Begleitende Öffentlichkeitsarbeit zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus und zum Folgeprogramm Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander-Füreinander

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 2 und 3 VgV die Begleitende Öffentlichkeitsarbeit zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus und zum Folgeprogramm Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander-Füreinander zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-16 Auftragsbekanntmachung
2020-04-30 Ergänzende Angaben
2020-11-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Referenznummer: BMFSFJ_2020_007
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 2 und 3 VgV die Begleitende Öffentlichkeitsarbeit zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus und zum Folgeprogramm Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander-Füreinander zu vergeben.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Postanschrift: Glinkastraße 24
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmfsfj.de 🌏
E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de 📧
Telefon: +49 221-36734259 📞
Fax: +49 221-36734664 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=318676 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=318676 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-19 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 056-132945
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. — Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet. — der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich. — Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1) – III.1.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist. — Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden. — Fragen sind bis zum 9.4.2020 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. — Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabeplattform eingestellt. — Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. — Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. — Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. — Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber/die Bewerberin bzw. den Bieter/die Bieterin führen zum Ausschluss. — Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Seit dem 1. Januar 2017 fördert das BMFSFJ im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus bundesweit rd. 540 Mehrgenerationenhäuser. Mehrgenerationenhäuser (MGH) sind Begegnungsorte für Menschen jeden Alters und jeder Herkunft. Die Häuser stehen den Bürgerinnen und Bürgern in allen Bundesländern und fast allen Kommunen (Landkreisen und kreisfreien Städten) als Anlaufpunkte offen. Sie unterstützen sie mit vielfältigen Angeboten. Die MGH sind gut vernetzte Partner/-innen bei der Gestaltung des demografischen Wandels in ihren Kommunen und können aufgrund der großen inhaltlichen Flexibilität, die das Bundesprogramm ihnen einräumt, individuell passende und mit ihren Kommunen abgestimmte Lösungen und Angebote vor Ort entwickeln. Weitergehende Informationen zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus finden Sie hier:
Mehr anzeigen
Das Bundesprogramm beinhaltet u. a. eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Diese ist bis zum 30.6.2020 gewährleistet und soll für die Restlaufzeit ab September bis zum Abschluss des Programms am 31.12.2020 sichergestellt werden.
Das in den Mehrgenerationenhäusern umgesetzte innovative Konzept generationenübergreifender Arbeit soll ab 1.1.2021 im Folgeprogramm (Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander) mit neuer inhaltlicher Ausrichtung weiterentwickelt werden. Neu ist, dass das Folgeprogramm als Fachprogramm in das gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen aufgenommen wurde. Dieses basiert auf der Annahme, dass in Deutschland ungleiche Lebensbedingungen und erhebliche regionale Disparitäten, beeinflusst unter anderem durch demografisch sehr verschiedene Situationen und Entwicklungen, bestehen. Von den Disparitäten sind alle Bereiche betroffen – von Wirtschaft und Arbeit über technische und Verkehrsinfrastruktur bis hin zu Kultur, sozialer Daseinsvorsorge und Teilhabe. Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Gebieten Deutschlands ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Die daran anknüpfende neue inhaltliche Ausrichtung des neuen Bundesprogramms besteht darin, mithilfe der Mehrgenerationenhäuser dazu beizutragen, Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen und damit gleichwertige und bessere Lebensverhältnisse in allen Gebieten Deutschlands zu schaffen. Dies gilt in gleicher Weise für die strukturschwachen als auch für die strukturstarken Regionen, die vor der Herausforderung stehen, ihre Zugkraft zu erhalten. In enger Abstimmung mit ihren Kommunen und anderen relevanten Akteuren sollen die Mehrgenerationenhäuser mit bedarfsgerechten Angeboten freiwilliges Engagement, Teilhabe und die digitale Bildung aller Generationen stärken und gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie das demokratische Miteinander fördern.
