Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6. Eigenerklärung zum Nachweis von Referenzen (A/B Kriterium). Eine Referenz kann bei Erfüllung mehrerer Anforderungen gem. den Buchstaben a)-c) mehrmals verwendet werden:
a) Eigenerklärung zum Nachweis mindestens eines vergleichbaren Referenzprojektes aus den letzten 3 Jahren.
Vergleichbarkeit der Referenz: (Groß-)Projekte mit entsprechendem Scanvolumen/Zeitraum, Projekte mit Neuentwicklungen oder ohne vorherige Pilotierung (A-Kriterium),
b) Eigenerklärung zum Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren über Scandienstleistung von sehr großen Datenmengen.
Vergleichbarkeit der Referenz: (Groß-)Projekte mit entsprechendem Scanvolumen/Zeitraum, Projekte mit Neuentwicklungen oder ohne vorherige Pilotierung (B-Kriterium),
c) Eigenerklärung zum Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren über Scandienstleistung von sensiblen Daten,
Vergleichbarkeit der Referenz: (Groß-)Projekte mit entsprechendem Scanvolumen/Zeitraum, Projekte mit Neuentwicklungen oder ohne vorherige Pilotierung (B-Kriterium).
Hinweis zu Ziff. 6a-c: Referenzen:
Die Kontaktstelle/der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
Die Referenzen sind zu den im beigefügten Formblatt aufgeführten Angaben einzureichen. Zur Gewährung, dass alle Pflichtangaben übermittelt werden, soll hierfür das Formblatt (Anlage 9b) verwendet werden.
7. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl (einschließlich des Fremdpersonals) des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich wird (A-Kriterium). Zur Gewährleistung, dass alle Pflichtangaben übermittelt werden, soll hier das Formblatt (Anlage 9a) verwendet werden.
8. Eigenerklärung zum Personalbestand insgesamt und Personalbestand im Inland (letzte 3 Jahre) im Bereich Scandienstleistungen und Datenerfassung (A-Kriterium). Zur Gewährleistung, dass alle Pflichtangaben übermittelt werden, soll hier das Formblatt (Anlage 9a) verwendet werden.
9. Eigenerklärung zu den in der Produktion in Deutschland eingesetzten Scanner-Technologien und Erkennungstechnologien (A-Kriterium)
10. Eigenerklärung zu den in Deutschland für unser Projekt eingesetzten Hochleistungs-Scanstraßen (B-Kriterium).
Der AG versteht darunter Scanstraßen mit den folgenden Eigenschaften:
— Verarbeitungsgeschwindigkeit von 10 000 Blatt pro Stunde und mehr;
— physiklalische Sortierung (konfigurierbar) einzelner Dokumente in unterschiedliche Ablagefächer;
— Offen zugängliches Transportsystem zur Fehlerbeseitigung;
— Konfigurierbare Doppelabzugkontrolle an mehreren Stellen der Scanstraße;
— Farbfilterung direkt im Scansystem;
— Geleichzeitige Lieferung mehrerer Images in einem Arbeitsgang.