Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage einer gültigen Genehmigung zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung oder einer EG-Lizenz für Gelegenheitsverkehr in Kopie.
Vorlage von Kopien der Fahrzeugscheine des für die Schülerbeförderung vorgesehenen Fahrzeugparks und/oder Auflistung der für die Leistungserbringung noch anzuschaffenden Fahrzeuge mit Angabe der Anzahl der Fahrzeuge, der Fahrzeugart, Anzahl der Sitzplätze und dem Nachweis, dass die Fahrzeuge rechtzeitig vor Vertragsbeginn zur Verfügung stehen (z. B. Lieferzusage Händler, Finanzierungszusage Banken, Erläuterung Finanzierungskonzept).
Referenzliste mit den wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angabe der öffentlichen oder privaten Auftraggeber einschl. Anschrift, Name des jeweiligen Ansprechpartners mit Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse.
Beschreibung des Unternehmens mit Angabe des Hauptfirmensitzes, der Niederlassungen, Angaben des Gesamtumsatzes, sowie des Umsatzes der Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe sind.
Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass bei Ausfall eines Fahrzeuges kurzfristig (spätestens am Folgetag) ein Ersatz gestellt werden kann.
Der Unternehmer gewährleistet, dass die telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten, deutschsprachigen Ansprechpartners im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsaufsicht des Auftragnehmers mind. während der Zeit von einer Stunde vor bis eine Stunde nach der täglichen Betriebszeit gewährleistet ist und das dessen Namen, Anschrift und Telefonnummern (Festnetz und Handy) nach Auftragserteilung sofort mitgeteilt wird. Personalveränderungen werden unverzüglich mitgeteilt.
Angabe, dass die eingesetzten Fahrzeuge mindestens die europäische Abgasnorm 4 einhalten und das Höchstalter der eingesetzten Fahrzeuge 10 Jahre nicht überschreiten.
Pro Fahrzeug dürfen max. 8 Schülerinnen und Schüler befördert werden. Es ist sicherzustellen, dass mindestens 7 Fahrzeuge zur Verfügung stehen.
Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für das von ihm eingesetzte Fahrpersonal. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass nur solche Personen, die im Besitz eines Führerschein D1, eines Personenbeförderungsscheines und eines erweiterten Führungszeugnisses sind, als Fahrer eingesetzt werden.