1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle übergebenen Unterlagen, Pläne etc. auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über das Portal Subreport unter Bezugnahme auf die jeweilige Anlage bzw. den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist der 5.3.2020, 14:00 Uhr. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über das Portal Subreport. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt;