Belegungs- und Betriebsvereinbarungen
Landeshauptstadt München -Sozialreferat- Amt für Wohnen und Migration Wohnungslosenhilfe und Prävention Fachplanung Unterbringun
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 2 000 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Personen, die - aufgeteilt in Fach- und Teillose nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen - die Betreiberin/ der Betreiber der Auftraggeberin jeweils in Beherbergungsbetrieben inklusive des Unterkunftsbetriebs auf der Basis von Belegungs- und Betriebsvereinbarungen zur Verfügung stellt.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-24.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Campingplätze und andere Unterkünfte (außer Hotels) › Vermietung von möblierten Unterkünften für Kurzaufenthalte
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-01-24 | Auftragsbekanntmachung |
| 2020-03-02 | Ergänzende Angaben |
| 2020-03-20 | Ergänzende Angaben |
| 2021-03-10 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2020-01-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von möblierten Unterkünften für Kurzaufenthalte
Referenznummer: LHM-S-III-WP/S 3
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von möblierten Unterkünften für Kurzaufenthalte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Vermietung von möblierten Unterkünften für Kurzaufenthalte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München -Sozialreferat- Amt für Wohnen und Migration Wohnungslosenhilfe und Prävention Fachplanung Unterbringung S-III-WP/S 3
Postanschrift: Franziskanerstraße 8
Postleitzahl: 81669
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de 🌏
E-Mail: info-vergabe-bettplaetze.soz@muenchen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDBQT/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDBQT 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 019-042071
ABl. S-Ausgabe: 19
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Beschreibung aller Fach- und Teillose
Losnummer: 1-x (Zahl hängt vom Angebot ab, s. Vergabeunterlagen)
Kurze Beschreibung:
Dauer: 120 Monate
Beschreibung der Optionen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Mindeststandards: Nachweise gem. vorstehend 1 a), b), c)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.muenchen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDBQT/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDBQT
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 019-042071 (2020-01-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von möblierten Unterkünften für Kurzaufenthalte
Referenznummer: LHM-S-III-WP/S 3
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 2 000 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Personen, die - aufgeteilt in Fach- und Teillose nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen - die Betreiberin/ der Betreiber der Auftraggeberin jeweils in Beherbergungsbetrieben inklusive des Unterkunftsbetriebs auf der Basis von Belegungs- und Betriebsvereinbarungen zur Verfügung stellt.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von möblierten Unterkünften für Kurzaufenthalte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Vermietung von möblierten Unterkünften für Kurzaufenthalte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München -Sozialreferat- Amt für Wohnen und Migration Wohnungslosenhilfe und Prävention Fachplanung Unterbringung S-III-WP/S 3
Postanschrift: Franziskanerstraße 8
Postleitzahl: 81669
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de 🌏
E-Mail: info-vergabe-bettplaetze.soz@muenchen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDBQT/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDBQT 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 019-042071
ABl. S-Ausgabe: 19
Zusätzliche Informationen
Gültig für alle Lose:
Gemäß Stadtratsbeschluss soll in allen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe den untergebrachten Personen vor Ort eine entsprechende sozialpädagogische Betreuung und Beratung angeboten werden.
Diese wird von städtischem Personal oder von Trägern der freien Wohlfahrtspflege geleistet und ist somit nicht Bestandteil der Ausschreibung. Die Betreiberin/ der Betreiber wird jedoch in der Belegungs- und Betriebsvereinbarung zur Zusammenarbeit mit den städtischen Dienststellen und Trägern der freien Wohlfahrtspflege verpflichtet. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten müssen von der Betreiberin/ dem Betreiber im Beherbergungsbetrieb bereitgestellt werden.
Über diese Räumlichkeiten schließt die Betreiberin/der Betreiber mit der Landeshauptstadt München oder einem von dieser benannten Träger der freien Wohlfahrtspflege einen den Vergabeunterlagen als Muster beigefügten Mietvertrag über die Räumlichkeiten für sozialpädagogische Betreuung und Beratung. Die Maximalmiete für die Anmietung der Betreuungsräume beträgt 12 EUR/m² kalt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Beschreibung aller Fach- und Teillose
Losnummer: 1-x (Zahl hängt vom Angebot ab, s. Vergabeunterlagen)
Kurze Beschreibung:
Gültige für alle Lose:
Es wird zwischen Bettplätzen für Alleinstehende bzw. Paare (Fachlos 1) und Bettplätzen für Familien (Fachlos 2) unterschieden. Jeder Beherbergungsbetrieb bildet dabei ein Teillos. Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird für jeden Beherbergungsbetrieb (Teillos) eine Belegungs- und Betriebsvereinbarung geschlossen.
