Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Leineweberschule und wieder zurück aufgeteilt auf 24 Lose für das Schuljahr 2020/2021

Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen

Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Leineweberschule und wieder zurück aufgeteilt auf 24 Lose für das Schuljahr 2020/2021

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-12 Auftragsbekanntmachung
2020-09-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Referenznummer: 100.31-5035
Kurze Beschreibung:
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Leineweberschule und wieder zurück aufgeteilt auf 24 Lose für das Schuljahr 2020/2021
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Postanschrift: Niederwall 23
Postleitzahl: 33602
Postort: Bielefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/ 🌏
E-Mail: bettina.ruecker-fortmann@bielefeld.de 📧
Telefon: +49 521518407 📞
Fax: +49 521513350 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9ZA7/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9ZA7 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-15 📅
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 114-277013
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 091-217165
ABl. S-Ausgabe: 114
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Informationen über Lose:
Die Gesamtleistung besteht aus 24 Losen. Es können auch Angebote für einzelne Lose abgegeben werden. Die Vergabe erfolgt losweise, wobei die Anzahl der maximal zu vergebenden Lose an einen Bieter
Begrenzt ist. Das Maximum der vergebenden Lose an einen Bieter ist kleiner/gleich der Anzahl der für die Schülerbeförderung zur Leineweberschule zur Verfügung stehenden Fahrzeuge (siehe Bieterangabenverzeichnis in den Ausschreibungsunterlagen).
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung -Leineweberschule-
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen.
Losnummer: 2
3
Kurze Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen
Losnummer: 4
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23
24
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bielefeld

