Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Landkreis Stendal für das Jahr 2021

Landkreis Stendal, Amt 65 – Hochbauamt und Gebäudemanagement

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners Lose 1-7.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-01 Auftragsbekanntmachung
2021-03-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bekämpfung von Forstschädlingen
Referenznummer: 70/02/2020
Kurze Beschreibung: Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners Lose 1-7.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bekämpfung von Forstschädlingen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bekämpfung von Forstschädlingen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stendal 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Stendal, Amt 65 – Hochbauamt und Gebäudemanagement
Postanschrift: Hospitalstr. 1-2
Postleitzahl: 39576
Postort: Hansestadt Stendal
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-stendal.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@landkreis-stendal.de 📧
Telefon: +49 3931607947 📞
Fax: +49 3931607948 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-17618ffdcba-1b0aeb83cb5ef0a7 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-04 📅
Datum des Beginns: 2021-04-15 📅
Datum des Endes: 2021-06-15 📅
2021-08-15 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 237-584592
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Die Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Befliegung überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 306473.69 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 7
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 Ausbringung eines Biozids gegen den Eichenprozessionsspinner mittels Luftfahrzeug
Vorhabensort:
Die Bekämpfung erfolgt auf Flächen im Kreisgebiet des Landkreises Stendal. Beflogen werden Feldgehölze, Alleen, Parkflächen sowie Waldflächen und -ränder. Es handelt sich demnach sowohl um flächige als auch linienförmige Befliegungen.
Die Bekämpfungsfläche umfasst voraussichtlich: etwa 583,75 Hektar.
Die angegebene zu befliegende Flächengröße ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Fläche besteht auch nach Zuschlagerteilung nicht. Die Abrechnung der Leistung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich abgearbeiteten Fläche nach deren Befliegung.
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Karten und GPS Datafile werden vom Auftraggeber zugearbeitet. Die Befliegung der Befalls-flächen wird durch das Umweltamt des Landkreises Stendal koordiniert.
Leistungszeitraum:
Die Befliegung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum.
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Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden.
Zeitrahmen: 15. April 2021 bis 15. Juni 2021
Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.
Bekämpfungsmittel:
Biozid Foray ES
Begründung: Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Eine Zulassung für die Verwendung in Biozidprodukten zur aviochemischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt derzeit nur für Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiniensis subsp. kurstaki vor.
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Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung/sonstige Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen!
Zusätzliche Informationen:
Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten.
Die Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Befliegung überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.
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Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden mittels Biozid im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen
Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:
Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im nördlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen. Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege.
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Es sind voraussichtlich etwa 2 308 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen.
Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.
Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum.
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Begründung: Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Eine Zulassung für die Verwendung in Biozidprodukten zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt derzeit für Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiniensis subsp. kurstaki vor.
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Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen!
Zusätzliche Informationen:
Die Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.
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Bezeichnung des Loses: Los 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden mittels Biozid im Süden des Landkreises Stendal
Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im südlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal (Verbandsgemeinde Arneburg Goldbeck, Stadt Tangermünde, Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte, Landesstraßenbaubehörde). Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege.
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Es sind voraussichtlich etwa 3 676 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die Baumzahl beruht auf folgender Planung:
Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck 305 Bäume; Stadt Tangermünde: 205 Bäume; Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte: 306 Bäume; Landkreis Stendal (Kreisstraßen und Radwege im Süden des Landkreises Stendal): 2860 Bäume.
Zusätzliche Informationen:
Zur Beachtung:
Bezüglich Los 3, Los 4 und Los 5 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der chemischen Bodenbekämpfung zeitgleich durch 3 Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 3, Los 4, als auch für Los 5 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 3 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 4 und der Drittplatzierte für Los 5.
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Bezeichnung des Loses: Los 4
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los 4 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden mittels Biozid im Gemeindegebiet der Einheitsgemeinde Stadt Bismark
Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im Gemeindegebiet der Einheitsgemeinde Bismark des Landkreises Stendal. Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege.
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Es sind voraussichtlich etwa 3 243 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die Baumzahl beruht auf folgender Planung: Hansestadt Osterburg: 940 Bäume; Bismark: 1 389; LSBB: 914.
Bezeichnung des Loses: Los 5
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Los 5 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden mittels Biozid im Osten des Landkreises Stendal
Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im östlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal (Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land und der Hansestadt Havelberg). Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und überregionalen Radwegen.
