Der Landkreis Altötting ist als Schulaufwandsträger der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting zuständig für die Schülerbeförderung gem. Art. 1 und Art. 3 Abs. 4 BaySchFG und § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 1 SchBefV. Zu befördern sind Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung und Schüler/innen der Jahrgangsstufen 1 bis 9. Die Schulgebäude befinden sich in 84524 Neuötting, Sebastiansplatz 4 und Möhrenbachstr. 59, sowie eine Außenstelle (Hans-Stethaimer-Schule) in 84489 Burghausen, Stadtplatz 36. Es ist zu beachten, dass die angegebenen Kilometer (vgl. Lose) auf den einzelnen Strecken so berechnet sind, dass alle angegebenen Gemeinden bzw. Gemeindeteilgebiete enthalten sind (entspricht Grundlinie). Die Linienlängen können sich unter Umständen bereits bei Vertragsbeginn verändern, insbesondere wenn aus einzelnen Orten keine Kinder zu befördern sind. Vgl. hierzu Ziffer 2.4 der Vergabeunterlagen zu Angebotspreis Änderungskilometer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-06.
Auftragsbekanntmachung (2020-04-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßentransport/-beförderung
Referenznummer: Abt. 4-8044/2020#9
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Altötting ist als Schulaufwandsträger der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting zuständig für die Schülerbeförderung gem. Art. 1 und Art. 3 Abs. 4 BaySchFG und § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 1 SchBefV. Zu befördern sind Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung und Schüler/innen der Jahrgangsstufen 1 bis 9. Die Schulgebäude befinden sich in 84524 Neuötting, Sebastiansplatz 4 und Möhrenbachstr. 59, sowie eine Außenstelle (Hans-Stethaimer-Schule) in 84489 Burghausen, Stadtplatz 36. Es ist zu beachten, dass die angegebenen Kilometer (vgl. Lose) auf den einzelnen Strecken so berechnet sind, dass alle angegebenen Gemeinden bzw. Gemeindeteilgebiete enthalten sind (entspricht Grundlinie). Die Linienlängen können sich unter Umständen bereits bei Vertragsbeginn verändern, insbesondere wenn aus einzelnen Orten keine Kinder zu befördern sind. Vgl. hierzu Ziffer 2.4 der Vergabeunterlagen zu Angebotspreis Änderungskilometer.
Der Landkreis Altötting ist als Schulaufwandsträger der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting zuständig für die Schülerbeförderung gem. Art. 1 und Art. 3 Abs. 4 BaySchFG und § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 1 SchBefV. Zu befördern sind Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung und Schüler/innen der Jahrgangsstufen 1 bis 9. Die Schulgebäude befinden sich in 84524 Neuötting, Sebastiansplatz 4 und Möhrenbachstr. 59, sowie eine Außenstelle (Hans-Stethaimer-Schule) in 84489 Burghausen, Stadtplatz 36. Es ist zu beachten, dass die angegebenen Kilometer (vgl. Lose) auf den einzelnen Strecken so berechnet sind, dass alle angegebenen Gemeinden bzw. Gemeindeteilgebiete enthalten sind (entspricht Grundlinie). Die Linienlängen können sich unter Umständen bereits bei Vertragsbeginn verändern, insbesondere wenn aus einzelnen Orten keine Kinder zu befördern sind. Vgl. hierzu Ziffer 2.4 der Vergabeunterlagen zu Angebotspreis Änderungskilometer.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßentransport/-beförderung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßentransport/-beförderung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Altötting
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-08 📅
Datum des Beginns: 2020-06-22 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 070-167022
ABl. S-Ausgabe: 70
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Linie 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Teilgebiet Burghausen (u. a. Scheuerhof, Altstadt)
– Gemeindegebiet Mehring;
– Gemeindegebiet Emmerting;
– Schule Sebastiansplatz Neuötting;
– Schule Möhrenbachstraße Neuötting Grundlinie (einfache Strecke in km): 28 km erforderliche Buskapazität: 50 Sitzplätze Busbegleiter: morgens.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Verträge verlängern sich im Anschluss automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht der AG oder der AN unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Schuljahresendes (31.07.) kündigen. Die Gesamtlaufzeit des Vertrags endet jedoch spätestens nach 6 Jahren mit Ablauf des 31.7.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Verträge verlängern sich im Anschluss automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht der AG oder der AN unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Schuljahresendes (31.07.) kündigen. Die Gesamtlaufzeit des Vertrags endet jedoch spätestens nach 6 Jahren mit Ablauf des 31.7.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bezeichnung des Loses: Linie 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gemeindegebiet Stammham
– Gemeindegebiet Marktl;
– Gemeindegebiet Haiming;
– Teilgebiet Neuötting (u. a. Alzgern);
– Schule Möhrenbachstraße Neuötting Grundlinie (einfache Strecke in km): 38 km erforderliche Buskapazität: 22 Sitzplätze Busbegleiter: morgens.