Mehr anzeigen
Die rund 540 im aktuellen Bundesprogramm geförderten Mehrgenerationenhäuser liegen mehrheitlich in strukturschwachen Regionen. Unabhängig von ihrer Lage in strukturschwachen oder –starken Regionen sollen alle bisher geförderten Häuser ab 1.1.2021 nahtlos im Folgeprogramm weitergefördert werden.
Mehr anzeigen
Für den Fall der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel behält sich das BMFSFJ vor, Neubewerber vorwiegend in strukturschwachen Regionen in das Programm ab 2021 aufzunehmen. Entsprechend würden sich optional die zu erbringenden Leistungen der Agentur für Öffentlichkeitsarbeit auf ca. 600 MGH beziehen.
Mehr anzeigen
Das Folgeprogramm wird, wie auch das laufende Bundesprogramm, unter der Leitung des BMFSFJ im Rahmen eines Arbeitsverbundes durchgeführt werden, der sich wie folgt zusammensetzt:
— Fachreferat im BMFSFJ: Projektsteuerung;
— Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA): Abwicklung des Förderverfahrens, Bearbeitung aller förderrelevanten Aspekte und Fragestellungen sowie fachlich-inhaltliche Begleitung und Beratung der Mehrgenerationenhäuser inkl. BMBF-gefördertes Projekt „Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen“;
Mehr anzeigen
— Evaluation inkl. Umsetzung des Projektes „Qualität der Arbeit der MGH“;
— PR-Agentur: Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
Über die Inhalte, die Ausrichtung und die Planungen innerhalb der Bundesprogramme informiert und steht das BMFSFJ aktuell und zukünftig regelmäßig im Austausch mit den Bundesländern, kommunalen Spitzenverbänden und einer Kooperationsgruppe bestehend aus Wohlfahrtsverbänden, der Agentur für Arbeit (BA), der Bertelsmann Stiftung, BAGFA, dem Deutschen Verein, dem Bundesnetzwerk der Mehrgenerationenhäuser, dem BBE, der BAGSO, der BaS, der DIHK, der BDA. Mit den Ländern wurde 2015 eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen (https://www.mehrgenerationenhaeuser.de/meldungen/neues-aus-dem-programm/details/news/gemeinsames-engagement-von-bund-und-laendern-sichert-perspektive-der-mehrgenerationenhaeuser/), die im Folgeprogramm im Frühjahr 2021 voraussichtlich aktualisiert werden soll. Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung haben das BMFSFJ und das Land Niedersachsen 2017 eine bilaterale Vereinbarung unterzeichnet. Weitere Vereinbarungen mit anderen Bundesländern sind im Gespräch.
Mehr anzeigen
Mit der BA wurde 2017 eine Kooperationsvereinbarung (https://www.mehrgenerationenhaeuser.de/meldungen/topnews/news/kooperationsvereinbarung/) abgeschlossen, die bei der Auftaktveranstaltung zum Folgeprogramm in aktualisierter Form unterzeichnet werden soll.
Mehr anzeigen
Ziele der Öffentlichkeitsarbeit im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus
Ziel der Öffentlichkeitsarbeit im laufenden Bundesprogramm ist es vor allem, die Marke „Mehrgenerationenhaus“ zu stärken und die breite Öffentlichkeit über die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser und das Bundesprogramm selbst zu informieren und Interesse daran zu wecken.
Mehr anzeigen
Ziele der Öffentlichkeitsarbeit im Folgeprogramm Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander
Durch die erfolgreiche Programmumsetzung in den vergangenen Förderprogrammen ist die nicht urheberrechtlich geschützte Marke „Mehrgenerationenhaus“ zu einem verbindenden Element der Mehrgenerationenhäuser geworden. Sie hat die Akzeptanz der Mehrgenerationenhäuser in der Öffentlichkeit stark gefördert. Im Folgeprogramm ab 2021 soll die Marke durch die programmbegleitende Öffentlichkeitsarbeit weiter gestärkt und in der breiten Öffentlichkeit nachhaltig etabliert werden. Gleichzeitig – und hier liegt der Schwerpunkt der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowohl auf der Bundesebene, insbesondere aber auch auf der Ebene der Mehrgenerationenhäuser – soll die Öffentlichkeitsarbeit der neuen Programmausrichtung und der entsprechenden Profilierung der Mehrgenerationenhäuser Rechnung tragen. Hierfür müssen kreative Lösungen erarbeitet werden, um die neuen Zielsetzungen öffentlichkeitswirksam aufzubereiten.
