Das bestehende Gebäude in der Grüntalstraße 5 in Stolberg soll als Begegnungshaus im Quartier Oberstolberg mit multiplen Nutzungsmöglichkeiten saniert und neu gestaltet werden. Damit sind Nutzungen durch alle Altersgruppen verbunden. Die Räume sollen möglichst multifunktional sein. Die Ausstattung soll Betreuung von und Aktivtäten mit Kindern, Begegnung, kreative Gruppen- und Bildungsarbeit mit Erwachsenen und Jugendlichen, Kochen, Getränkeversorgung und Feiern ermöglichen. Die Unterbringung einer Großtagespflege für die U3-Betreuung von Kindern ist eine zweite Nutzungsanforderung. Konzeptionell wird seitens des Jugendamtes eine Großtagespflege im städtischen Betrieb mit einer Kinderzahl von 3-9 Kindern ins Auge gefasst. Die Großtagespflege wird hier als ein wichtiger Mosaikstein im Quartierskonzept der Grüntalstraße FÜNF gesehen. Die Möglichkeiten einer qualifizierten und individuell ausgerichteten Kleinkind-Betreuung ergänzen das Konzept des Quartiershauses für junge Familien oder Alleinerziehende im Viertel, die besonders auch in der beruflichen Integration und Entwicklung gefördert werden sollen. Für die Großtagespflege bedarf es separater Räume und zugleich könnte die Infrastruktur des Gebäudes mitgenutzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 2019-011-VgV-OP
Kurze Beschreibung:
Das bestehende Gebäude in der Grüntalstraße 5 in Stolberg soll als Begegnungshaus im Quartier Oberstolberg mit multiplen Nutzungsmöglichkeiten saniert und neu gestaltet werden.
Damit sind Nutzungen durch alle Altersgruppen verbunden. Die Räume sollen möglichst multifunktional sein. Die Ausstattung soll Betreuung von und Aktivtäten mit Kindern, Begegnung, kreative Gruppen- und Bildungsarbeit mit Erwachsenen und Jugendlichen, Kochen, Getränkeversorgung und Feiern ermöglichen.
Die Unterbringung einer Großtagespflege für die U3-Betreuung von Kindern ist eine zweite Nutzungsanforderung.
Konzeptionell wird seitens des Jugendamtes eine Großtagespflege im städtischen Betrieb mit einer Kinderzahl von 3-9 Kindern ins Auge gefasst. Die Großtagespflege wird hier als ein wichtiger Mosaikstein im Quartierskonzept der Grüntalstraße FÜNF gesehen. Die Möglichkeiten einer qualifizierten und individuell ausgerichteten Kleinkind-Betreuung ergänzen das Konzept des Quartiershauses für junge Familien oder Alleinerziehende im Viertel, die besonders auch in der beruflichen Integration und Entwicklung gefördert werden sollen. Für die Großtagespflege bedarf es separater Räume und zugleich könnte die Infrastruktur des Gebäudes mitgenutzt werden.
Das bestehende Gebäude in der Grüntalstraße 5 in Stolberg soll als Begegnungshaus im Quartier Oberstolberg mit multiplen Nutzungsmöglichkeiten saniert und neu gestaltet werden.
Damit sind Nutzungen durch alle Altersgruppen verbunden. Die Räume sollen möglichst multifunktional sein. Die Ausstattung soll Betreuung von und Aktivtäten mit Kindern, Begegnung, kreative Gruppen- und Bildungsarbeit mit Erwachsenen und Jugendlichen, Kochen, Getränkeversorgung und Feiern ermöglichen.
Die Unterbringung einer Großtagespflege für die U3-Betreuung von Kindern ist eine zweite Nutzungsanforderung.
Konzeptionell wird seitens des Jugendamtes eine Großtagespflege im städtischen Betrieb mit einer Kinderzahl von 3-9 Kindern ins Auge gefasst. Die Großtagespflege wird hier als ein wichtiger Mosaikstein im Quartierskonzept der Grüntalstraße FÜNF gesehen. Die Möglichkeiten einer qualifizierten und individuell ausgerichteten Kleinkind-Betreuung ergänzen das Konzept des Quartiershauses für junge Familien oder Alleinerziehende im Viertel, die besonders auch in der beruflichen Integration und Entwicklung gefördert werden sollen. Für die Großtagespflege bedarf es separater Räume und zugleich könnte die Infrastruktur des Gebäudes mitgenutzt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-22 📅
Datum des Beginns: 2020-05-04 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 015-031386
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das bestehende Gebäude in der Grüntalstraße 5 in Stolberg soll als Begegnungshaus im Quartier Oberstolberg mit multiplen Nutzungsmöglichkeiten saniert und neu gestaltet werden.
Damit sind Nutzungen durch alle Altersgruppen verbunden. Die Räume sollen möglichst multifunktional sein. Die Ausstattung soll Betreuung von und Aktivtäten mit Kindern, Begegnung, kreative Gruppen- und Bildungsarbeit mit Erwachsenen und Jugendlichen, Kochen, Getränkeversorgung und Feiern ermöglichen.
Damit sind Nutzungen durch alle Altersgruppen verbunden. Die Räume sollen möglichst multifunktional sein. Die Ausstattung soll Betreuung von und Aktivtäten mit Kindern, Begegnung, kreative Gruppen- und Bildungsarbeit mit Erwachsenen und Jugendlichen, Kochen, Getränkeversorgung und Feiern ermöglichen.
Die Unterbringung einer Großtagespflege für die U3-Betreuung von Kindern ist eine zweite Nutzungsanforderung.
Konzeptionell wird seitens des Jugendamtes eine Großtagespflege im städtischen Betrieb mit einer Kinderzahl von 3-9 Kindern ins Auge gefasst. Die Großtagespflege wird hier als ein wichtiger Mosaikstein im Quartierskonzept der Grüntalstraße FÜNF gesehen. Die Möglichkeiten einer qualifizierten und individuell ausgerichteten Kleinkind-Betreuung ergänzen das Konzept des Quartiershauses für junge Familien oder Alleinerziehende im Viertel, die besonders auch in der beruflichen Integration und Entwicklung gefördert werden sollen. Für die Großtagespflege bedarf es separater Räume und zugleich könnte die Infrastruktur des Gebäudes mitgenutzt werden.
Konzeptionell wird seitens des Jugendamtes eine Großtagespflege im städtischen Betrieb mit einer Kinderzahl von 3-9 Kindern ins Auge gefasst. Die Großtagespflege wird hier als ein wichtiger Mosaikstein im Quartierskonzept der Grüntalstraße FÜNF gesehen. Die Möglichkeiten einer qualifizierten und individuell ausgerichteten Kleinkind-Betreuung ergänzen das Konzept des Quartiershauses für junge Familien oder Alleinerziehende im Viertel, die besonders auch in der beruflichen Integration und Entwicklung gefördert werden sollen. Für die Großtagespflege bedarf es separater Räume und zugleich könnte die Infrastruktur des Gebäudes mitgenutzt werden.
1) Leistungsbild:
Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens werden die folgenden Leistungen vergeben:
— Grundleistungen der Leistungsphasen 4-9 (gem. §§ 33-37 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 10),
— besondere Leistungen der Leistungsphasen 4-9 (gem. §§ 33-37 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 10) gemäß Projektbeschreibung (Anlage B3).
Die Leistungsphase 9 ist nicht förderfähig und wird daher als separate Stufe im Rahmen eines Stufenvertrags abgerufen. Nach Leistungsphase 8 ist eine Teilschlussrechnung vorgesehen.
Es liegen bereits Planungsleistungen zur Objektplanung bis einschließlich LP 3 vor. Die Planungsunterlagen liegen den Vergabeunterlagen bei.
Das Gebäude umfasst eine Bruttogrundfläche BGF von ca. 1 085 m
In parallel laufenden VgV-Verfahren werden die folgenden Leistungen vergeben:
— TA-Planungsleistungen ELT,
— TA-Planungsleistungen HLSK,
— Tragwerksplanungsleistungen.
2) Kosten und Terminvorgaben:
Der Planer hat während des gesamten Leistungsprozesses immer wieder die Pflicht Optimierungspotentiale insbesondere in den Bereichen Kosten und Termine zu prüfen und dem Bauherrn zur Entscheidung vorzulegen;
2.1) Kosten:
Folgende Kosten sind dem Angebot zugrunde zu legen (Begegnungshaus inkl. Großtagespflegestelle):
— KG 300: ca. 1 034 640 EUR (netto),
— KG 400: ca. 545 600 EUR (netto).
2.2) Fördermittel:
Das Projekt des Begegnungshauses soll durch EFRE-Mittel gefördert werden. Die Fördermittel sind bereits beantragt und genehmigt.
Die Großtagespflegestelle ist nicht förderfähig. Es ist daher Aufgabe der Planer, die förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten jeweils separat auszuweisen und auch Honorare separat in Rechnung zu stellen;
2.3) Termine:
Auf Basis der Fördermittelgenehmigung ist eine Schlussrechnung des Projekts bis Dezember 2022 erforderlich. Die Fertigstellung des Gebäudes muss bis Oktober 2022 erfolgen.
Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen ist der Planungsprozess sehr detailliert und zeitlich konzentriert durchzuführen. Die Planung ist während der Baudurchführung ggf. auf jeweils aktuelle Erfordernisse anzupassen, um einen optimalen Bauablauf zu gewährleisten.
Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen ist der Planungsprozess sehr detailliert und zeitlich konzentriert durchzuführen. Die Planung ist während der Baudurchführung ggf. auf jeweils aktuelle Erfordernisse anzupassen, um einen optimalen Bauablauf zu gewährleisten.
Die Bauzeit ist so kurz wie möglich zu halten.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Verfahren "EFRE - 0500090" - Projekt "Begegnungshaus Grüntalstraße FÜNF"
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stolberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.2.1) durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt-/in berechtigt;
2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs.4 GWB sowie § 124 Abs. 1 GWB, zur Unabhängigkeit von Liefer- und Ausführungsinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Jahresgesamtumsätze der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018 (sofern für 2018 vorliegend, sonst für die Jahre 2015, 2016, 2017).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen: Master/Bachelor of Arts/Engineering, Dipl.-Ing. der Architektur, Dipl.-Ing. Versorgungstechnik, Dipl.-Ing. Bauwesen, Techniker/Bautechniker) für die Jahre 2015, 2016, 2017 im jeweiligen Jahresdurchschnitt;
1) Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen: Master/Bachelor of Arts/Engineering, Dipl.-Ing. der Architektur, Dipl.-Ing. Versorgungstechnik, Dipl.-Ing. Bauwesen, Techniker/Bautechniker) für die Jahre 2015, 2016, 2017 im jeweiligen Jahresdurchschnitt;
2) Angabe von Referenzen für vergleichbare Objektplanungsleistungen für Gebäude.
Zu 2: Es sind nur Referenzen zugelassen, die alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— vergleichbare Referenzgröße: Die Referenz muss eine Größe von min. 600 m
— vergleichbare Komplexität: Die Referenz muss mindestens der Honorarzone III zugeordnet werden,
— Leistungsphasen: Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-5 des o. g. Leistungsbilds erbracht worden sein,
— Zeitraum der Leistungserbringung: Die Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung und innerhalb der letzten 5 Jahren fertiggestellt worden sein. Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt das Datum der Übergabe an den Bauherrn. Als Stichtag gilt der 1.1.2015.
— Zeitraum der Leistungserbringung: Die Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung und innerhalb der letzten 5 Jahren fertiggestellt worden sein. Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt das Datum der Übergabe an den Bauherrn. Als Stichtag gilt der 1.1.2015.
Mindeststandards: Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Architekt
§ 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. Richtlinie 89/48/EWG des Rates (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die Angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. Richtlinie 89/48/EWG des Rates (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die Angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personen- und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert (sollten die Mindestdeckungssummen inkl. Maximierung nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall).
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personen- und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert (sollten die Mindestdeckungssummen inkl. Maximierung nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall).
Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der max. 5 Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien durch die Auftraggeberin. Die 5 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien (vgl. Matrix der Eignungskriterien) die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mindestens zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der max. 5 Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien durch die Auftraggeberin. Die 5 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien (vgl. Matrix der Eignungskriterien) die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mindestens zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.
a) Teilnahmebedingungen:
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform www.dtvp.de im Bereich "Teilnahmeantrag". Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform www.dtvp.de im Bereich "Teilnahmeantrag". Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache, als der Verfahrenssprache, sind vor der Einreichung von einem amtlich vereidigten Dolmetscher übersetzen zu lassen.
Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Kontaktdaten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft,
— Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt,
— Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ (Kammernachweis),
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
— Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat,
— Darstellung der Referenzen. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert.
An die Referenzen werden die folgenden Anforderungen gestellt:
Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen.
Folgende Mindestanforderungen müssen für jede Referenz erfüllt sein, damit sie gewertet werden kann:
— vergleichbare Referenzgröße: Die Referenz muss eine Größe von min. 600 m
— vergleichbare Komplexität: Die Referenz muss mindestens der Honorarzone III gemäß §35 HOAI 2013 zugeordnet werden,
— Leistungsphasen: Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-5 der o. g. Leistungsbilder erbracht worden sein,
— Zeitraum der Leistungserbringung: Die Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung und in den letzten 5 Jahren fertiggestellt worden sein. Zeitpunkt der Fertigstellung ist das Datum der Übergabe an den Bauherrn. Als Stichtag gilt der 1.1.2015.
Der Planer erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits in der Bewerbung benannt werden;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Planer erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits in der Bewerbung benannt werden;
b) Auswahlkriterium Teilnehmer („Bestenauslese“):
Auswahlkriterium für die Teilnahme am Wettbewerb sind die zuvor genannten Referenzen. Die Beurteilung der Referenzen erfolgt auf Basis der Matrix der Eignungskriterien.
Die Referenzen werden nach folgender Systematik bewertet:
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als vier geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als vier geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 015-031386 (2020-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019-011-VgV-OP-BekVA (V2)
Kurze Beschreibung:
Das bestehende Gebäude in der Grüntalstraße 5 in Stolberg soll als Begegnungshaus im Quartier Oberstolberg mit multiplen Nutzungsmöglichkeiten saniert und neu gestaltet werden.