Bezeichnung des Loses: Linie 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Gemeindegebiet Erlbach
– Gemeindegebiet Reischach;
– Gemeindegebiet Perach;
— Schule Sebastiansplatz Neuötting;
– Schule Möhrenbachstraße Neuötting Grundlinie (einfache Strecke in km): 24 km erforderliche Buskapazität: 22 Sitzplätze Busbegleiter: morgens.
Bezeichnung des Loses: Linie 4
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Gemeindegebiet Pleiskirchen (u. a. Petzling, Thalham, Wald)
– Teilgebiet Winhöring (u. a. Eisenfelden);
– Teilgebiet Altötting (u. a. Mühldorfer Straße, Neuöttinger Straße);
– Schule Möhrenbachstraße Neuötting Grundlinie (einfache Strecke in km): 25 km erforderliche Buskapazität: 22 Sitzplätze Busbegleiter: morgens.
Bezeichnung des Loses: Linie 5
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Gemeindegebiet Pleiskirchen
– Gemeindegebiet Töging;
– Teilgebiet Winhöring (u. a. Isensee);
– Schule Möhrenbachstraße Neuötting Grundlinie (einfache Strecke in km): 21 km erforderliche Buskapazität: 50 Sitzplätze Busbegleiter: morgens.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Verträge verlängern sich im Anschluss automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht der AG oder der AN unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Schuljahresendes (31.07.) kündigen. Die Gesamtlaufzeit des Vertrags endet jedoch spätestens nach 6 Jahren mit Ablauf des 31.7.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Verträge verlängern sich im Anschluss automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht der AG oder der AN unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Schuljahresendes (31.07.) kündigen. Die Gesamtlaufzeit des Vertrags endet jedoch spätestens nach 6 Jahren mit Ablauf des 31.7.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bezeichnung des Loses: Linie 6
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Gemeindegebiet Unterneukirchen (u. a. Schroffen, Obergünzl)
– Teilgebiet Kastl (Gröbn);
– Teilgebiet Garching (u. a. Mauerberg);
– Gemeindegebiet Tüßling;
– Gemeindegebiet Teising;
– Teilgebiet Altötting (u. a. Oberholzhausen, Unterholzhausen);
– Schule Möhrenbachstraße Neuötting Grundlinie (einfache Strecke in km): 34 km erforderliche Buskapazität: 50 Sitzplätze Busbegleiter: morgens.
Bezeichnung des Loses: Linie 7
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Gemeindegebiet Halsbach
– Gemeindegebiet Burgkirchen (u. a. Hermannbräu, Hirten);
– Gemeindegebiet Kastl;
– Schule Möhrenbachstraße Neuötting Grundlinie (einfache Strecke in km): 29 km erforderliche Buskapazität: 50 Sitzplätze Busbegleiter: morgens.
Bezeichnung des Loses: Linie 8
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Teilgebiet Kirchweidach (Niederhofen)
– Gemeindegebiet Garching;
— Teilgebiet Unterneukirchen (Gasteig);
– Teilgebiet Altötting (u. a. Süd, Burghauser Straße);
– Schule Möhrenbachstraße Neuötting Grundlinie (einfache Strecke in km): 31 km erforderliche Buskapazität: 50 Sitzplätze Busbegleiter: morgens.
Bezeichnung des Loses: Linie 9
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
– Schule Möhrenbachstraße Neuötting Grundlinie (einfache Strecke in km: 49 km erforderliche Buskapazität: 22 Sitzplätze Busbegleiter: morgens.
Bezeichnung des Loses: Linie M I
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Schule Möhrenbachstraße Neuötting
— Teilgebiet Altötting (Süd);
– Gemeindegebiet Unterneukirchen
– Gemeindegebiet Garching Grundlinie (einfache Strecke in km): 30 km erforderliche Buskapazität: 22 Sitzplätze Busbegleiter: mittags.