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Es sind voraussichtlich etwa 2.905 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die Baumzahl beruht auf folgender Planung: Hansestadt Havelberg: 450 Bäume; Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land 1703 Bäume; Landesstraßenbaubehörde: 72 Bäume; Landkreis Stendal (Kreisstraßen und Radwege): 680 Bäume.
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Bezeichnung des Loses: Los 6
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Los 6 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch mechanische Behandlung befallener Bäume entlang von Kreisstraßen im Norden des Landkreises Stendal und im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen sowie sachgerechte Entsorgung des abgesaugten Materials
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Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen entlang von Kreisstraßen im Norden des Landkreises Stendal im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen und im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen selbst. Von wechselnden Arbeitsstätten im Kreisgebiet ist auszugehen.
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Es sind voraussichtlich etwa 634 Einzelbäume entlang von Kreisstraßen und im Gebiet der Verbandsgemeinde Seehausen zur mechanischen Behandlung vorgesehen. Die Bäume weisen im Mittel einen Behang von etwa 20 Nestern je Baum auf. Die 20 Einzelbäume der Verbandsgemeinde Seehausen weisen einen Behang von etwa 60 Nestern je Baum auf.
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Entscheidend für den Bekämpfungszeitpunkt ist der Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Bekämpfung festgesetzt werden.
Zeitrahmen: 1. Juni 2021 bis 15. August 2021
Auflagen:
Der Auftragnehmer übernimmt das Absaugen der Raupen, Gespinnstnester und Häutungsreste. Das abgesaugte Material ist fachgerecht durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Die sachgerechte Entsorgung ist gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer.
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Dies umfasst auch ggf. notwendige behördliche Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide sind vom Auftragnehmer zu tragen.
Zusätzliche Informationen:
Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Nach Beauftragung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die behandelten Eichen nach der Behandlung sauber sind.
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Bezüglich Los 6 und Los 7 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der mechanischen Behandlung zeitgleich durch 2 Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 6 und Los 7 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 6 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 7.
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Bezeichnung des Loses: Los 7
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Los 7 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch mechanische Behandlung befallener Bäume im Süden und Osten des Landkreises Stendal und sachgerechte Entsorgung des abgesaugten Materials
Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im südlichen und östlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal. Von wechselnden Arbeitsstätten im Kreisgebiet ist auszugehen.
Es sind voraussichtlich etwa 586 Einzelbäume zur mechanischen Behandlung vorgesehen. Die Baumzahl beruht auf folgender Planung: Einheitsgemeinde Stadt Bismark: 441 Bäume; Landkreis Stendal (Kreisstraßen): 145 Bäume. Die Bäume weisen einen Behang von etwa 14 Nestern je Baum auf.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Mit dem Angebot sind vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen:
— Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124).
Die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) umfasst folgende Angaben:
Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Handelsregister oder gleichwertiges Register); Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Angabe zu Insolvenzverfahrenund Liquidation, Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt; Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
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2. Auf gesondertes Verlangen ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft in der engeren Wahl zur Bestätigung der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) einzureichen:
— entsprechende Bescheinigung der Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitgleid eiener Bietergemeinschaft einzureichen:
— Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124).
Die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) umfasst folgende Angaben:
Umsatz des Unternehemens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Bekämpfung von Forstschädlingen)
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die die Risiken Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt, durch Einreichen einer Kopie der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers über den Abschluss.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitgleid eiener Bietergemeinschaft einzureichen:
— Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124).
Die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) umfasst folgende Angaben:
Erklärung, dass in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen (Bekämpfung von Forstschädlingen) ausgeführt wurden; Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
2. Auf gesondertes Verlangen ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft in der engeren Wahl zur Bestätigung der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) einzureichen:
— Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten inklusive Benennung der für die Leistung vorgesehenen Personen.
3. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer), sind die unter III.1.1), III.1.2), III.1.3) Ziffer 1) und 2) sowie III.2.2) (hier: Erklärung zur Tariftreue und und Entgeltgleichheitnach § 10 LVG LSA, Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation nach § 12 LVG LSA) genannten Erklärungen/Angaben und Nachweise/Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen auch für diese Unternehmen einzureichen. Gleiches gilt für die unter III.1.1), III.2.2) (hier: Erklärung zur Tariftreue und und Entgeltgleichheitnach § 10 LVG LSA, Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation nach § 12 LVG LSA) und soweit sie für die in Anspruch genommenen Kapazitäten relevant sind, die unter III.1.2) und III.1.3) Ziffer 1) und 2) genannten Erklärungen/Angaben und Nachweise/Bescheinigungen für Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bieter in Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle,technische oder berufliche Leistungsfähigkeit bedient (Eignungsleihe).
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4. Die unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) Ziffer 1) bis 3) genannten Eignugnsanforderungen können auch durch Teilnahme an anerkannten Präqualifizierungssystemen durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens erbracht werden. Geforderte Erklärungen/Angaben und Nachweise/Bescheinigungen, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind von dem jeweiligen Unternehmen zusätzlich einzuereichen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Des Weiteren sind mit dem Angebot vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Eigenerklärungen gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt LVG LSA) einzureichen:
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 LVG LSA,
— Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation nach § 12 LVG LSA,
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 13 LVG LSA.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hochbauamt und Gebäudemanagement/Vergabestelle
Internetadresse: www.landkreis-stendal.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-17618ffdcba-1b0aeb83cb5ef0a7 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen Angebot der Zuschalg erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des jeweiligen Unternehmens nicht ausgestellt, wird diese durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates ersetzt.
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2. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Erklärung (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft – Formbaltt 234) aller Mitgleider in Textform abzugeben:
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitgleider aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitgleider als Gesamtschuldner haften.
3. beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich in Hniblick auf die erfoderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen – Formblatt 235). Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Er hat den Namen, den gesettzlichen Vertreter, die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen einzureichen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die wirtschaftliche und finazielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen – Formblatt 236) einzureichen.
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4. Die einzureichenden Erklärungen (Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124, Erklärungen nach LVG LSA, Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft – Formblatt 234, Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen – Formblatt 235, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen – Formblatt 236) liegen den Vergabeunterlagen bei.
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5. Die Angebotsabgabe sowie die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens (Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) und deren Beantwortung, ggf. erforderliche Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachfoderungen, Aufklärungen, Einreichung von Unterlagen auf gesondertes Verlangen, etc.) erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe.de. Dafür ist eine Registrierung auf der Internetseite www.evergabe.de (eVergabe.de-Konto) sowie die Nutzung der Bietersoftware AI Bietercockpit erforderlich. Voraussetzung für den Start der Bietersoftware AI Bietercockpit ist die einmalige Installation des AI Weblaunchers. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie unter: www.evergabe.de/hilfe-und-service bzw. www.evergabe.de/leistungen-fuer-auftragnehmer/elektronische-angebotsabgabe
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6. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieteranfragen) sind bis spätestens 7.1.2021 über die Vergabeplattform evergabe.de an die Vergabestelle zu richten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale), Deutschland Tel.: +49 3455141529 Fax: +49 3455141115 E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529 📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag zulässig, wenn:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB),
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablau der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB),
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— Vverstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB),
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB).
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Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen:
— innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB),
— ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB),
— wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Es wird hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Quelle: OJS 2020/S 237-584592 (2020-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 306473.69 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Stendal Amt 65 — Hochbauamt und Gebäudemanagement
Postanschrift: Hospitalstraße 1-2

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 065-167293
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 237-584592
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Die Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Befliegung überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 Ausbringung eines Biozids gegen den Eichenprozessionsspinner mittels Luftfahrzeug. Vorhabensort: Die Bekämpfung erfolgt auf Flächen im Kreisgebiet des Landkreises Stendal. Beflogen werden Feldgehölze, Alleen, Parkflächen sowie Waldflächen und -ränder. Es handelt sich demnach sowohl um flächige als auch linienförmige Befliegungen. Die Bekämpfungsfläche umfasst voraussichtlich: etwa 583,75 Hektar. Die angegebene zu befliegende Flächengröße ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Fläche besteht auch nach Zuschlagserteilung nicht. Die Abrechnung der Leistung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich abgearbeiteten Fläche nach deren Befliegung. Karten und GPS Datafile werden vom Auftraggeber zugearbeitet. Die Befliegung der Befallsflächen wird durch das Umweltamt des Landkreises Stendal koordiniert. Leistungszeitraum: Die Befliegung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden. Zeitrahmen: 15.4.2021 bis 15.6.2021. Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber. Bekämpfungsmittel: Biozid Foray ES. Begründung: Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Eine Zulassung für die Verwendung in Biozidprodukten zur aviochemischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt derzeit nur für Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiniensis subsp. kurstaki vor. Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung/sonstige Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen!
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Zusätzliche Informationen:
Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Die Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Befliegung überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.
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Kurze Beschreibung:
Los 2 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden mittels Biozid im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen. Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume: Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im nördlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen. Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege. Es sind voraussichtlich etwa 2308 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagserteilung nicht. Leistungszeitraum: Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden. Zeitrahmen: 15.04.2021. bis 15.6.2021. Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber. Bekämpfungsmittel: Biozid Foray ES. Begründung: Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Eine Zulassung für die Verwendung in Biozidprodukten zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt derzeit für Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiniensis subsp. kurstaki vor. Mindesanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen!
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Zusätzliche Informationen:
Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Die Auftragserteilung erfolgt nur, wenn d. erforderl. Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.
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Kurze Beschreibung:
Los 3 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden mittels Biozid im Süden des Landkreises Stendal. Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume: Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im südlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal
(Verbandsgemeinde Arneburg Goldbeck, Stadt Tangermünde, Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte, Landesstraßenbaubehörde). Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege. Es sind voraussichtlich etwa 3676 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die Baumanzahl beruht auf folgender Planung: Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck: 305 Bäume; Stadt Tangermünde: 205 Bäume; Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte: 306 Bäume; Landkreis Stendal (Kreisstraßen und Radwege im Süden des Landkreises Stendal): 2860 Bäume. Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagserteilung nicht. Leistungszeitraum: Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden. Zeitrahmen: 15.4.2021 bis 15.6.2021. Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber. Bekämpfungsmittel: Biozid Foray ES Begründung: Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Eine Zulassung für die Verwendung in Biozidprodukten zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt derzeit für Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiniensis subsp. kurstaki vor. Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen! Zur Beachtung: Bezüglich Los 3, Los 4 und Los 5 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der chemischen Bodenbekämpfung zeitgleich durch drei Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 3, Los 4, als auch für Los 5 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 3 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 4 und der Drittplatzierte für Los 5.
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Los 4 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden mittels Biozid im Gemeindegebiet der Einheitsgemeinde Stadt Bismark. Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume: Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im Gemeindegebiet der Einheitsgemeinde Bismark des Landkreises Stendal. Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege. Es sind voraussichtlich etwa 3243 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die Baumanzahl beruht auf folgender Planung: Hansestadt Osterburg: 940 Bäume; Bismark: 1389; LSBB: 914. Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagserteilung nicht. Leistungszeitraum: Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden. Zeitrahmen: 15.4.2021 bis 15.6.2021. Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber. Bekämpfungsmittel: Biozid Foray ES Begründung: Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Eine Zulassung für die Verwendung in Biozidprodukten zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt derzeit für Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiniensis subsp. kurstaki vor. Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen! Zur Beachtung: Bezüglich Los 3, Los 4 und Los 5 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der chemischen Bodenbekämpfung zeitgleich durch drei Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 3, Los 4, als auch Los 5 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 3 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 4 und der Drittplatzierte für Los 5.
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Los 5 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden mittels Biozid im Osten des Landkreises Stendal. Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume: Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im östlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal (Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land und der Hansestadt Havelberg). Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und überregionalen Radwegen. Es sind voraussichtlich etwa 2905 Einzelbäume zu Bekämpfung vorgesehen. Die Baumanzahl beruht auf folgender Planung: Hansestadt Havelberg: 450 Bäume; Verbandsgemeinde Elbe -Havel-Land 1703 Bäume; Landesstraßenbaubehörde: 72 Bäume; Landkreis Stendal (Kreisstraßen und Radwege): 680 Bäume. Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagserteilung nicht. Leistungszeitraum: Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden. Zeitrahmen: 15.4.2021 bis 15.6.2021. Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber. Bekämpfungsmittel: Biozid Foray ES Begründung: Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Eine Zulassung für die Verwendung in Biozidprodukten zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt derzeit für Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiniensis subsp. kurstaki vor. Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen! Zur Beachtung: Bezüglich Los 3, Los 4 und Los 5 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der chemischen Bodenbekämpfung zeitgleich durch drei Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 3, Los 4, als auch für Los 5 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 3 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 4 und der Drittplatzierte für Los 5.