Mehr anzeigen
Im Rahmen des „Empowerment-Ansatzes“ im Bundesprogramm sollen vor allem die haupt- und ehrenamtlich Aktiven in den Mehrgenerationenhäusern durch Qualifizierungs- und Begleitmaßnahmen in allen Fragen der Öffentlichkeitsarbeit in ihrem lokalen/regionalen Umfeld geschult und unterstützt werden. Hierzu zählen insbesondere Angebote zur Stärkung der Kompetenzen der Mehrgenerationenhäuser im Umgang mit den herkömmlichen Medien wie Presse, Rundfunk und Fernsehen, insbesondere aber auch mit den digitalen Medien. Ein Schwerpunkt betrifft die kommunikative Stärkung der Häuser, die als strukturschwach eingeordnet sind, sowie die Legitimation der Förderung der Häuser in strukturstarken Regionen. Aufgabe der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit wird es auch sein, die Mehrgenerationenhäuser, vor allem in strukturschwachen Regionen, bei der Gewinnung weiterer freiwillig Engagierter zu unterstützen, bzw. in den strukturstarken Regionen kommunikative Unterstützung bei dem Halten der Engagierten zu leisten.
Mehr anzeigen
Das gesamtdeutsche Fördersystem hat es sich zum Ziel gesetzt, die Attraktivität der strukturschwachen Regionen zu erhöhen und die der strukturstarken Regionen zu erhalten und zu optimieren, um Fachkräfte zu halten bzw. neue zu gewinnen. Hierfür bedarf es der Zusammenarbeit und Abstimmung mit Wirtschaft, Kommunen, weiteren kommunalen Akteuren und der Zivilgesellschaft. Die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit soll die Mehrgenerationenhäuser auch in dieser neuen Aufgabenstellung begleiten und stärken.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate (1.9.2020 – 31.8.2021) mit der Option der jährlichen Verlängerung bis maximal 4 Jahre Gesamtlaufzeit (31.8.2024).
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate (1.9.2020 – 31.8.2021) mit der Option der jährlichen Verlängerung bis maximal 4 Jahre Gesamtlaufzeit (31.8.2024).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 – Seite),
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen,
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/Die Bieterin hat seine/ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhalten, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ kann genutzt werden,
Mehr anzeigen
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert.
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen.
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
Mehr anzeigen
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden.
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen.
g) Nachweis von Kompetenz in der bundesweiten Öffentlichkeitsarbeit zu gesellschaftspolitischen Themen, insbesondere Erfahrungen in der Entwicklung und Erstellung von zielgruppengerechten Programmwebseiten, Bildwelten, Texten, Flyern sowie in der Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen (mind. 3 Referenzen).
Mehr anzeigen
h) Erfahrung in der Entwicklung und dem Einsatz zielgruppenbasierter, vielseitiger und ineinandergreifender Informations- und Kommunikationsmaßnahmen.
i) Nachweis der Fähigkeit der ineinandergreifenden Zusammenarbeit mit weiteren Projektpartnern.
j) Nachweis von Erfahrungen in der zielgruppengerechten Vermittlung von sensiblen, gesellschaftspolitischen Themen an Bürgerinnen und Bürger, Kommunen.
k) Expertise in der Durchführungen von Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
l) Nachweis Erfahrung in der Beratung und Unterstützung von lokalen Akteuren bzgl. Öffentlichkeitsarbeit.
m) Nachweis über Kenntnisse des Styleguides der Bundesregierung sowie Kenntnisse hinsichtlich Barrierefreiheit (gem. BITV) und DSGVO.
n) Nachweis von Erfahrungen in der mediengerechten und grafisch ansprechenden Aufbereitung und Darstellung von Wissen, Fakten und Statistiken.
o) Erfüllungsort ist Berlin; es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird; es ist sicherzustellen, dass vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der im Bewertungsraster genannten Kriterien. Die Angaben der Bewerber/Bewerberinnen werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Das Bewertungsraster ist den zum Download bereitgestellten Unterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, 50964 Köln
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=318676 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Postanschrift: Von-Gablenz-Str. 2-6
Postort: Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.bafza.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt.
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
— der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
— Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1) – III.1.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
— Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
— Fragen sind bis zum 9.4.2020 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen
— Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabeplattform eingestellt.
Mehr anzeigen
— Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
— Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
— Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber/die Bewerberin bzw. den Bieter/die Bieterin führen zum Ausschluss.
— Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Mehr anzeigen
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Mehr anzeigen
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Mehr anzeigen
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 056-132945 (2020-03-16)
Ergänzende Angaben (2020-04-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 087-208568
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 056-132945
ABl. S-Ausgabe: 87
Quelle: OJS 2020/S 087-208568 (2020-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 222-545428
ABl. S-Ausgabe: 222
Zusätzliche Informationen
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. — Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet, — Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich, — Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 – III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist, — Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden, — Fragen sind bis zum 25.5.2020 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt, — Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabeplattform eingestellt, — Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind, — Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden, — Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden, — Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss, — Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesprogramm beinhaltet u.a. eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Diese ist bis zum 30.6.2020 gewährleistet und soll für die Restlaufzeit ab September bis zum Abschluss des Programms am 31.12.2020 sichergestellt werden.
Die rund 540 im aktuellen Bundesprogramm geförderten Mehrgenerationenhäuser liegen mehrheitlich in strukturschwachen Regionen. Unabhängig von ihrer Lage in strukturschwachen oder -starken Regionen sollen alle bisher geförderten Häuser ab 1.1.2021 nahtlos im Folgeprogramm weitergefördert werden.
Mehr anzeigen
Ziele der Öffentlichkeitsarbeit im Folgeprogramm Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander durch die erfolgreiche Programmumsetzung in den vergangenen Förderprogrammen ist die nicht urheberrechtlich geschützte Marke „Mehrgenerationenhaus“ zu einem verbindenden Element der Mehrgenerationenhäuser geworden. Sie hat die Akzeptanz der Mehrgenerationenhäuser in der Öffentlichkeit stark gefördert. Im Folgeprogramm ab 2021 soll die Marke durch die programmbegleitende Öffentlichkeitsarbeit weiter gestärkt und in der breiten Öffentlichkeit nachhaltig etabliert werden. Gleichzeitig – und hier liegt der Schwerpunkt der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowohl auf der Bundesebene, insbesondere aber auch auf der Ebene der Mehrgenerationenhäuser – soll die Öffentlichkeitsarbeit der neuen Programmausrichtung und der entsprechenden Profilierung der Mehrgenerationenhäuser Rechnung tragen. Hierfür müssen kreative Lösungen erarbeitet werden, um die neuen Zielsetzungen öffentlichkeitswirksam aufzubereiten.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate (1.9.2020-31.8.2021) mit der Option der jährlichen Verlängerung bis maximal 4 Jahre Gesamtlaufzeit (31.8.2024).

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtqualität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-24 📅
Name: neues handeln AG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet,
— Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich,
— Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 – III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist,
— Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden,
— Fragen sind bis zum 25.5.2020 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt,
Mehr anzeigen
— Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabeplattform eingestellt,
Mehr anzeigen
— Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind,
— Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
— Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss,
Quelle: OJS 2020/S 222-545428 (2020-11-09)