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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
6) Anzahl der Standorte an denen die Scandienstleistungen durchgeführt werden (B-Kriterium);
7) Eigenerklärung zum Nachweis von Referenzen (A/B Kriterium). Eine Referenz kann bei Erfüllung mehrerer Anforderungen gem. Buchstaben a) – c) mehrmals verwendet werden.
a) Eigenerklärung zum Nachweis mindestens eines vergleichbaren Referenzprojektes der letzten 3 Jahre.
Vergleichbarkeit der Referenz: (Groß-)Projekte mit entsprechendem Scanvolumen/Zeitraum (Verarbeitung von mehreren Millionen Seiten pro Woche als Spitzenlast über mehrere Wochen hinweg), Projekte mit kurzer Projekt-Vorlaufzeit zur Entwicklung der Beleglesung und der Prozessdefinition, Projekte mit Neuentwicklungen oder ohne vorherige Pilotierung. (A-Kriterium);
b) Eigenerklärung zum Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 Jahre über Scandienstleistung von sehr großen Datenmengen.
Vergleichbarkeit der Referenz: (Groß-)Projekte mit entsprechendem Scanvolumen/Zeitraum (Verarbeitung von mehreren Millionen Seiten pro Woche als Spitzenlast über mehrere Wochen hinweg), Projekte mit kurzer Projekt-Vorlaufzeit zur Entwicklung der Beleglesung und der Prozessdefinition, Projekte mit Neuentwicklungen oder ohne vorherige Pilotierung. (B-Kriterium);
c) Eigenerklärung zum Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 Jahre über Scandienstleistung von sensiblen Daten, Vergleichbarkeit der Referenz: (Groß-)Projekte mit entsprechendem Scanvolumen/Zeitraum (Verarbeitung von mehreren Millionen Seiten pro Woche als Spitzenlast über mehrere Wochen hinweg), Projekte mit kurzer Projekt-Vorlaufzeit zur Entwicklung der Beleglesung und der Prozessdefinition, Projekte mit Neuentwicklungen oder ohne vorherige Pilotierung. (B-Kriterium).
Hinweis zu Ziff. 7a-c: Referenzen
Die Kontaktstelle/der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
Die Referenzen sind mit folgendem Aufbau einzureichen:
— Projektbezeichnung,
— Leistungszeit von/bis,
— Angabe zum Rechnungswert und Leistungsumfang,
— Ansprechpartner des genannten Auftraggebers mit Namen, E-Mail und Telefonnummer.
8) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl (einschließlich des Fremdpersonals) des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich wird (A-Kriterium);
9) Eigenerklärung zum Personalbestand insgesamt und Personalbestand im Inland (letzte 3 Jahre) im Bereich Scandienstleistungen und Datenerfassung (A-Kriterium);
10) Eigenerklärung zu den in der Produktion eingesetzten Scanner-Technologien und Erkennungstechnologien (A-Kriterium);
11) Eigenerklärung zu den im Unternehmen eingesetzten Hochleistungs-Scanstraßen (B-Kriterium).
Der AG versteht darunter Scanstraßen mit den folgenden Eigenschaften:
— Verarbeitungsgeschwindigkeit von 10 000 Blatt pro Stunde und mehr,
— physiklalische Sortierung (konfigurierbar) einzelner Dokumente in unterschiedliche Ablagefächer,
— Offen zugängliches Transportsystem zur Fehlerbeseitigung,
— Konfigurierbare Doppelabzugkontrolle an mehreren Stellen der Scanstraße,
— Farbfilterung direkt im Scansystem,
— Geleichzeitige Lieferung mehrerer Images in einem Arbeitsgang.