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Los 6 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch mechanische Behandlung befallener Bäume entlang von Kreisstraßen im Norden des Landkreises Stendal und im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen sowie sachgerechte Entsorgung des abgesaugten Materials. Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume: Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen entlang von Kreisstraßen im Norden des Landkreises Stendal im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen und im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen selbst. Von wechselnden Arbeitsstätten im Kreisgebiet ist auszugehen. Es sind voraussichtlich etwa 634 Einzelbäume entlang von Kreisstraßen und im Gebiet der Verbandsgemeinde Seehausen zur mechanischen Behandlung vorgesehen. Die Bäume weisen im Mittel einen Behang von etwa 20 Nestern je Baum auf. Die 20 Einzelbäume der Verbandsgemeinde Seehausen weisen einen Behang von etwa 60 Nestern je Baum auf. Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagserteilung nicht. Leistungszeitraum: Entscheidend für den Bekämpfungszeitpunkt ist der Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Bekämpfung festgesetzt werden. Zeitrahmen: 1.6.2021 bis 15.8.2021. Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber. Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen! Auflagen: Der Auftragnehmer übernimmt das Absaugen der Raupen, Gespinnstnester und Häutungsreste. Das abgesaugte Material ist fachgerecht durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Die sachgerechte Entsorgung ist gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer. Dies umfasst auch ggf. notwendige behördliche Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide sind vom Auftragnehmer zu tragen. Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Nach Beauftragung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die behandelten Eichen nach der Behandlung sauber sind. Zur Beachtung: Bezüglich Los 6 und Los 7 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der mechanischen Behandlung zeitgleich durch zwei Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 6 und Los 7 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 6 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 7.
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Los 7 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch mechanische Behandlung befallener Bäume im Süden und Osten des Landkreises Stendal und sachgerechte Entsorgung des abgesaugten Materials. Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume: Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im südlichen und östlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal. Von wechselnden Arbeitsstätten im Kreisgebiet ist auszugehen. Es sind voraussichtlich etwa 586 Einzelbäume zur mechanischen Behandlung vorgesehen. Die Baumanzahl beruht auf folgender Planung: Einheitsgemeinde Stadt Bismark: 441 Bäume; Landkreis Stendal(Kreisstraßen): 145 Bäume. Die Bäume weisen einen Behang von etwa 14 Nestern je Baum auf. Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagserteilung nicht. Leistungszeitraum: Entscheidend für den Bekämpfungszeitpunkt ist der Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Bekämpfung festgesetzt werden. Zeitrahmen: 01.06.2021 bis 15.08.2021. Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber. Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen! Auflagen: Der Auftragnehmer übernimmt das Absaugen der Raupen, Gespinnstnester und Häutungsreste. Das abgesaugte Material ist fachgerecht durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Die sachgerechte Entsorgung ist gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer. Dies umfasst auch ggf. notwendige behördliche Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide sind vom Auftragnehmer zu tragen. Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Nach Beauftragung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die behandelten Eichen nach der Behandlung sauber sind. Zur Beachtung: Bezüglich Los 6 und Los 7 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der mechanischen Behandlung zeitgleich durch zwei Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 6 und Los 7 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 6 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 7.
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Zusätzliche Informationen:
Die Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungdlos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-26 📅
Name: Helix Fluggesellschaft mbH
Postanschrift: Öhringer Straße 12
Postort: Neuenstein
Postleitzahl: 74632
Land: Deutschland 🇩🇪
Baden-Württemberg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 172206.25 EUR 💰
Name: Enviro Pest Control GmbH
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 1
Postort: Biederitz
Postleitzahl: 39175
Land: Sachsen-Anhalt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 14055.72 EUR 💰
14409.92 EUR 💰
Name: Baum Union Magdeburg GmbH
Postanschrift: Industriestraße 6
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39126
Gesamtwert des Auftrags: 13490.88 EUR 💰
Name: SBK Dietrich
Postanschrift: Bismarker Straße 26
Postort: Hansestadt Osterburg
Postleitzahl: 39606
Gesamtwert des Auftrags: 13508.25 EUR 💰
Postanschrift: Bismarker Str. 26
Postort: Osterburg
Land: Brandenburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 24 135 EUR 💰
Postanschrift: Karl-Marx-Str.1
Gesamtwert des Auftrags: 26 471 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
5
6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs.1 Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag zulässig, wenn:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB),
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB),
— wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Es wird hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
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Quelle: OJS 2021/S 065-167293 (2021-03-29)