Beschreibung der Beschaffung
Seit dem 1. Januar 2017 fördert das BMFSFJ im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus bundesweit rd. 540 Mehrgenerationenhäuser. Mehrgenerationenhäuser (MGH) sind Begegnungsorte für Menschen jeden Alters und jeder Herkunft. Die Häuser stehen den Bürgerinnen und Bürgern in allen Bundesländern und fast allen Kommunen (Landkreisen und kreisfreien Städten) als Anlaufpunkte offen. Sie unterstützen sie mit vielfältigen Angeboten. Die MGH sind gut vernetzte Partner/-innen bei der Gestaltung des demografischen Wandels in ihren Kommunen und können aufgrund der großen inhaltlichen Flexibilität, die das Bundesprogramm ihnen einräumt, individuell passende und mit ihren Kommunen abgestimmte Lösungen und Angebote vor Ort entwickeln. Weitergehende Informationen zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus finden Sie hier:
https://www.mehrgenerationenhaeuser.de/programm/was-ist-das-bundesprogramm/
Das Bundesprogramm beinhaltet u. a. eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Diese ist bis zum 30.6.2020 gewährleistet und soll für die Restlaufzeit ab September bis zum Abschluss des Programms am 31.12.2020 sichergestellt werden.
Das in den Mehrgenerationenhäusern umgesetzte innovative Konzept generationenübergreifender Arbeit soll ab 1.1.2021 im Folgeprogramm (Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander) mit neuer inhaltlicher Ausrichtung weiterentwickelt werden. Neu ist, dass das Folgeprogramm als Fachprogramm in das gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen aufgenommen wurde. Dieses basiert auf der Annahme, dass in Deutschland ungleiche Lebensbedingungen und erhebliche regionale Disparitäten, beeinflusst unter anderem durch demografisch sehr verschiedene Situationen und Entwicklungen, bestehen. Von den Disparitäten sind alle Bereiche betroffen – von Wirtschaft und Arbeit über technische und Verkehrsinfrastruktur bis hin zu Kultur, sozialer Daseinsvorsorge und Teilhabe. Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Gebieten Deutschlands ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Die daran anknüpfende neue inhaltliche Ausrichtung des neuen Bundesprogramms besteht darin, mithilfe der Mehrgenerationenhäuser dazu beizutragen, Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen und damit gleichwertige und bessere Lebensverhältnisse in allen Gebieten Deutschlands zu schaffen. Dies gilt in gleicher Weise für die strukturschwachen als auch für die strukturstarken Regionen, die vor der Herausforderung stehen, ihre Zugkraft zu erhalten. In enger Abstimmung mit ihren Kommunen und anderen relevanten Akteuren sollen die Mehrgenerationenhäuser mit bedarfsgerechten Angeboten freiwilliges Engagement, Teilhabe und die digitale Bildung aller Generationen stärken und gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie das demokratische Miteinander fördern.
Die rund 540 im aktuellen Bundesprogramm geförderten Mehrgenerationenhäuser liegen mehrheitlich in strukturschwachen Regionen. Unabhängig von ihrer Lage in strukturschwachen oder –starken Regionen sollen alle bisher geförderten Häuser ab 1.1.2021 nahtlos im Folgeprogramm weitergefördert werden.
Für den Fall der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel behält sich das BMFSFJ vor, Neubewerber vorwiegend in strukturschwachen Regionen in das Programm ab 2021 aufzunehmen. Entsprechend würden sich optional die zu erbringenden Leistungen der Agentur für Öffentlichkeitsarbeit auf ca. 600 MGH beziehen.
Das Folgeprogramm wird, wie auch das laufende Bundesprogramm, unter der Leitung des BMFSFJ im Rahmen eines Arbeitsverbundes durchgeführt werden, der sich wie folgt zusammensetzt:
— Fachreferat im BMFSFJ: Projektsteuerung;
— Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA): Abwicklung des Förderverfahrens, Bearbeitung aller förderrelevanten Aspekte und Fragestellungen sowie fachlich-inhaltliche Begleitung und Beratung der Mehrgenerationenhäuser inkl. BMBF-gefördertes Projekt „Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen“;
— Evaluation inkl. Umsetzung des Projektes „Qualität der Arbeit der MGH“;
— PR-Agentur: Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
Über die Inhalte, die Ausrichtung und die Planungen innerhalb der Bundesprogramme informiert und steht das BMFSFJ aktuell und zukünftig regelmäßig im Austausch mit den Bundesländern, kommunalen Spitzenverbänden und einer Kooperationsgruppe bestehend aus Wohlfahrtsverbänden, der Agentur für Arbeit (BA), der Bertelsmann Stiftung, BAGFA, dem Deutschen Verein, dem Bundesnetzwerk der Mehrgenerationenhäuser, dem BBE, der BAGSO, der BaS, der DIHK, der BDA. Mit den Ländern wurde 2015 eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen (
https://www.mehrgenerationenhaeuser.de/meldungen/neues-aus-dem-programm/details/news/gemeinsames-engagement-von-bund-und-laendern-sichert-perspektive-der-mehrgenerationenhaeuser/), die im Folgeprogramm im Frühjahr 2021 voraussichtlich aktualisiert werden soll. Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung haben das BMFSFJ und das Land Niedersachsen 2017 eine bilaterale Vereinbarung unterzeichnet. Weitere Vereinbarungen mit anderen Bundesländern sind im Gespräch.
Mit der BA wurde 2017 eine Kooperationsvereinbarung (
https://www.mehrgenerationenhaeuser.de/meldungen/topnews/news/kooperationsvereinbarung/) abgeschlossen, die bei der Auftaktveranstaltung zum Folgeprogramm in aktualisierter Form unterzeichnet werden soll.
Ziele der Öffentlichkeitsarbeit im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus
Ziel der Öffentlichkeitsarbeit im laufenden Bundesprogramm ist es vor allem, die Marke „Mehrgenerationenhaus“ zu stärken und die breite Öffentlichkeit über die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser und das Bundesprogramm selbst zu informieren und Interesse daran zu wecken.
Ziele der Öffentlichkeitsarbeit im Folgeprogramm Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander
Durch die erfolgreiche Programmumsetzung in den vergangenen Förderprogrammen ist die nicht urheberrechtlich geschützte Marke „Mehrgenerationenhaus“ zu einem verbindenden Element der Mehrgenerationenhäuser geworden. Sie hat die Akzeptanz der Mehrgenerationenhäuser in der Öffentlichkeit stark gefördert. Im Folgeprogramm ab 2021 soll die Marke durch die programmbegleitende Öffentlichkeitsarbeit weiter gestärkt und in der breiten Öffentlichkeit nachhaltig etabliert werden. Gleichzeitig – und hier liegt der Schwerpunkt der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowohl auf der Bundesebene, insbesondere aber auch auf der Ebene der Mehrgenerationenhäuser – soll die Öffentlichkeitsarbeit der neuen Programmausrichtung und der entsprechenden Profilierung der Mehrgenerationenhäuser Rechnung tragen. Hierfür müssen kreative Lösungen erarbeitet werden, um die neuen Zielsetzungen öffentlichkeitswirksam aufzubereiten.
Im Rahmen des „Empowerment-Ansatzes“ im Bundesprogramm sollen vor allem die haupt- und ehrenamtlich Aktiven in den Mehrgenerationenhäusern durch Qualifizierungs- und Begleitmaßnahmen in allen Fragen der Öffentlichkeitsarbeit in ihrem lokalen/regionalen Umfeld geschult und unterstützt werden. Hierzu zählen insbesondere Angebote zur Stärkung der Kompetenzen der Mehrgenerationenhäuser im Umgang mit den herkömmlichen Medien wie Presse, Rundfunk und Fernsehen, insbesondere aber auch mit den digitalen Medien. Ein Schwerpunkt betrifft die kommunikative Stärkung der Häuser, die als strukturschwach eingeordnet sind, sowie die Legitimation der Förderung der Häuser in strukturstarken Regionen. Aufgabe der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit wird es auch sein, die Mehrgenerationenhäuser, vor allem in strukturschwachen Regionen, bei der Gewinnung weiterer freiwillig Engagierter zu unterstützen, bzw. in den strukturstarken Regionen kommunikative Unterstützung bei dem Halten der Engagierten zu leisten.
Das gesamtdeutsche Fördersystem hat es sich zum Ziel gesetzt, die Attraktivität der strukturschwachen Regionen zu erhöhen und die der strukturstarken Regionen zu erhalten und zu optimieren, um Fachkräfte zu halten bzw. neue zu gewinnen. Hierfür bedarf es der Zusammenarbeit und Abstimmung mit Wirtschaft, Kommunen, weiteren kommunalen Akteuren und der Zivilgesellschaft. Die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit soll die Mehrgenerationenhäuser auch in dieser neuen Aufgabenstellung begleiten und stärken.