Bezeichnung des Loses: Linie M II
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
– Gemeindegebiet Winhöring;
– Gemeindegebiet Pleiskirchen Grundlinie (einfache Strecke in km): 18 km erforderliche Buskapazität: 22 Sitzplätze Busbegleiter: mittags.
Bezeichnung des Loses: Linie M III
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
– Teilgebiet Altötting (Feuerwehr);
– Gemeindegebiet Burgkirchen;
– Gemeindegebiet Halsbach;
– Gemeindegebiet Feichten Grundlinie (einfache Strecke in km): 37 km erforderliche Buskapazität: 22 Sitzplätze Busbegleiter: mittags.
Bezeichnung des Loses: Linie M IV
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
– Gemeindegebiet Erlbach;
– Gemeindegebiet Marktl Grundlinie (einfache Strecke in km): 30 km erforderliche Buskapazität: 8 Sitzplätze Busbegleiter: nein.
Bezeichnung des Loses: Linie Bgh.
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
Gemeindegebiet Emmerting
– Gemeindegebiet Burghausen;
– Schule Stadtplatz Burghausen Grundlinie (einfache Strecke in km): 63 km (aufgeteilt auf 4 Kleinbusse) erforderliche Buskapazität: 32 Sitzplätze (in 4 Kleinbussen mit je 8 Sitzplätzen) Busbegleiter: nein.
Auf der Linie Bgh. (Burghauser Linie) – Los 14 muss mit 4 Kleinbussen gefahren werden. Dabei können nur Kleinbusse (bis 8 Fahrgastplätze) eingesetzt werden, da hier der Ein- und Ausstieg nur im Schulhof erfolgen kann und dieser nur mit Kleinbussen befahrbar ist. An der Hans-Stethaimer-Schule besteht ebenfalls keine Möglichkeit, eine öffentliche Schulbushaltestelle einzurichten. Hierbei gilt es zu beachten, dass jede Tour von Montag bis Freitag jeweils morgens und am Freitag auch mittags gefahren werden muss. Von Montag bis Donnerstag müssen um 12.10 Uhr und um 15.30 Uhr kombinierte Touren aus allen 4 Linien mit jeweils 2 Kleinbussen gefahren werden.
Auf der Linie Bgh. (Burghauser Linie) – Los 14 muss mit 4 Kleinbussen gefahren werden. Dabei können nur Kleinbusse (bis 8 Fahrgastplätze) eingesetzt werden, da hier der Ein- und Ausstieg nur im Schulhof erfolgen kann und dieser nur mit Kleinbussen befahrbar ist. An der Hans-Stethaimer-Schule besteht ebenfalls keine Möglichkeit, eine öffentliche Schulbushaltestelle einzurichten. Hierbei gilt es zu beachten, dass jede Tour von Montag bis Freitag jeweils morgens und am Freitag auch mittags gefahren werden muss. Von Montag bis Donnerstag müssen um 12.10 Uhr und um 15.30 Uhr kombinierte Touren aus allen 4 Linien mit jeweils 2 Kleinbussen gefahren werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes oder Wohnorts: Mit Angebotsabgabe: Eigenerklärung darüber, dass der Bieter in ein Berufs-/Handelsregister eingetragen ist bzw. Angabe, dass er dazu nicht verpflichtet ist und den Nachweis zur erlaubten Berufsausübung in anderer Weise erbringen kann. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt und auf gesondertes Verlangen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes oder Wohnorts: Mit Angebotsabgabe: Eigenerklärung darüber, dass der Bieter in ein Berufs-/Handelsregister eingetragen ist bzw. Angabe, dass er dazu nicht verpflichtet ist und den Nachweis zur erlaubten Berufsausübung in anderer Weise erbringen kann. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt und auf gesondertes Verlangen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von: Für Sach- und Personenschäden pauschal 2 000 000 EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen: Zum Nachweis der Eignung (vgl. Ziffer IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit L 124 Eigenerklärung Eignung): Vorlage von mindestens 2 geeigneten Referenzen auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistung innerhalb der letzten 5 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Leistungen, die bei Förderzentren und Grundschulen/Kindergärten erbracht wurden. Anzugeben sind der Leistungsumfang, die eingesetzten Fahrzeuggrößen, die Leistungszeit sowie der Namen der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, die Anschrift und die Nennung eines Ansprechpartners sowie dessen Kontaktdaten. Bescheinigung Berufsausübung: Zum Nachweis der Eignung (vgl. Ziffer IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit L 124 Eigenerklärung Eignung sowie Ziffer 4.7 der Vergabeunterlagen): Der AN muss eine Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung besitzen. Alternativ hat das Unternehmen – durch aussagekräftige Unterlagen – seine fachliche Eignung als Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs nachzuweisen. Ausstattung zur Ausführung des Auftrags: Fahrzeugliste vgl. Anlage 2 der Vergabeunterlagen. Diese Anlage ist bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen. Unteraufträge: Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden.