Damit sind Nutzungen durch alle Altersgruppen verbunden. Die Räume sollen möglichst multifunktional sein. Die Ausstattung soll Betreuung von und Aktivitäten mit Kindern, Begegnung, kreative Gruppen- und Bildungsarbeit mit Erwachsenen und Jugendlichen, Kochen, Getränkeversorgung und Feiern ermöglichen.
Die Unterbringung einer Großtagespflege für die U3-Betreuung von Kindern ist eine zweite Nutzungsanforderung.
Konzeptionell wird seitens des Jugendamtes eine Großtagespflege im städtischen Betrieb mit einer Kinderzahl von 3-9 Kindern ins Auge gefasst. Die Großtagespflege wird hier als ein wichtiger Mosaikstein im Quartierskonzept der Grüntalstraße FÜNF gesehen. Die Möglichkeiten einer qualifizierten und individuell ausgerichteten Kleinkind-Betreuung ergänzen das Konzept des Quartiershauses für junge Familien oder Alleinerziehende im Viertel, die besonders auch in der beruflichen Integration und Entwicklung gefördert werden sollen. Für die Großtagespflege bedarf es separater Räume und zugleich könnte die Infrastruktur des Gebäudes mitgenutzt werden.
Das bestehende Gebäude in der Grüntalstraße 5 in Stolberg soll als Begegnungshaus im Quartier Oberstolberg mit multiplen Nutzungsmöglichkeiten saniert und neu gestaltet werden.
Damit sind Nutzungen durch alle Altersgruppen verbunden. Die Räume sollen möglichst multifunktional sein. Die Ausstattung soll Betreuung von und Aktivitäten mit Kindern, Begegnung, kreative Gruppen- und Bildungsarbeit mit Erwachsenen und Jugendlichen, Kochen, Getränkeversorgung und Feiern ermöglichen.
Die Unterbringung einer Großtagespflege für die U3-Betreuung von Kindern ist eine zweite Nutzungsanforderung.
Konzeptionell wird seitens des Jugendamtes eine Großtagespflege im städtischen Betrieb mit einer Kinderzahl von 3-9 Kindern ins Auge gefasst. Die Großtagespflege wird hier als ein wichtiger Mosaikstein im Quartierskonzept der Grüntalstraße FÜNF gesehen. Die Möglichkeiten einer qualifizierten und individuell ausgerichteten Kleinkind-Betreuung ergänzen das Konzept des Quartiershauses für junge Familien oder Alleinerziehende im Viertel, die besonders auch in der beruflichen Integration und Entwicklung gefördert werden sollen. Für die Großtagespflege bedarf es separater Räume und zugleich könnte die Infrastruktur des Gebäudes mitgenutzt werden.
Gesamtwert des Auftrags: 517137.49 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt
Damit sind Nutzungen durch alle Altersgruppen verbunden. Die Räume sollen möglichst multifunktional sein. Die Ausstattung soll Betreuung von und Aktivitäten mit Kindern, Begegnung, kreative Gruppen- und Bildungsarbeit mit Erwachsenen und Jugendlichen, Kochen, Getränkeversorgung und Feiern ermöglichen.
Damit sind Nutzungen durch alle Altersgruppen verbunden. Die Räume sollen möglichst multifunktional sein. Die Ausstattung soll Betreuung von und Aktivitäten mit Kindern, Begegnung, kreative Gruppen- und Bildungsarbeit mit Erwachsenen und Jugendlichen, Kochen, Getränkeversorgung und Feiern ermöglichen.
1. Leistungsbild
— Besondere Leistungen der Leistungsphasen 4-9 (gem. §§ 33-37 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 10) gemäß Projektbeschreibung (Anlage B3).
2. Kosten und Terminvorgaben
Der Planer hat während des gesamten Leistungsprozesses immer wieder die Pflicht Optimierungspotentiale insbesondere in den Bereichen Kosten und Termine zu prüfen und dem Bauherrn zur Entscheidung vorzulegen.
2.1. Kosten
2.2. Fördermittel
Die Großtagespflegestelle ist nicht förderfähig. Es ist daher Aufgabe der Planer, die förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten jeweils separat auszuweisen und auch Honorare separat in Rechnung zu stellen.
2.3. Termine
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Verfahren „EFRE — 0500090“ — Projekt „Begegnungshaus Grüntalstraße FÜNF“
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-30 📅
Name: Kempen Krause Ingenieure
Postort: Aachen
Land: Deutschland 🇩🇪 Städteregion Aachen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 517137.49 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 221-147-2120📞
Fax: +49 221-147-2889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 094-247961 (2021-05-12)