntmachung) und/oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gemäß Abschnitt III.1.3) der EU-Bekanntmachung) gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen („Eignungsleihe“). Hierzu sind diese anderen Unternehmen (Dritte) im Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.1.2) und/oder Abschnitt III.1.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft.
Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.1.1) sowie unter Abschnitt III.1.4) i. V. m. Abschnitt VI.3) Nr. (1) bis Nr. (4) aufgeführten Unterlagen auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Zugleich ist eine Erklärung des nach § 47 Abs. 1 SektVO benannten eignungsrelevanten Dritten vorzulegen, dass dem Bieter im Falle der Zuschlagserteilung die für den Auftrag erforderlichen Mittel des benannten Dritten tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Erfüllt ein eignungsrelevanter Dritter das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegt bei diesem ein Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB vor, muss der Bieter diesen inner-halb einer von der Vergabestelle bestimmten Frist ersetzen. Auf § 47 SektVO wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck).
2. Nachweis (unbeglaubigte Kopie...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck).
2. Nachweis (unbeglaubigte Kopie ausreichend) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2,5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Versicherungsfall.
Alternativ:
Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bieters bzw. Bietergemeinschaft (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers (unbeglaubigte Kopie ausreichend), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bzw. Bietergemeinschaft bereit ist.
“Zu Abschnitt III.1.2) (1) Es ist ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, in Höhe von 1 000...”
Zu Abschnitt III.1.2) (1) Es ist ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, in Höhe von 1 000 000 EUR/Geschäftsjahr zwingend gefordert ((M)(Mindestbedingung). Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht über diesen Mindestjahresumsatz verfügen, weisen aus Sicht der Rheinbahn AG nicht die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf und werden daher von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.
Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung insgesamt für die Bietergemeinschaft abzugeben (d. h. als Summe der Umsätze sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1)Darstellung (Vordruck) von mindestens 2 vergleichbaren Referenzprojekten über die Fahrzeugreinigung.
(2)Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1)Darstellung (Vordruck) von mindestens 2 vergleichbaren Referenzprojekten über die Fahrzeugreinigung.
(2)Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder einer vergleichbaren Zertifizierung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu Abschnitt III.1.3) (1) Folgende Mindestbedingungen sind zwingend zu erfüllen:
a) Die Referenzprojekte müssen Fahrzeugreinigungen von öffentlichen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu Abschnitt III.1.3) (1) Folgende Mindestbedingungen sind zwingend zu erfüllen:
a) Die Referenzprojekte müssen Fahrzeugreinigungen von öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Stadt-/Straßen-/U-Bahnen, Eisenbahnfahrzeuge im Personennah- oder -fernverkehr, Schwebebahnen) betreffen. (M) b) Die Referenzprojekte müssen aus den letzten 4 Kalenderjahren (ab 2016) stammen (M),
c) eine bisher absolvierte Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr zum Zeitpunkt der Ausschreibungsveröffentlichung aufweisen (M),
d) ihr Auftragsvolumen eine Mindest-Auftragsgröße je Auftrag (eigene Teilleistung) von 300 000 EUR/Jahr (brutto) betragen (M) und e) eine Personaleinsatzplanung von mindestens 20 Diensten (Mindestlänge von 6 Stunden pro Dienst) pro Woche berücksichtigen.(M) Die vorzulegende Referenz muss eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung darauf beruft.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben der Bieter zu den Referenzen bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht über die geforderte Referenzen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen (M) vollständig erfüllen, weisen aus Sicht der Rheinbahn AG nicht die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf und werden daher von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe Vergabeunterlagen
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-25
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-25
11:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221147-2889 📠
Quelle: OJS 2020/S 143-352756 (2020-07-22)
Ergänzende Angaben (2020-07-30)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 143-352756
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Zu II.2.11) Die Ausschreibung enthält eine Option (nähere Details sind der Leistungsbescheibung, dem Leistungsverzeichnis und dem Rahmenvertrag in der...”
Zu II.2.11) Die Ausschreibung enthält eine Option (nähere Details sind der Leistungsbescheibung, dem Leistungsverzeichnis und dem Rahmenvertrag in der jeweils neusten Fassung zu entnehmen).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 149-366472 (2020-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bedienungsgebiet der Rheinbahn AG — Rahmenvertrag über Tagesreinigungen in Fahrzeugen an Endhaltestellen” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Rheinbahn AG möchte im Rahmen einer Qualitätsoffensive die allgemeine Kundenzufriedenheit steigern. Ein großes Augenmerk wird dabei auf die Sauberkeit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Rheinbahn AG möchte im Rahmen einer Qualitätsoffensive die allgemeine Kundenzufriedenheit steigern. Ein großes Augenmerk wird dabei auf die Sauberkeit der Fahrzeuge während des Fahrgastbetriebes gelegt.
Zu den Maßnahmen aus der Qualitätsoffensive gehört eine koordinierte Tagesreinigung an den Endhaltestellen der Rheinbahn AG im gesamten Bedienungsgebiet. Hier sollen alle Fahrzeuge der Rheinbahn AG und der Fremdunternehmen die im Auftrag der Rheinbahn fahren, während der Wende- Pausenzeit gereinigt werden. Ziel dieser Reinigung ist es, die Erhaltung der Auslaufsauberkeit (nächtliche Reinigungsarbeiten) während der gesamten Betriebszeit. Die Abwicklung soll in Form eines Rahmenvertrags erfolgen (die genauen Konditionen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 143-352756
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-27 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 031-078433 (2021-02-10)