Referenzen: Zum Nachweis der Eignung (vgl. Ziffer IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit L 124 Eigenerklärung Eignung): Vorlage von mindestens 2 geeigneten Referenzen auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistung innerhalb der letzten 5 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Leistungen, die bei Förderzentren und Grundschulen/Kindergärten erbracht wurden. Anzugeben sind der Leistungsumfang, die eingesetzten Fahrzeuggrößen, die Leistungszeit sowie der Namen der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, die Anschrift und die Nennung eines Ansprechpartners sowie dessen Kontaktdaten. Bescheinigung Berufsausübung: Zum Nachweis der Eignung (vgl. Ziffer IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit L 124 Eigenerklärung Eignung sowie Ziffer 4.7 der Vergabeunterlagen): Der AN muss eine Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung besitzen. Alternativ hat das Unternehmen – durch aussagekräftige Unterlagen – seine fachliche Eignung als Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs nachzuweisen. Ausstattung zur Ausführung des Auftrags: Fahrzeugliste vgl. Anlage 2 der Vergabeunterlagen. Diese Anlage ist bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen. Unteraufträge: Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch im 4-Augenprinzip.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 070-167022 (2020-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
… – Gemeindegebiet Perach – Gemeindegebiet Reischach – Gemeindegebiet Erlbach – Gemeindegebiet Marktl Grundlinie (einfache Strecke in km): 30 km erforderliche Buskapazität: 8 Sitzplätze Busbegleiter: nein.
Gemeindegebiet Emmerting – Gemeindegebiet Mehring – Gemeindegebiet Burgkirchen – Gemeindegebiet Burghausen – Schule Stadtplatz Burghausen Grundlinie (einfache Strecke in km): 63 km (aufgeteilt auf 4 Kleinbusse) erforderliche Buskapazität: 32 Sitzplätze (in 4 Kleinbussen mit je 8 Sitzplätzen) Busbegleiter: nein Auf der Linie Bgh. (Burghauser Linie) – Los 14 muss mit 4 Kleinbussen gefahren werden. Dabei können nur Kleinbusse (bis 8 Fahrgastplätze) eingesetzt werden, da hier der Ein- und Ausstieg nur im Schulhof erfolgen kann und dieser nur mit Kleinbussen befahrbar ist. An der Hans-Stethaimer-Schule besteht ebenfalls keine Möglichkeit, eine öffentliche Schulbushaltestelle einzurichten. Hierbei gilt es zu beachten, dass jede Tour von Montag bis Freitag jeweils morgens und am Freitag auch mittags gefahren werden muss. Von Montag bis Donnerstag müssen um 12.10 Uhr und um 15.30 Uhr kombinierte Touren aus allen 4 Linien mit jeweils 2 Kleinbussen gefahren werden.
Gemeindegebiet Emmerting – Gemeindegebiet Mehring – Gemeindegebiet Burgkirchen – Gemeindegebiet Burghausen – Schule Stadtplatz Burghausen Grundlinie (einfache Strecke in km): 63 km (aufgeteilt auf 4 Kleinbusse) erforderliche Buskapazität: 32 Sitzplätze (in 4 Kleinbussen mit je 8 Sitzplätzen) Busbegleiter: nein Auf der Linie Bgh. (Burghauser Linie) – Los 14 muss mit 4 Kleinbussen gefahren werden. Dabei können nur Kleinbusse (bis 8 Fahrgastplätze) eingesetzt werden, da hier der Ein- und Ausstieg nur im Schulhof erfolgen kann und dieser nur mit Kleinbussen befahrbar ist. An der Hans-Stethaimer-Schule besteht ebenfalls keine Möglichkeit, eine öffentliche Schulbushaltestelle einzurichten. Hierbei gilt es zu beachten, dass jede Tour von Montag bis Freitag jeweils morgens und am Freitag auch mittags gefahren werden muss. Von Montag bis Donnerstag müssen um 12.10 Uhr und um 15.30 Uhr kombinierte Touren aus allen 4 Linien mit jeweils 2 Kleinbussen gefahren werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Quelle: OJS 2020/S 085-202400 (2020-04-28)