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden. Sofern sich der Firmensitz innerhalb eines Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens befindet, beziehen sich die Erklärungen auf die Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
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Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist. Erklärung, dass das Unternehmen gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist. Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist und man sich nicht in Liquidation befindet.
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Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen.
Auf besondere Anforderung sind vor Vertragsabschluss zur Verifizierung der mit dem Angebot eingereichten Erklärungen folgende Nachweise beizubringen:
Nachweise über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft)des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als drei Monate – Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist – sind: z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und Krankenkasse oder gleichwertiger Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Finanzamt und Steueramt der Gemeinde) des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als 3 Monate – Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - sind: z. B. Nachweis in Steuersachen/Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und des Steueramtes oder gleichwertiges; Nachweis über den Bestand einer Haftpflichtversicherung.
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Nachweis, dass der Kraftfahrzeughaftpflichtdeckungsschutz mindestens 100 Millionen EUR je Schadensereignis für die hier eingesetzten Fahrzeuge beträgt.
Nachunternehmen dürfen nur mit Zustimmung des Schulträgers eingesetzt werden. Sofern vorübergehend ein Fahrzeug eines Dritten eingesetzt werden muss, ist der Schulträger unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug und das Fahrpersonal die Anforderungen des Auftrages erfüllen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage einer Genehmigung für die geschäftsmäßige Personenbeförderung gem. PBefG oder eine EG-Lizenz für Gelegenheitsverkehr in Kopie.
Vorlage der Fahrzeugscheine des für die Schülerbeförderung vorgesehenen Fahrzeugparks in Kopie und / oder Auflistung der für die Leistungserbringung noch anzuschaffenden Fahrzeuge mit Angabe der Anzahl der Fahrzeuge, der Fahrzeugart, Anzahl der Sitzplätze und dem Nachweis, dass die Fahrzeuge rechtzeitig vor Vertragsbeginn zur Verfügung stehen (z. B. Lieferzusage Händler, Finanzierungszusage Banken, Erläuterung Finanzierungskonzept).
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Angabe über die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angabe der öffentlichen oder privaten Auftraggeber einschließlich Anschrift, Name des jeweiligen Ansprechpartners und Telefonnummer.
Beschreibung des Unternehmens mit Angabe des Hauptfirmensitzes und der Niederlassungen mit Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe sind.
Das Unternehmen hat sicher zu stellen, dass die telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten, deutschsprachigen Ansprechpartners im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsaufsicht des Auftragnehmers mind. während der Zeit von einer Stunde vor bis eine Stunde nach der täglichen Betriebszeit gewährleistet ist und dass dessen Name, Anschrift und Telefonnummern (Festnetz und Handy) nach Auftragserteilung sofort mitgeteilt wird. Personalveränderungen werden unverzüglich mitgeteilt.
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Das Unternehmen hat sicher zu stellen, dass bei Ausfall eines Fahrzeuges kurzfristig (spätestens am Folgetag) ein Ersatz gestellt werden kann.
Das Unternehmen hat sicher zu stellen, dass das Fahrpersonal den Anforderungen der BOKraft entsprechend geeignet ist und im Besitz eine Führerscheins D1 bzw. D, eines Personenbeförderungsscheines und eines erweiterten Führungszeugnisses ist.
Angabe, dass die eingesetzten Fahrzeuge mindestens die europäische Abgasnorm 4 einhalten und das Höchstalter der eingesetzten Fahrzeuge 10 Jahre bei Taxen und Kleinbussen und 15 Jahre bei Bussen nicht überschreiten.
Das Maximum der zu vergebenden Lose an einen Bieter ist kleiner/gleich der Anzahl der für die Schülerbeförderung zur Leineweberschule zur Verfügung stehenden Fahrzeuge.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle bei der Gelegenheit der Ausführung der Leistung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten Verschwiegenheit zu wahren. Auf das Bundesdatenschutzgesetz wird verwiesen.
Die eingesetzten Fahrzeuge und deren Ausrüstung mit allem Zubehör müssen die eingesetzten Bestimmungen, hier insbesondere der STVZO und der BOKraft und den EG/ECE-Richtlinien, entsprechend und die Emissionsvorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung (EG-Norm) erfüllen.
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Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen die Fahrzeuge nur mit Reifen gefahren werden, die die den gesetzlichen Vorgaben (§ 2 Abs. 3a StVO) entsprechen.
Das eingesetzte Fahrpersonal muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Das eingesetzte Fahrpersonal muss über ausreichende Kenntnisse der Streckenführung sowie der Beförderungsbedingungen verfügen.
Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrerinnen und Fahrer einsetzen. Auf Verlangen des Schulträgers darf das Unternehmen bestimmtes Fahr- und Begleitpersonal nicht mehr einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen die Eignung und Zuverlässigkeit sprechen.
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In Taxen und Kleinbussen dürfen in der Schülerbeförderung zu städtischen Schulen nicht mehr Schülerinnen und Schüler befördert werden, als Sitzplätze in den Fahrzeugen zugelassen sind. In diesen Fahrzeugen dürfen nach § 21 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung
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Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Das Unternehmen hat sicher zu stellen, dass die telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten, deutschsprachigen Ansprechpartners im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsaufsicht des Auftragnehmers mind. während der Zeit von einer Stunde vor bis eine Stunde nach der täglichen Betriebszeit gewährleistet ist und dass dessen Name, Anschrift und Telefonnummern (Festnetz und Handy) nach Auftragserteilung sofort mitgeteilt wird. Personalveränderungen werden unverzüglich mitgeteilt.
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Das Unternehmen hat sicher zu stellen, dass bei Ausfall eines Fahrzeuges kurzfristig (spätestens am Folgetag) ein Ersatz gestellt werden kann.
Das Unternehmen verpflichtet sich, vor allem zur Einhaltung der Vorschriften des PBefG, der StVZO, sowie der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Arbeitsschutz-vorschriften und der anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten.
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Nachunternehmen dürfen nur mit Zustimmung des Schulträgers eingesetzt werden. Sofern vorübergehend ein Fahrzeug eines Dritten eingesetzt werden muss, ist der
Schulträger unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug und das Fahrpersonal die Anforderungen des Auftrages erfüllen.
Der Auftragnehmer hat die Fahrerinnen und Fahrer zur erhöhten Vorsicht anzuhalten und auf die besonderen Gefahren und Eigenheiten, die sich bei Schülerbeförderung ergeben hinzuweisen. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das vom Bundesministerium für Verkehr in der jeweils gültigen Fassung veröffentlichte
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— Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern – beachtet und die darin enthaltenen Bestimmungen eingehalten werden.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrerinnen und Fahrer § 9 BOKraft einhalten. Auf Verlangen des Schulträgers hat das Unternehmen ärztliche Zeugnisse für das Fahrpersonal vorzulegen, die nachweisen, dass ansteckungsfähige Krankheiten nicht vorliegen.
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Das eingesetzte Fahrpersonal muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Das eingesetzte Fahrpersonal muss über ausreichende Kenntnisse der Streckenführung sowie der Beförderungsbedingungen verfügen.
In Taxen und Kleinbussen dürfen in der Schülerbeförderung zu städtischen Schulen nicht mehr Schülerinnen und Schüler befördert werden, als Sitzplätze in den Fahrzeugen zugelassen sind. In diesen Fahrzeugen dürfen nach § 21 Abs.1a Straßenverkehrsordnung Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.
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In der Schülerbeförderung zu den städt. Schulen sollen in Taxen, Mietwagen und Kleinbussen Sitze mit 2-Punkt-Beckengurt grundsätzlich frei bleiben

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Mit der Bekanntmachung vom 08.05.2020 ist die Frist für den Eingang der Angebote gem. § 38 VgV verkürzt worden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, 33602 Bielefeld
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9ZA7/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9ZA7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 114-277013 (2020-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 100.31-5035-EX
Kurze Beschreibung:
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Leineweberschule und wieder zurück aufgeteilt auf 24 Lose für das Schuljahr 2020/2021.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bielefeld – Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 192-463966
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 114-277013
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9XCH

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung – Leineweberschule.
Schülerbeförderung – Leineweberschule

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Mit der Bekanntmachung vom 8.5.2020 ist die Frist für den Eingang der Angebote gem. § 38 VgV verkürzt worden.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-04 📅
Name: Neumann Reisen GmbH
Postort: Bielefeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Schmidt, Manuela
G.K.-Services
Arndt-Reisen
Postort: BIelefeld
Name: Neumann Reisen
Busverkehr Pader
Postort: Paderborn
Land: Paderborn 🏙️
Name: Schmdt, Manuela
Arndt Reisen
Schmidt. Manuela
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
4
1
3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 192-463966 (2020-09-29)