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Jeder Beherbergungsbetrieb (Teillos) soll über mindestens 50 und darf bis maximal 200 Bettplätze verfügen. Die Laufzeit der Belegungs- und Betriebsvereinbarung beträgt in beiden Fachlosen je Beherbergungsbetrieb (Teillos) jeweils 10 Jahre ab Freigabe der Unterkunft zum nächstfolgenden Quartalsende.
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In einem Beherbergungsbetrieb (Teillos) darf jeweils nur eine Zielgruppe (Fachlos) untergebracht sein.
Das Fachlos 1 beinhaltet bis zu 1.000 Bettplätze für Alleinstehende und Paare.
Die Bettplätze des Beherbergungsbetriebs für das Fachlos 1 werden in 2 Kategorien eingeteilt:
— Kategorie 1: Einzelzimmer,
— Kategorie 2: Doppelzimmer.
Es dürfen nicht mehr als 10 % der Bettplätze eines Beherbergungsbetriebs (Teillos) im Fachlos 1 in Einzelzimmern (Kategorie 1) untergebracht werden.
Das monatliche Entgelt für Bettplätze in Beherbergungsbetrieben für Einzelpersonen und Paare (Fachlos 1) darf
— während der Gültigkeitsdauer der sog. KdU-Regelung (derzeit bis 31.12.2020) je Bettplatz im Einzelzimmer 700 EUR brutto und je Bettplatz im Doppelzimmer 600 EUR brutto,
— nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der sog. KdU-Regelung (derzeit ab 1.1.2021) je Bettplatz im Einzelzimmer 800 EUR brutto und je Bettplatz im Doppelzimmer 700 EUR brutto
für die Belegung eines Bettplatzes nicht überschreiten.
Das Fachlos 2 beinhaltet 1 000 Bettplätze für Familien. Da in Familienunterkünften keine Einzelzimmer vorgesehen sind, fällt für Fachlos 2 die Kategorie 1 (Einzelzimmer) weg. Das monatliche Entgelt in Beherbergungsbetrieben für Familien darf
— während der Gültigkeitsdauer der sog. KdU-Regelung (derzeit bis 31.12.2020) 600 EUR brutto,
— nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der sog. KdU-Regelung (derzeit ab 1.1.2021) 700 EUR brutto
Innerhalb der Fachlose können von den Bieterinnen und Bietern jeweils ein oder mehrere Teillose angeboten werden, die jeweils aus der Zurverfügungstellung eines autarken Beherbergungsbetriebs zur Belegung durch die Auftraggeberin und dessen Betrieb bestehen.
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Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird für jeden Beherbergungsbetrieb (Teillos) in jedem Fachlos also eine Belegungs- und Betriebsvereinbarung zwischen einer/ einem Zuschlagsempfängerin/ Zuschlagsempfänger und der Landeshauptstadt München geschlossen.
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Es können Angebote für ein oder mehrere Teillose in einem oder beiden Fachlosen abgegeben werden, jedoch müssen einzelne Teillose zwingend ausschließlich einem Fachlos zugeordnet werden, d. h. ein Beherbergungsbetrieb ist entweder ausschließlich für Alleinstehende und Paare oder ausschließlich für Familien zulässig.
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Zwischen wertbaren Angeboten für Teillose innerhalb eines Fachloses findet ein Wettbewerb nur statt, wenn und soweit die erforderlichen Bettplatzzahlen je Fachlos erreicht werden. Soweit das nicht der Fall ist, werden die Belegungs- und Betriebsvereinbarungen mit allen wertungsfähigen Angeboten für Teillose geschlossen.
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Ein Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen der Betreiberin/dem Betreiber und den durch die Auftraggeberin, Amt für Wohnen und Migration, eingewiesenen/vermittelten Personen („Bewohnerin/ Bewohner“) zustande. Das Bettplatzentgelt schuldet auf dieser Basis ausschließlich die Bewohnerin/ der Bewohner, nicht die Auftraggeberin. Die Abrechnung der Bettplatzentgelte erfolgt ausschließlich auf Basis der Beherbergungsverträge zwischen der Betreiberin/ dem Betreiber und den Bewohnerinnen bzw. Bewohnern, soweit in § 9 Abs. (2) der Belegungs- und Betriebsvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist.
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Das Prozedere nach Ablauf der sog. KdU-Regelung ist in § 9 Abs. 1 Belegungs- und Betriebsvereinbarung beschrieben. Aufgrund der Tatsache, dass der Aufwand und das Risiko der Betreiberin/ des Betreibers hier etwas erhöht ist im Hinblick auf die Beitreibung der Entgelte von Selbstzahlern oder Teilselbstzahlern, auch soweit sich die Bewohnerinnen und Bewohner erst nach Prüfung der Sozialleistungsträger als solche herausstellen, ist die zulässige Höchstgrenze für Bettplatzentgelte für die Zeit nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der sog. KdU-Regelung (derzeit 31.12.2020) wie oben benannt etwas erhöht.
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Hinweis: Für den Fall, dass der Stadtrat der Landeshauptstadt München beschließen sollte, dass die sog. KdU-Regelung über den 31.12.2020 verlängert wird, gelten die vom Bieter angebotenen Preise entsprechend für die Dauer der Verlängerung nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen im Übrigen fort. Ob ein derartiger Beschluss des Stadtrats der Landeshauptstadt München erfolgt, ist offen und kann nicht prognostiziert werden. Es können insoweit keine Annahmen zugrunde gelegt werden.
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Die Zuweisung der wohnungslosen Personen in die Beherbergungsbetriebe der Betreiberin/des Betreibers erfolgt durch das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration. Die Betreiberin/ der Betreiber räumt der Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration, ab dem Laufzeitbeginn der Belegungs- und Betriebsvereinbarung für die Vertragslaufzeit das ausschließliche Belegungsrecht des Beherbergungsbetriebs ein.
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Die Betreiberin/ der Betreiber hat im Rahmen ihrer/ seiner Aufgaben für einen geordneten Betrieb in ihrem/ seinen Beherbergungsbetrieb zu sorgen. Dazu gehört u. a. die Übernahme des Bettplatzmanagements, der Vollzug von Aufnahmen sowie Auszugsmeldungen als auch die jederzeitige Sicherstellung hygienisch einwandfreier Zustände sowie sonstige Dienstleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
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Beschreibung der Optionen:
Verlängerung der Entgeltregelung gem. sog. KdU-Regelung über den 31.12.2020 hinaus, falls ein entsprechender Beschluss des Stadtrats der LHM gefasst werden sollte.
Zusätzliche Informationen:
Gültig für alle Lose:
Gemäß Stadtratsbeschluss soll in allen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe den untergebrachten Personen vor Ort eine entsprechende sozialpädagogische Betreuung und Beratung angeboten werden.
Diese wird von städtischem Personal oder von Trägern der freien Wohlfahrtspflege geleistet und ist somit nicht Bestandteil der Ausschreibung. Die Betreiberin/ der Betreiber wird jedoch in der Belegungs- und Betriebsvereinbarung zur Zusammenarbeit mit den städtischen Dienststellen und Trägern der freien Wohlfahrtspflege verpflichtet. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten müssen von der Betreiberin/ dem Betreiber im Beherbergungsbetrieb bereitgestellt werden.
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Über diese Räumlichkeiten schließt die Betreiberin/der Betreiber mit der Landeshauptstadt München oder einem von dieser benannten Träger der freien Wohlfahrtspflege einen den Vergabeunterlagen als Muster beigefügten Mietvertrag über die Räumlichkeiten für sozialpädagogische Betreuung und Beratung. Die Maximalmiete für die Anmietung der Betreuungsräume beträgt 12 EUR/m² kalt.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind von der Bewerberin/ dem Bewerber (im Falle von Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied) nach Maßgabe des Teilnahmeantragsformulars vorzulegen:
1) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB;
2) Eigenerkärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
3) Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister gem. § 30 BZRG.
i) für den Bewerberin/ Bewerber selbst (falls Bewerberin/Bewerber eine natürliche Person ist), oder
ii) für jede(n) geschäftsführende(n) Gesellschafter(in) (falls Bewerberin/Bewerber eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine Bietergemeinschaft ist), oder
iii) für jede(n) geschäftsführende(n) Gesellschafter(in) oder jede(n) Geschäftsführer(in) (falls Bewerberin/Bewerber eine OHG, KG, GmbH & Co. KG, oder eine juristische Person ist).
Mit dem Teilnahmeantrag sind von der Bewerberin/ dem Bewerber (im Falle von Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied) nach Maßgabe des Teilnahmeantragsformulars vorzulegen:
1) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung der Bewerberin/ des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und von mindestens 3 000 000 EUR für Sachschäden und von mindestens 100 000 EUR für Vermögensschäden;
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Sollte bisher kein Versicherungsschutz bestehen oder im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) - b) genannt, ist eine Eigenerklärung der Bewerberin/ des Bewerbers eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird bzw. die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a) - b) angepasst werden wird.
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2) Bestätigung, dass die Bewerberin/ der Bewerber auf Basis der Vergabeunterlagen, für den Fall, dass sie/er sich dazu entschließt, ein oder mehrere Angebots abzugeben, nur solche Angebote vorlegen wird, die die Höchstgrenze für monatliche Entgelte für Bettplätze nach Punkt II.1) des Verfahrensbriefs/ Leistungsbeschreibung einhalten.
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Die vorstehenden Anforderungen unter 1. a) - b) sind Mindestanforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind von der Bewerberin/ dem Bewerber (im Falle von Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied) nach Maßgabe des Teilnahmeantragsformulars vorzulegen:
1) Nachweis, dass die Bewerberin/ der Bewerber entweder über einen bereits eingerichteten geeigneten Beherbergungsbetrieb oder über ein Objekt zur kurzfristigen Einrichtung eines geeigneten Beherbergungsbetriebs verfügt. Hierzu müssen mit dem Teilnameantrag eingereicht werden:
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a) Nachweis des Standorts:
i) die Adresse des Beherbergungsbetriebs bzw. Objekts und
ii) ein Lageplan (Maßstab 1:1000 mit Umgebung) und
iii) Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Lage nach Punkt II.2 des Verfahrensbriefs/ Leistungsbeschreibung.
b) Nachweis der Verfügbarkeit:
i) dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht o.ä.)
(1) Nachweis über das Eigentum durch Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszugs, oder
(2) Nachweis über ein sonstiges dingliches Nutzungsrecht mit einer Vertragsdauer mindestens über die gesamte Laufzeit des hier gegenständlichen Auftrags über ein geeignetes Grundstück durch Vorlage:
— eines aktuellen Grundbuchauszuges sowie
— der dem Nutzungsrecht zugrundeliegenden Urkunde (z.B. Erbaurechtsvertrag), oder
(3) soweit die Bewerberin/ der Bewerber für den Vertragszweck das Eigentum oder ein dingliches Recht an einem Grundstück erwerben will (z. B. Erbbaurecht), genügt im Rahmen des Teilnahmeantrages zur Vermeidung der Kosten durch eine notarielle Beurkundung die Vorlage
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— einer verbindlichen schriftliche Zusicherung des über das Grundstück Verfügungsberechtigten, der Bewerberin/des Bewerbers das Recht rechtzeitig einzuräumen, sowie
— eines aktuellen Grundbuchauszugs der betreffenden Grundstücke.
ii) alternativ: schuldrechtliches Nutzungsrecht (Mietvertrag o.a.):
Nachweis der Verfügbarkeit des Grundstücks durch:
— Vorlage einer schuldrechtlichen Vereinbarung der Bewerberin/ des Bewerbers mit der Eigentümerin/ dem Eigentümer oder dem nachgewiesenen Verfügungsberechtigten, mit einer Vertragsdauer mindestens über die gesamte Laufzeit des hier gegenständlichen Auftrags, wie beispielsweise einen Miet- oder Pachtvertrag oder einen verbindlich Vorvertrag hierzu, und
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— Vorlage des/der Grundbuchauszüge der betreffenden Flurstücke.
iii) Zusätzlich zu den unter (i) bzw. (ii) genannten Nachweisen muss die Bewerberin/ der Bewerber nachweisen, dass die Unterbringung Wohnungsloser auf dem Grundstück zivilrechtlich auf Basis des dargestellten Rechtes (z. B. Erbbaurechts oder Mietvertrag) zulässig ist.
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c) Nachweis der baurechtlichen Zulässigkeit:
i) Baugenehmigung oder Vorbescheid, aus der hervorgeht, dass das Objekt für die Unterbringung Wohnungsloser im ausschreibungsgegenständlichen Umfang planungsrechtlich und baurechtlich zulässig ist (soweit schon vorliegend), oder
ii) soweit noch keine entsprechende Baugenehmigung oder kein entsprechender Vorbescheid vorliegt, die die Nutzung zulassen: Darlegung der ausschreibungskonformen planungsrechtlichen und bau-rechtlichen Genehmigungsfähigkeit der ausschreibungskonformen Nutzung.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Standorte Beherbergungsbetriebe:
Aufgrund der Sicherstellung eines einheitlichen Standards der verschiedenen Unterbringungsmöglichkeiten in München sowie zur Vermeidung der Überbelastung der Quartiere müssen nachfolgende Anforderungen an die Lage des Objekts durch jeden Beherbergungsbetrieb (Teillos) zwingend erfüllt sein:
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— Der Beherbergungsbetrieb muss sich im Stadtgebiet München befinden,
— Es dürfen nicht mehr als 800 Bettplätze in Unterkünften für Flüchtlinge und Wohnungslose in einem Umkreis von 500 m (Luftlinie) um den Beherbergungsbetrieb existieren. Für die Erfüllung dieser Anforderung maßgeblich ist die in (Anlage 4) beigefügte Aufstellung „Übersicht des Sozialreferats über Unterkünfte für Flüchtlinge und Wohnungslose ab 48 Bettplätzen“, Stand 30.6.2019
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— Der gewählte Standort des Beherbergungsbetrieb darf außerdem keine „sehr hohe Ausprägung“ (5) des Indikators „soziale Herausforderungen“ im Monitoring des Sozialreferates für den Standort haben gem. InstantAtlas - Interaktives Monitoring für das Sozialreferat (12/2018) (www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Leitung-und-Zentrale/Sozialplanung/monitoring)
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Dort ist unter „Indikatoren“ der Indikator „Soziale Herausforderungen“ auszuwählen. Dann lässt sich aus der Karte die Bewertung für die jeweilige Planungsregion ablesen.
Beispiel: 12_6: 4 = Planungsregion (12_6): Bewertung (4)
Unter dem Button „Zuschnitt d. Planungsregion“ befindet sich eine Tabelle, aus der sich ablesen lässt, welche Stadtbezirksviertel zur jeweiligen Planungsregion gehören.
Hinweis: Ist der Bieterin/ dem Bieter das Stadtbezirksviertel, in dem sich das Objekt befindet, nicht bekannt, kann dieses unter Angabe der Objektadresse elektronisch über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform, s. u. Punkt III.7.2) abgefragt werden. Nach Möglichkeit wird die Anfrage innerhalb von 2 Werktagen beantwortet.
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— Es muss eine Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs im Umkreis von 1 km (fußläufig auf öffentlichen Fußwegen) um den Beherbergungsbetrieb vorhanden sein.
Bei Beherbergungsbetrieben für Familien (Fachlos 2) muss zudem zwingend
— ein auf öffentlich gewidmeten Fußwegen sicher erreichbarer öffentlicher Kinderspielplatz im Umkreis von höchstens 500 m (fußläufig) vorhanden sein. Alternativ kann durch die Betreiberin/ den Betreiber ein Kinderspielplatz nach den in der LHM hierfür geltenden Vorschriften auch auf dem Betriebsgelände neu geschaffen werden. Für einen Spielplatz trägt die Betreiberin/ der Betreiber die Verkehrssicherungspflicht, einschließlich der erforderlichen Abnahme durch einen anerkannten Prüfungsdienst.
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Personal:
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG für sämtliches in der Einrichtung eingesetztes Personal (Achtung: Unterscheide von den Führungszeugnissen gem. § 30 BZRG für die Personen auf Seiten der Bewerber/ des Bewerbers, die bereits mit dem Teilnahmeantrag nach Ziffer III.1.1) Nr. 3 vorzulegen sind!) nachgewiesen werden. Die Führungszeugnisse des eingesetzten Personals sind der Auftraggeberin spätestens zu Betriebsbeginn zur Einsichtnahme vorzulegen und dürfen zu diesem Zeitpunkt maximal 2 Monate alt sein. Nach einer etwaigen Eintragung ist der Auftraggeberin unverzüglich ein aktuelles Führungszeugnis zu übersenden. Die Auftraggeberin kann nach billigem Ermessen verlangen, das Personal, für das durch die Betreiberin bzw. den Betreiber kein entsprechendes erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vorgelegt wird, oder bei dem Eintragungen im Führungszeugnis enthalten sind, ausgetauscht wird.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.muenchen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDBQT/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDBQT
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ergänzende Angaben (2020-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München – Sozialreferat – Amt für Wohnen und Migration Wohnungslosenhilfe und Prävention Fachplanung Unterbringung S-III-WP/S 3
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 047-111915
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 019-042071
ABl. S-Ausgabe: 47
Quelle: OJS 2020/S 047-111915 (2020-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 2 000 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Personen, die – aufgeteilt in Fach- und Teillose nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen – die Betreiberin/der Betreiber der Auftraggeberin jeweils in Beherbergungsbetrieben inklusive des Unterkunftsbetriebs auf der Basis von Belegungs- und Betriebsvereinbarungen zur Verfügung stellt.
Mehr anzeigen
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München – Sozialreferat – Amt für Wohnen und Migration Wohnungslosenhilfe und Prävention Fachplanung Unterbringung S-III-WP/S 3
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 047-111915
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 019-042071
ABl. S-Ausgabe: 47
Quelle: OJS 2020/S 047-111915 (2020-03-02)
Ergänzende Angaben (2020-03-20)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 060-144419
ABl. S-Ausgabe: 60
Quelle: OJS 2020/S 060-144419 (2020-03-20)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 060-144419
ABl. S-Ausgabe: 60
Quelle: OJS 2020/S 060-144419 (2020-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtwert des Auftrags: 57 600 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 051-129068
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewaltschutzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebsführungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Raumnutzungskonzept für Individual- und Gemeinschaftsflächen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lage des Betriebs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Kostenkriterium (Name): Bettplatzentgelt
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-01 📅
Name: Objekta Dienstleistungs GmbH
Postanschrift: Untermühlanger 7
Postort: München
Postleitzahl: 80995
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 5 760 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD22B
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 051-129068 (2021-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 2 000 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Personen, die — aufgeteilt in Fach- und Teillose nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen — die Betreiberin/der Betreiber der Auftraggeberin jeweils in Beherbergungsbetrieben inklusive des Unterkunftsbetriebs auf der Basis von Belegungs- und Betriebsvereinbarungen zur Verfügung stellt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 051-129068
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Gültig für alle Lose:
Gemäß Stadtratsbeschluss soll in allen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe den untergebrachten Personen vor Ort eine entsprechende sozialpädagogische Betreuung und Beratung angeboten werden.
Diese wird von städtischem Personal oder von Trägern der freien Wohlfahrtspflege geleistet und ist somit nicht Bestandteil der Ausschreibung. Die Betreiberin/der Betreiber wird jedoch in der Belegungs- und Betriebsvereinbarung zur Zusammenarbeit mit den städtischen Dienststellen und Trägern der freien Wohlfahrtspflege verpflichtet. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten müssen von der Betreiberin/dem Betreiber im Beherbergungsbetrieb bereitgestellt werden.
Über diese Räumlichkeiten schließt die Betreiberin/der Betreiber mit der Landeshauptstadt München oder einem von dieser benannten Träger der freien Wohlfahrtspflege einen den Vergabeunterlagen als Muster beigefügten Mietvertrag über die Räumlichkeiten für sozialpädagogische Betreuung und Beratung. Die Maximalmiete für die Anmietung der Betreuungsräume beträgt 12 EUR/m
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Fachlos 1 beinhaltet bis zu 1 000 Bettplätze für Alleinstehende und Paare.
Die Bettplätze des Beherbergungsbetriebs für das Fachlos 1 werden in zwei Kategorien eingeteilt:
— während der Gültigkeitsdauer der sog. KdU-Regelung je Bettplatz im Einzelzimmer 700,- EUR brutto und je Bettplatz im Doppelzimmer 600,- EUR brutto,
— nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der sog. KdU-Regelung je Bettplatz im Einzelzimmer 800,- EUR brutto und je Bettplatz im Doppelzimmer 700,- EUR brutto.
Für die Belegung eines Bettplatzes nicht überschreiten.
— während der Gültigkeitsdauer der sog. KdU-Regelung 600,- EUR brutto,
— nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der sog. KdU-Regelung 700,- EUR brutto.
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird für jeden Beherbergungsbetrieb (Teillos) in jedem Fachlos also eine Belegungs- und Betriebsvereinbarung zwischen einer/einem Zuschlagsempfängerin/Zuschlagsempfänger und der Landeshauptstadt München geschlossen.
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Ein Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen der Betreiberin/dem Betreiber und den durch die Auftraggeberin, Amt für Wohnen und Migration, eingewiesenen/vermittelten Personen („Bewohnerin/Bewohner“) zustande. Das Bettplatzentgelt schuldet auf dieser Basis ausschließlich die Bewohnerin/der Bewohner, nicht die Auftraggeberin. Die Abrechnung der Bettplatzentgelte erfolgt ausschließlich auf Basis der Beherbergungsverträge zwischen der Betreiberin/dem Betreiber und den Bewohnerinnen bzw. Bewohnern, soweit in § 9 Abs. (2) der Belegungs- und Betriebsvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist.
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Das Prozedere nach Ablauf der sog. KdU-Regelung ist in § 9 Abs. 1 Belegungs- und Betriebsvereinbarung beschrieben. Aufgrund der Tatsache, dass der Aufwand und das Risiko der Betreiberin/des Betreibers hier etwas erhöht ist im Hinblick auf die Beitreibung der Entgelte von Selbstzahlern oder Teilselbstzahlern, auch soweit sich die Bewohnerinnen und Bewohner erst nach Prüfung der Sozialleistungsträger als solche herausstellen, ist die zulässige Höchstgrenze für Bettplatzentgelte für die Zeit nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der sog. KdU-Regelung wie oben benannt etwas erhöht.
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Die Zuweisung der wohnungslosen Personen in die Beherbergungsbetriebe der Betreiberin/des Betreibers erfolgt durch das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration. Die Betreiberin/der Betreiber räumt der Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration, ab dem Laufzeitbeginn der Belegungs- und Betriebsvereinbarung für die Vertragslaufzeit das ausschließliche Belegungsrecht des Beherbergungsbetriebs ein.
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Die Betreiberin/der Betreiber hat im Rahmen ihrer/seiner Aufgaben für einen geordneten Betrieb in ihrem/seinen Beherbergungsbetrieb zu sorgen. Dazu gehört u.a. die Übernahme des Bettplatzmanagements, der Vollzug von Aufnahmen sowie Auszugsmeldungen als auch die jederzeitige Sicherstellung hygienisch einwandfreier Zustände sowie sonstige Dienstleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
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Verlängerung der Entgeltregelung gem. sog. KdU-Regelung über den 31.12.2032 hinaus, falls ein entsprechender Beschluss des Stadtrats der LHM gefasst werden sollte.
Zusätzliche Informationen:
Diese wird von städtischem Personal oder von Trägern der freien Wohlfahrtspflege geleistet und ist somit nicht Bestandteil der Ausschreibung. Die Betreiberin/der Betreiber wird jedoch in der Belegungs- und Betriebsvereinbarung zur Zusammenarbeit mit den städtischen Dienststellen und Trägern der freien Wohlfahrtspflege verpflichtet. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten müssen von der Betreiberin/dem Betreiber im Beherbergungsbetrieb bereitgestellt werden.
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Über diese Räumlichkeiten schließt die Betreiberin/der Betreiber mit der Landeshauptstadt München oder einem von dieser benannten Träger der freien Wohlfahrtspflege einen den Vergabeunterlagen als Muster beigefügten Mietvertrag über die Räumlichkeiten für sozialpädagogische Betreuung und Beratung. Die Maximalmiete für die Anmietung der Betreuungsräume beträgt 12 EUR/m
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewaltschutzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebsführungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Raumnutzungskonzept für Individual- und Gemeinschaftsflächen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lage des Betriebs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Kostenkriterium (Name): Bettplatzentgelt
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-01 📅
Name: Objekta Dienstleistungs GmbH
Postanschrift: Untermühlanger 7
Postort: München
Postleitzahl: 80995
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 5 760 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD22B
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. die Antragstellerin/der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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